Will das hier ja nicht noch weiter anheizen aber mir kam grade ne Frage auf, als ich das hier gelesen habe:
Hat denn jemand schwarz auf weiß, dass es 100%ig legal ist, den Schloßträger & Co. i.V.m GTI Stoßi zu wechseln?
VW hat sich ja anscheinend was dabei gedacht 2 verschiedene Schloßträgervarianten rauszubringen. Und wenn man es streng nimmt, ist ein GTI Schloßträger auch nur an einem GTI zu verbauen und ein Serien ST an einem Serien Golf ? Oder sehe ich das jetzt falsch?
Man soll ja nicht immer päpstlicher sein als der Papst und auch sonst gibt es ja einige "Tuningmaßnahmen" die sich in einer rechtlichen Grauzone befinden
(Skoda Gaspedal, GTI ESD,... ) Aber möchte das gerne für mich mal wissen.