Blinker auf 15% oder so codieren - legal?

  • Hab ich aber auch noch nie gehört,
    und in der Fahrschule bekommt man eigentlich gelernt, dass lediglich Handzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer für voll zu nehmen sind! Also nicht mal Lichthupe usw...

  • hab ich auch noch nie gehört.
    Wenn das jemand bei mir machen würde, dann würde ich das nicht deuten können.
    Das mit den Handzeichen (dem linken winken) kenn ich nur.

  • Hab ich aber auch noch nie gehört,
    und in der Fahrschule bekommt man eigentlich gelernt, dass lediglich Handzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer für voll zu nehmen sind! Also nicht mal Lichthupe usw...


    Dafür hab ich schon gelernt, dass wenn alle 4 Räder länger als 1 sek stehen, es sehrwohl gilt :D


    Bzw. mit dem Blickkontakt und Handzeichen.

  • Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass bei unklarer Vorfahrtslage, die Fahrer mittels Handzeichen kommunizieren sollen. Würde irgendwer auf Standlicht schalten, würde wäre es mir nicht sicher genug, davon auszugehen, dass er mich vorlässt.



    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • Standlicht zeigt an das du stehst.


    Das heißt du fährst nicht :D



    In meiner oben beschriebenen Situation verzichtest du mit "Auf Standlicht schalten " auf deine Vorfahrt deinem LINKEN gegenüber , damit sich die Kreuzung lösen kann.... ( Da vorher ja immer einer RECHTS von allen anderen stand.)


    Soviel zum Sonderfall.



    Du verzichtest auf Vorfahrt : Wenn du an ein beliebiges Rechts-vor-Links kommst wartet ja der der von dir aus von Links kommt.


    Manchmal bleibt man aber stehen... oder ist schlecht rangefahren so dass es eng wird wenn du zuerst abbiegst... Normale Leute winken den andern dann durch oder geben die Lichthupe... Korrekt wäre aber auf Standlicht zu schalten, dann weiß der gegenüber du fährst nicht!



    Ich glaube in 99% der Fälle wird dir niemand die Vorfahrt nehmen weil du mit Standlicht fährst... aber es kann vorkommen das jemand dann fährt und du auch.
    Krach...


    Und nacher dann : Aber sie hatten doch Standlicht an, da dachte ich...


    Verzichten tust du also nur im Sonderfall. Missverstanden werden kann es aber an fast jeder Kreuzung.



    @ Straightshooter: Man sieht ja nicht immer den Fahrer ( Reflexionen, zu dunkel im Auto)...

  • Hm. Danke f. die Beschreibung, hab ich aber wirklich noch nie gehört. Vielleicht ist das auch nur bei euch in Deutschland so (auch wenn es die andern auch nicht kennen)..


    :)



    lg

  • Richtig, dass ist der einzig richtige Sinn von STANDlicht (wie der Name halt schon sagt, nech ;)
    Aber ich denk Mastermanu meint auch eher das mit der Vorfahrt.


    Was ist denn aber wenn man gar kein Licht anhat, und dann auf Standlicht schaltet, das peilt doch erst recht keiner, in so einer Situation.

  • @ Nutzfahrzeughalter


    Das Standlicht ist zur Beleuchtung eines Abgestellten Fahrzeugs vorgesehen, sagst du?


    Warum ist "Standlicht zeigt an, dass du stehst " dann Unfug?


    Fährt er mit Standlicht rum zeigt er die ganze Zeit an, dass sein Fahrzeug beleuchtet ist und STEHT. (oder abgestellt ist)


    Also kann das an Kreuzungen missverstanden werden. Denn Autos mit Standlicht FAHREN NICHT. Da sie abgestellt sind.

  • Ich will hier mal korrigieren, viele scheinen was Verkehrsrecht angeht, ihr eigenes Wissen deutlich zu überschätzen.


    Das Fahren mit Standlicht ist nur während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.


    Wer es mir nicht glaubt:

    Zitat

    1. "Standlicht" (Begrenzungsleuchten) ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig." (Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht)
    2. "Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41).
    3. "Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 Abs. 2 StVO nicht abgeleitet werden." (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr)


    Mein Zitat aus der StVO entspricht nicht dem genauen Gesetzestext und wurde interpretiert, ändert an seiner Richtigkeit aber nichts, wer es nicht glaubt soll es bitte nachlesen.


    Was viele hier schreiben "Im Wort Standlicht wäre ja schon geklärt das es nur im Stand erlaubt ist" ist darüber hinaus auch Unsinn, die Verkehrsrechtsprechung kennt gar kein Standlicht, sondern nur Begrenzungsleuchten.


    Also meines Erachtens nach, ist dieses Gerede davon, dass durch Standlicht automatisch auf die Vorfahrt verzichtet wird Unfug, wenn es stimmen würde könnte mir dann jemand bitte den Paragraphen zeigen?



    Hoffe nun seht ihr klarer.
    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • warum macht macht man es nicht einfach? wenn man aufgehalten wird wegen dem dann weis man es eh obs erlaubt is oder nicht!!! :thumbup:


    ich werd es dann auch machen nur aus einem grund: es schaut einfach sau geil aus!!! wenn mich wer aufhaltet sollte dann hab ich halt pech gehabt!!!


    ich will mich da jetzt nicht halt ''Harter Rechtsprecher'' oder ''Gangster'' oder was auch immer daher stellen aber alles was voll geil is, is verboten :D :D

  • Theorie ist das eine, Praxis das andere.


    Wenn dann das Missverständnis da ist, ist das Geschreie groß!


    Und bei der Schuldfrage, dann mit " weils einfach geil aussieht" zu kommen, bitte...

  • Also ich kenne das mit dem Vorfahrtsverzicht per Standlicht auch nicht, sondern nur die übliche Verständigung per Handzeichen.


    Aber naja, es ging in diesem Thread ja eigentlich um was anderes :D

    Gruß triky

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