Gewerbe oder Privatkauf

  • Hallo allerseits,


    ich habe vor mir einen Golf IV Variant zu kaufen der bis vor einem Monat noch als Dienstwagen im öffentlichen Dienst benutzt wurde, also für Außendienstfahrten und Privatfahrten des Mitarbeiters.


    Dieser steht nun zum verkauf, da der Mitarbeiter demnächst in Rente geht.


    Soweit bin ich mit dem Wagen auch zufrieden und der Preis ist auch inordnung.


    Habe heute den Kaufvertrag zugeschickt bekommen wo jedoch das Feld:


    "Das Fahrzeug wurde gewerblich genutzt" nicht angekreuzt war und beim Feld:


    "hat folgende Vorschläden/Mängel" steh ein Austauschgetriebe und sonstige Mängel


    jetzt weiß ich aber das der Wagen noch ein ungeklärtes Probelm hat und zwar das der Motor in den Motorschutz geht.



    Meine Frage:


    Müsste das nicht ein Gewerblich genutztes Fahzeug sein also dementsprechend auch 1 Jahr Gewährleistung?


    und


    Wie sieht das mit dem Fehler des Motor´s aus davon ist nichts erwähnt, müsste dass nicht auch drin stehen?



    MFG


    pooLoo

  • Die Gewährleistung würdest du bekommen wenn dein Verkäufer das Gewerbe ist, also zum Beispiel die XY GmbH.
    Aber ich denke mal dass der Verkäufer eben diese Gewährleistung umgehen will, gerade wenn schon ein Problem mit dem Motor bekannt ist. Deshalb wird das Auto wohl auch von "Privat" verkauft...

  • Ja der Verkäufer ist aber die Dienststelle und die gehört zum öffentlichen Dienst.


    Der Vertrag läuft nicht über den Mitarbeiter der den Wagen gefahren hat sonder über die Dienststelle.

    Einmal editiert, zuletzt von pooloo ()

  • Also ist die Dienststelle der Berufsgenossenschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Ich denke jedoch nicht, dass diese dir Gewährleistung geben muss, da der Verkauf des Fahrzeugs nur ein Hilfsgeschäft (Verkauf von Anlagevermögen) und nicht deren Grund/Hauptgeschäft ist. Jedoch sollte drin stehen dass dieses Fahrzeug gewerblich genutzt wurde, und bei Problemen mit dem Motor wäre ich sowieso vorsichtig.

  • Ja über die Motorsache hab ich mich schon reichlich informiert usw. das ist nicht das problem, sondern viel mehr das davon nichts im Kaufvertrag steht.


    Denn im Punkt "Vorschäden Mängel" steht nur das Austauschgetriebe und sonstige Mängel, von der Fehlfunktion das der Motor in den Motorschutz geht steht nichts drin,
    und das ist mir jetzt wichtig wenn ich den wagen kaufe und den Vertrag so unterschreibe fahre damit nach hause und ein tag später oder so tritt das Fehlverhalten wieder auf und der Motor geht in den Motorschutz, ich fahre dann zur nächsten Werkstatt und die sagt mir dann das z,B, das STeuergerät oder der Turbo defekt sind kosten ca 1500€ sagen wir jetzt mal.

    hab ich dann pech oder kann ich dann sagen "momentmal darüber hat mich der Verkäufer aber nicht schriftlich hingewiesen" kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten bekomme mein geld zurück und alles ist gut? oder lasse ich den Wagen reparieren und stelle dem Verkäufer die reparatur in rechnung? Wie verhält sich das dann?



    pooloo

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