Zylinderkopf-Riss bei Golf V 1,9 TDI 105PS – Kostenvoranschlag

  • Hallo,
    nachdem sämtliche Leuchten vorgestern geleuchtet haben und wir einen Tag später eh einen Termin in der Werkstatt hatten, haben wir das Auto gestern in die Werkstatt gefahren.
    Heute kam der Anruf dass es so aussieht das der Zylinderkopf einen Riss hat. Kostenvoranschlag wurde uns zu geschickt, runde 5.000€.
    Erstzulassung des Auto ist Juni 2007, wir sind der 2. Besitzer, haben das Auto letzten August mit runde 100.000km gekauft seit dem
    kamen gute 35.000km noch dazu = 135.000km Laufleistung. Im November 2010 wurde die Nockenwelle erneuert (waren noch andere Schäden vorhanden am Motor)Teil der Kosten übernahm der Händler, da wir das Auto noch keine 3 Monate gefahren waren.


    Unsere Werkstatt sagte schon dass sie bei VW angerufen hätten, da dieser Fehler bei dem Auto so oft nicht vorkommt / es ihnen nicht
    bekannt ist. Da hieß es nur dass das Auto schon zu viele km gelaufen sei. Den Händler haben wir noch nicht angerufen, werden wir aber noch tun, es kann doch nicht sein das man innerhalb von einem halben Jahr einen Schaden in Höhe des Kaufpreises des Autos hat?


    Auf dem Kostenvoranschlag ist auch wieder eine neue Nockenwelle mit aufgeführt, kann es sein das diese schon wieder erneuert werden
    muss?


    Wie sieht es aus bringt es etwas VW nochmal anzurufen evtl.auch einen Brief schicken? Das Auto ist noch keine 4 Jahre und für uns so nicht tragbar.


    Danke und Liebe Grüße


    P.S.: Wirklich viel Ahnung von Autos habe ich nicht, muss ich direkt sagen, für mich ist es ein Gebrauchsgegenstand und Hauptsache es
    fährt mich von A nach B.

  • Wann genau habt ihr das Auto gekauft bei eurem Händler?


    Edit: hab's gerade gelesen (August) - seid jetzt also im 7ten Monat nach Kauf, wenn ich richtig gerechnet hab. Theoretisch besteht noch Gewährleistung (praktisch auch), jedoch tritt nach einem halben Jahr nach Kauf des Fahrzeugs die Beweislastumkehr ein, so dass Ihr jetzt nachweisen müsstet, dass der Fehler beim Kauf schon da war.
    Hmmm. Schwieriger Fall bei so einem hohen Schaden. Ich würde fast empfehlen, das mit 'nem Anwalt zu besprechen, da der u.U. über Gutachten und vergleichbare Laufleistungen des Fahrzeugtyps und Motors nachweisen kann, dass es sich nicht um einen "normalen" bzw.bei der Laufleistung und dem Alter zu erwartenden und absehbaren Fehler handelt. Im schlimmsten Fall könnt ihr euch auf einen Vergleich einigen mit dem Händler, wenn alles klappt, da ich nicht glaube, das euer Händler da freiwillig was repariert bei dem hohen Schaden, sondern erstmal abstreiten wird und auf die Beweislastumkehr baut.

    Einmal editiert, zuletzt von daren ()

  • habt ihr denn keine gebrauchtwagengarantie?

  • Hast du dann nicht noch Gewährleistung drauf ?



    INFO


    Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).


    qUELLE



    JENS

  • Danke.
    Jetzt habe ich zu mindest schonmal die Gewissheit dass das nicht normal sein kannund das wir dagegen vorgehen können / müssen.
    Hatten im November ja schonmal einen Schaden am Motor, da hat der Händler sich direkt mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt (diese kennt er auch) und hat dann die Materialkosten übernommen. Werden morgen früh bei dem Händler anrufen, weil bis jetzt war er ja sehr entgegen kommend, hoffe das er dieses Mal ähnlich reagiert, weil solange nichts geklärt ist wird das Auto erstmal nicht repariert und steht in der Werkstatt.
    Die Werkstatt sagte uns heute ja schon, das es kein Verschleiß oder so ist, wenn mal die Zylinderkopfdichtung hinüber ist ist was anderes aber es handelt sich um einen Riss, das hat die Werkstatt bis jetzt bei einem Golf V 1,9 noch nicht gesehen.


    Ihr seit der Meinung wir müssen über den Händler gehen? VW hat damit gar nichts am Hut? (Weil es handelt sich ja um einen Materialverarbeitungsfehler).

  • Ich hoffe, Du hast meinen Post oben nochmal gelesen - hab grad nebenbei vor'm Fernseher gehangen und vergessen zu schreiben :whistling: , aber das Editier-Fenster war schon offen...


    Also: Ende August gekauft - heißt jetzt leider im 7ten Monat nach Kauf und damit Beweislastumkehr - ihr müsst nachweisen, dass der Fehler beim Kauf schon da war (wenn sich der Händler quer stellt) - siehe meinen editierten Beitrag oben.




    Ist alles richtig recherchiert :thumbup: ABER wie bei allem im Leben gibt's wieder 'nen Haken: Siehe oben, Thema Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kauf.



    ... Hatten im November ja schonmal einen Schaden am Motor, da hat der Händler sich direkt mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt (diese kennt er auch) und hat dann die Materialkosten übernommen.



    Er hat nur die Materialkosten übernommen??? Er ist verpflichtet gewesen, ALLES komplett zu bezahlen um den Fehler zu beheben!!!



    ... Werden morgen früh bei dem Händler anrufen, weil bis jetzt war er ja sehr entgegen kommend, hoffe das er dieses Mal ähnlich reagiert...



    Das kann sich ganz schnell ändern, wenn der erfährt, dass der Schaden 5000 Teuros kostet.



    Die Werkstatt sagte uns heute ja schon, das es kein Verschleiß oder so ist, wenn mal die Zylinderkopfdichtung hinüber ist ist was anderes aber es handelt sich um einen Riss, das hat die Werkstatt bis jetzt bei einem Golf V 1,9 noch nicht gesehen.


    Ihr seit der Meinung wir müssen über den Händler gehen? VW hat damit gar nichts am Hut? (Weil es handelt sich ja um einen Materialverarbeitungsfehler).



    Das ist ja das, was ich oben geschrieben habe: da es eher ungewöhnlich ist, muss im Zweifelsfall und wenn der Händler sich quer stellt, über 'nen Anwalt versucht werden den Händler in Regress zu nehmen. Wenn Du Glück hast, dann reguliert VW das vlt. unter Kulanz, aber dazu wirst Du Dich mit denen erstmal in Verbindung setzen müssen und versuchen zu überzeugen.


    Ihr müsst nicht über den Händler gehen! Das kommt drauf an: Am besten ihr fahrt parallel, da das aufgrund der 7 Monate und Beweislastumkehr und Gewährleistung über den Händler schwierig werden könnt. D.h. bei VW Kulanzantrag stellen und gleichzeitig den Händler auffordern, den Fehler zu beheben, wegen Gewährleistung. Im schlimmsten Fall stellt der sich natürlich quer, wegen Beweislast und so und ihr könnt dann u.U. schonmal was bei VW erreicht haben, womit ihr euch Nerven und Kosten spart, da ihr keine Rennerein habt wegen Anwalt und ggf. nicht alles allein zahlen müsst, wenn VW wenigstens einen Teil übernimmt.


    Sorry für den langen Beitrag.

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