Standlicht deaktivieren da TFL

  • Hallo zusammen.


    Ich habe mir vor einiger Zeit diese TFLs gekauft und eingebaut:


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    Funktionieren einwandfrei. Beim Einschalten des Lichtes dimmen sie auf ca 30-40% runter.
    Damals gab es in der Autkion aber nicht die Info dass man laut Gesetzt nur 2 "Standlichter" haben darf, und es gab bei diesem Händler auch nur die TFL mit Standlichtfunktion. Auch die Auktion war anders aufgebaut, das Auto war u.a. mit leuchtendem Abblendlicht+TFL abgebildet.


    Jetzt steht bei mir der TÜV an.


    Welche Möglichkeiten habe ich,um das Standlicht vom Golf V zu deaktivieren? Kann man das rauskodieren? Kann man an der Stelle der Birnen irgendwelche Wiederstände einbauen? Reicht es wenn man die Birnen einfach rausnimmt?


    Danke schon mal für eure Antworten.
    Daniel


    Ich fahre nen 2005er 1,9TDI mit Lichtsensor, normalen Scheinwerfer.

  • Hm das Standlicht muss aber glaub ich auch eine mindest Höhe haben. Ich meine das müssen 35cm sein. Wenn da unten das Standlicht ist dann sind die doch zuniedrig oder irre ich mich da?
    Hab gedacht TFL min. 25cm; Standlicht min. 35cm.

  • Ich hab das hier gefunden:


    "STVZO, §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

    <img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. ...

    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm."



    Ob die 35cm bis zur unterkante der TFL erreicht sind, muss ich erst messen... Hmm.

  • müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.


    Wichtig sind die ECE-Richtlinien, nach denen die Leuchten für zulässig erklärt wurden, und nach denen das ECE-Prüfzeichen erteilt wurde.
    Und die Einbauvorschriften der ECE-Richtlinien (ECE R-48, Absatz 6.9.2) besagen, dass nur zwei Begrenzungsleuchten zulässig sind.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Heißt im Klartext, dass TFL die beim G5 in den Nebelgittern verbaut werden und unter 350mm eingebqaut sind und dann abdimmen, NICHT erlaubt sind?

  • Wenn die 350mm Abstand von Unterkante Leuchtfläche bis Boden unterschritten werden, dann ja.


    Mit einer satten Tieferlegung wird sowas also nicht möglich sein.
    Mit werkseitigem Fahrwerk ohne tiefer könnte es vielleicht grade noch so gehen.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ja, mein Wagen ist tiefer.
    Komme, wenn ich von 250mm ausgehe, grade mal in den mittleren bis oberen Bereich des NSW Gitters.
    Also normales TFL könnte ich dann montieren.
    Mit Positionslicht wieder nicht.
    Toll :thumbdown:
    Dann lass´ ich es wohl gleich sein.

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