Rein rechtlich bestehn diese Möglichkeit nach der STVZO !
Die Bemasung muß für eine Abnahme nach § 21 der gleichen , die ein Teile Gutachten aufweisen kann. (zb die Mattig MHV)
Auflagen hierfür sind:
Keine Verschlechterung/Abdeckung der Lichtaustrittskante und Keine scharfen Kanten am Blech
Quelle DR TUEV