GTI Auspuff an TDI

  • Hier prallt pure Ignoranz aufeinander. Hirn benutzen dann kannst auch das 24 Türchen für dich behalten.


    Egal ob es technisch möglich ist oder nicht, ist und bleibt es illegal, solange es kein TÜV Prüfer absegnet. Na klar kannst du das Risiko eingehen und damit rumfahren, wenn dir nun (aus welchen Gründen auch immer) mal das Auto abbrennt (ist ja alles schon vorgekommen) dann kann es gut sein, das du auf denen Kosten sitzen bleibst.


    Es gibt Leute, die haben den GTI Auspuff auf ihren normalen Saugern eingetragen bekommen, hierfür haben sie beim TÜV eine Einzelabnahme gemacht. Glaube aber kaum, dass das der TÜV auch bei einem Diesel macht, kannst ja ausprobieren, falls du nicht zu geizig bist, deine Chancen für eine Abnahme würden besser stehen, wenn du zumindest den Auspuff von einem 170PS TDI hättest.



    Just my two cents.
    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • so leute...da ich dieses theam einfachnur amüsant finde bin ich heut mal spaßenshalber zu meiner werkstatt gefahren. hab mit einigen leuten dort auch privat viel zu tun und als ich denen erzählt habe, dass manche versuchen den gti auspuff an nem diesel zu klatschen haben sie echt nur gelacht....also du kannst bedenkenlos den gti auspuff an allen anderen benziner dran bauen ( gut villt nicht grade am r32) aber net an nem diesel....sowas mahct man einfach nicht. villt merkst du keien beeinträchtigung aber vw garantiert dir da keien unbedenklichkeitsbescheinigung. denn wenn was kaputt geht am motor oder sonst wo zahlt dir vw und/oder deine versicherung nicht einen cent.
    einfachste lösung wie schon hie oft erwähnt wäre den esd vom gtd zu nehmen.



    Golf gt-r also ich versteh was du meinst



    also 24tes türchen her^^
    greetz

    Verheize deine Reifen, aber nie deine Seele !

  • Option 1: Einzellabnahme
    Option 2: Freigabe von VW die es auch gibt, je nach Fahrzeug und Motor! Gerate für den TDI ist die Freigabe kein Problem, haben wir selbst von VW auch schon für Kundenfahrzeuge bekommen.
    Bevor also mit halb wissen glänzt, sollte man mal bei VW dirket Anrufen und sich entsprechend Informieren.
    Anhand der Fahrzeugdaten, wird dann feststehen was geht und was nicht!

  • Hat sich was getan wegen der Freigabe?

    MfG
    Sebastian


    VCDS oder VAG K+Can programmierung im Raum HB/HH/ROW/STD/CUX ? - PN!

  • fhar doch mal am besten zu vw hin oder ruf an.....nach dennis seiner antwort geht es ja anscheinend....ich vertrau da leiber auf den rat meiner vw-werkstatt

    Verheize deine Reifen, aber nie deine Seele !

  • Hat sich hier nochmal was getan... ?
    Zumindest die Freigabe der ESD vom 2.0 TDI (140/170 PS) an einen 1.9 TDI würde mich interessieren...

    Gruß Mirko

  • Moin ich war mit meinem Golf V 1.4 80 ps am freitag beim tüv, hab auch den Gti Esd drunter. Der tüv hat mir dann gesagt solang ich nicht wieder den orginal auspuff drunter hab oder ein mit abe bekomm ich nicht die plakette. die hu hat er ohne mängel bestanden aber das scheint egal zu sein eine einzelabnahme wollte er nicht machen. er meinte das bringt nix warum auch immer, eine begründung habe ich leider nicht bekommen... :(


    naja wenn dann mal einer eine unbedenklichkeits bescheinigung für den auspuff an benzinern bekommen hat kann er mir vielleicht mal sagen wie er das gemacht hat.


    da ich bei vw arbeite, hab ich natürlich gleich auch danach in unserem teiledienst gefragt. die meinten nur das vw fast gar keine unbedenklichkeits bescheinigung mehr geben. und ich sollte doch lieber mein orginal für tüv drunter bauen danach kann man es ja wieder tauschen...


    freundliche grüße

  • Hii,


    wollte mir eig auch einen GTi ESD unter meinen 2.0 TDi schrauben.


    Leider bin ich nun skeptisch...


    Wenn man jetz rein von der möglichkeit ausgeht, ist es plug & play wenn man das reduzierstück kauft? richtig???


    Ist es schädlich für den Motor? Bekommt man Leistungsverlust?vll auch Steigerung???


    Muss man schweißen? sry hab da kein plan, normalerweise kenne ich das so das das adapterstück einfach geklemmt wird...


    Liebe grüße

  • Muss normalerweise nicht geschweißt werden, es genüg, die Schellen des Reduzierstückes anzuziehen & evtl. zu sichern.
    Schädlich für den Motor ist der andere Auspuff nicht, eine Leistungssteigerung ist ebensowenig zu erwarten wie ein Leistungsverlust.
    Aber wie gesagt: es ist und bleibt illegal, auch wenn manche vehement andere Meinung sind :rolleyes:

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Kann mir schon vorstellen das es nicht legal ist, sonst wäre ja der GTD ESD baugleich mit den GTI ESD.


    Ehrlich gesagt ist mir das egal, die police hier lebt ehe hintern mond.


    Dann werd ich ihn mir wohl kaufen. (Tüv mann kenne ich auch 8) )

  • Hi,


    wegen dem Schnüffelstück, da hab ich das her!

    MfG
    Sebastian


    VCDS oder VAG K+Can programmierung im Raum HB/HH/ROW/STD/CUX ? - PN!

  • Warum macht ihr so einen Streß ?? Drunterbauen und wenn die HU fällig ist zum Gutachter wie GTÜ, KÜS usw. fahren und sehen was passiert !! Wetten des es 8 vom 10 Gutachtern nich mal auffällt das der nicht von den Wagen ist ?!?!


    So werd ich es machen nur das der gutachter den Wagen noch nicht mal sehen wird ;)


    LG Max

  • Immer wieder witzig, wie Menschen im "ach so anonymen" Internet ihre offensichtlich illegalen , oder zumindest in rechtlich seeehr rauen Randzonen angesiedelten, Praktiken zum Thema TÜV etc. preisgeben...


    Manche wollen es offenbar nicht verstehen... Schade schade. da muss man sich tatsächlich um den sinnvollen Fortbestand unserer Spezies bangen...



    Intelligenz ist immerhin ein Evolutionskriterium 1. Güte...

    Buffer overflows are Mother Nature's little reminder of that law of physics that says: if you try to put more stuff into a container than it can hold, you're going to make a mess.

  • Mal unabhängig davon, dass es illegal (oder nicht zulässig) ist, ein IMHO noch viel wichtigerer Punkt in dem Zusammenhang:


    Eben weil es nicht zulässig ist und der TÜV (wenn er denn Ahnung hat ;) ) das nicht absegnen oder eintragen wird, verliert das Fahrzeug i.d.R. auch seine Zulassung für den Straßenverkehr. Das bedeutet im schlimmsten Fall für euch, dass eure Versicherung (sollte sie in Anspruch genommen werden müssen) sagt: "Nö, is nich... keine Strassenzulassung -> kein Versicherungsschutz"!!! :thumbdown:


    Man kann natürlich alles drunter schrauben, was man will. Wenn es nicht erlaubt ist, aber niemand entdeckt es, o.k.
    Aber wenn es zum Unfall kommen sollte, dann schauen sich das meist Gutachter an - und die sind vlt. nicht ganz so auf den Kopf gefallen, wie die TÜV'ler, denen man den nicht freigegebenen Auspuff noch verkaufen konnte. Euer Problem an der Sache ist nicht der TÜV oder die Rennleitung, sondern im Schlimmsten Fall die Versicherung - und das wird dann richtig teuer... :thumbup:

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