EG Genemigung oder Gutachten für TFL ?

  • Sind bei den TFL Nachrüstsets z.B. die von Hella Gutachten oder Genemigungen zum Anbau dabei?

    Grüße Gere



    Mein Jetta
    Mittlerweile
    VW CC 170PS TDI Powered by Turboperformancs Ulm


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    Leistungsmessungen, VAG Dash

  • Du brauchst keine Gutachten / Genehmigungen weil auf den Leuchten ein E-Prüfzeichen ist.
    Es müssen nur die gesetzlichen Einbaumaße eingehalten werden.

  • Ok, aber bei den, ich nenn es jetzt mal Lampen, sollte doch irgendwo geschrieben stehen, dass ich die einbauen bzw die wo ich eingebaut habe auch zugelassen sind. Das E oder R87 Zeichen soll alles sein?

    Grüße Gere



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  • Schau mal her!


    http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen


    Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht


    Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:


    Montageort: Fahrzeugfront


    - Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    - Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    - Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
    - Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).


    Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


    Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:


    - Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).


    Ich glaube damit ist dir geholfen! :)

  • Das nenn ich mal eine gute Aufklärung. Damit ist mir geholfen.
    Vielen Dank.

    Grüße Gere



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