Xenon, alwr und swra

  • hi!


    folgendes, ich will mir xenon nachrüsten, möchte aber gern auf atomatische Leuchtweitenregekung verzichten, genauso wie auch auf die Scheinwerferreinigungsanlage!


    das mit der alwr war glaub ich bis 4/2000 ja keine pflicht, dumm nur, dass meiner 8monate jünger ist


    gibts ne möglichkeit, dass man swra und alwr nicht nachrüsten muss bzw eventuell vielleicht eins von beiden nicht


    @alex@ffm THX :))

    2 Mal editiert, zuletzt von Planett ()

  • Wenn nachgerüßtet wird muß grundsätzlich eine Reingungsanlage und Leuchtweiterregulierung vorhanden sein.


    Auch die Scheinwerfern müßen eine gültige ABE oder T- Gutachten in Verbindung einer EC Kennung haben.

  • Hallo!
    Interessantes Thema! Habe mir auch schon des öfteren Gedanke über eine Xenon-Scheinwerfer-Nachrüstung gemacht. Braucht man für die Eintragung unbedingt eine automatische Leuchtweitenregulierung? Oder reicht die serienmässige, manuelle aus? Weiß jemand ob es einen Xenon-Nachrüstsatz oder sowas in der Art gibt? Wenn die automatische Leuchtweitenregulierung drin sein muss schätze ich wird eine Nachrüstung wohl zu teuer und zu aufwendig sein, oder was meint ihr?
    Gruß
    Michael

  • angenommen ich rüste oem xenons nach, die haben ja auch ne vw-teilenummer, dh der anbau wäre ja legal, dh. ich muss sie nicht eintragen und nun ist die frage, ist nun swra notwendig und alwr??
    angenommen würde die xenons eintragen lassen und keine awlr und keine swra montiert haben und mir der tüv die dinger trotzdem einträgt, hab ich dann wieder ne gültige abe?

  • Zitat

    Original von Planett
    angenommen ich rüste oem xenons nach, die haben ja auch ne vw-teilenummer, dh der anbau wäre ja legal, dh. ich muss sie nicht eintragen und nun ist die frage, ist nun swra notwendig und alwr??


    Zitat

    Original von Dr.TUEV
    Wenn nachgerüßtet wird muß grundsätzlich eine Reingungsanlage und Leuchtweiterregulierung vorhanden sein.


    Ich denke das sollte eigentlich soweit diese Frage beantworten...

  • is schon klar, aber andererseits haben heißt es ja auch, was tn hat ist legal umzubauen....

  • also swra ist soweit ich weiß pflicht aber die ersten modelle hatten noch keine alwr also wenn dein auto aus diesem bj ist brauchst du die auch net.
    weis nur das genaue datum nicht ab wan die alwr serie war.

  • Ich hab jetzt endlich die originalen Golf Xenonscheinwerfer samt SRA und aLWR nachgerüstet. Die LWR stammt allerdings nicht vom Golf, sondern vom Audi A3.


    Muss ich den ordnungsgemäßen Einbau abnehmen lassen, oder nicht? ?(


    Der Dekra-Man meinte: "Nö, muss nicht".

  • Noch mal die Frage ob es Legal ist mit Xenons rumzufahren ohne die ALWR nachgerüstet zu haben.


    Auto EZ 3-98 - Scheinwerfer - Xenons jünger als Modelljahr 03


    SWRA ist vorhanden


    LWR soll an die Manuelle LWR angeschlossen werden.



    Ich frage jetzt, weil ständig wieder jemand erzählt er hätte seinen Xenons "legal" und sich zB auf so ein Gutachten beruft
    https://www.ebay.de/itm/7905251810&rd=1 (Affiliate-Link)


    Wobei ich von diesen ganzen Ebay Gutachten nichts halte. ?(


    Ich denke, es ist nicht möglich 100%ig legal mit Xenons ohne ALWR rumzufahren.

  • @ Alex


    Die Umrüstung müsste bei dir dann noch vor April / 2000 erfolgt sein.


    Bin ich froh das beim nächsten Audo die Dinger schon drin sind.

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