Welche Garantieansprüche bei einem Gebrauchten vom Händler?

  • Hallo,


    wir haben meiner Freundin vor ca. 4 Monaten einen Golf 5 von 2006 bei einem VW Händler gekauft.


    Nun hat das Fahrzeug einen kleinen Fehler (wahrscheinlich nur ein defekter Sensor).


    Meine Frage ist nun, wie ist der Garantieanspruch bei diesem Fahrzeug?


    Lohnt es sich, den Fehler bei einem VW Händler reparieren zu lassen, wegen einer evtl. Garantie?


    Und wenn ja, kann ich zu jedem VW Händler oder muss ich zu dem, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde?


    Danke.

  • Zitat

    Hallo,
    wir haben meiner Freundin vor ca. 4 Monaten einen Golf 5 von 2006 bei einem VW Händler gekauft.
    Nun hat das Fahrzeug einen kleinen Fehler (wahrscheinlich nur ein defekter Sensor).
    Meine Frage ist nun, wie ist der Garantieanspruch bei diesem Fahrzeug?


    Deine Beschreibung ist leider etwas ungenau! Garantie hast du ja noch ;) Wenn dieser Sensor nicht von der Garantie ausgeschlossen ist, (Verschleißteil, ...) hättest du einen Garantieanspruch


    Zitat

    Lohnt es sich, den Fehler bei einem VW Händler reparieren zu lassen, wegen einer evtl. Garantie?


    Wenn du Garantie drauf hast, lohnt es sich auf jeden Fall :thumbup:


    Zitat

    Und wenn ja, kann ich zu jedem VW Händler oder muss ich zu dem, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde?


    Normal müsste jedes VW Autohaus die Reperatur durchführen, aber am besten einfach nochmal direkt bei VW nachfragen.

  • Du musst eigendlich zu dem VW-Händler bei dem du dein Auto gekauft hast, es sei denn du wohnst weiter als ich glaube 40 Km weg.
    So war es zumindest bei mir.

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