Felgen und Federn-Eintragung // Unterschiedliche Aussagen des TÜV´s

  • Hallo miteinander,


    ich hatte vergangen Dienstag TÜV und habe deshalb eine Frage an alle Experten:


    Meine neue Front habe ich nach §19 (2) eingetragen bekommen und muss diesen blauen Zettel einfach nur mitführen. Anschließend widmete er sich der Reifen/Felgen-Federn Kombi. Diese ist bei mir 225/40 R18 mit 35/35 H&R Federn. Der TÜV-Prüfer fragte mich, ob ich dazu eine ABE habe. Stolz verkündigte ich, dass ich sogar beim TÜV alles eintragen lassen habe. Darauf war er leicht verdutzt und meinte, dass er davon ausgeht, dass man bei dieser Kombi keine Eintragung benötigt.


    Ich habe ihm dann den blauen Brief gegeben und er meinte, dass der TÜV-Prüfer, der das abgenommen hat, mit §19 (3) den falschen Paragraphen genommen hätte und eigentlich (2) richtig gewesen wäre. Quasi fahre ich seit knapp einem Jahr mit einem unangemeldeten Auto rum, da (3) eine Eintragung in den Fahrzeugschein voraussetzt.


    Nun wollte ich mal fragen was ich tun soll? Reicht mir die ABE? (ein Kumpel, der ein wenig mehr Ahnung als ich habe, hat die ABE durchgelesen und meint, dass darin steht, dass die Kombi eigentlich ok wäre und ich bei der nächsten Kontrolle lieber die ABE als den &19 (3) vorzeigen sollte). Oder ist alles richtig und ich soll alles in den Fahrzeugschein eintragen lassen? oder schreibt mir der TÜV (kostenfrei?) das auf (2) um? Ein bisschen verwirrend ist das alles für mich schon.


    Danke

    Gruß Heiko.

  • Eigentlich werden solche EIntragungen (also Felgen / Fahrwerk) in den Fahrzeugschein geschrieben.
    MrBoogie is letztens durch den TÜV geflogen weil er es nicht gemacht hat.
    Die Eintragung in den Schein is doch gar nicht so teuer,
    einfach zur Zulassungsstelle und los gehts,
    Hab letztes mal 12 Euro gezahlt für den neuen Schein.

  • ok danke.


    Dann werde ich die Kombi mal in den Schein eintragen lassen. Mich irriert nur die verschiedenen Aussagen des TÜV´s. Der eine sagt gar nicht nötig, der andere gibt mir nen Absatz 3 und sagt ich muss es nur mitführen ...

    Gruß Heiko.

  • also felgen und fahrwerk/federn müssen immer in den fahrzeugschein eingetragen werden, da es dafür ja nur ein Teilegutachten gibt.
    Aber es reicht aus, wenn man den blauen zettel (TÜV Bericht) mit sich im auto rumführt, da dort ja dokumentiert ist, dass die Teile an deinem Auto zugelassen sind.
    Die eintragung in den fahrzeugschein kann dann gemacht werden, wenn das nächste mal ein neuer schein ausgestellt wird.


    Anders verhält es sich bei teilen, die per einzelabnahme (§ 21) eingetragen wurden, dort reicht der tüv bericht nicht aus, diese müssen umgehenst in den fahrzeugschein eingetragen werden, da sonst die Abnahme nicht rechtskärfitg ist.


    Bei Teilen mit einer ABE bin ich mir nicht sicher, aber ich meine dort reicht es die ABE mitzuführen.


    Und wenn ein Teil eine Euro Nummer (E-Prüfzeichen) dann muss keinerlei unterlagen mitgeführt werden, da das E-Prüfzeichen die Zulassung des dementsprechenden Teiles dokumentiert.


    mfg. chrischan

    MfG. Chrischan

  • Die eintragung in den fahrzeugschein kann dann gemacht werden, wenn das nächste mal ein neuer schein ausgestellt wird.


    Es steht aber (fast) immer dick und fett in dem TÜV Bescheid, dass es SOFORT eingetragen werden muss.

  • Also als ich meine Felgen mit Teilegutachten hab abnhemen lassen, da meinter der GÜS-Prüfer zumir, dass es reichen würde die Eintragung bei nächster gelegenheit in den Fahrzeugschein schreiben zulassen.


    ich habe es somit nie gemacht, wurde aber in der zeit auch nicht angehalten.


    meine speedlines musste ich sofort eintragen lassen, bin direkt weiter gefahren zur zulassungsstelle, nach dem tüv termin.


    mfg.

    MfG. Chrischan

  • Also bei meinen Eintragungen (Eisenmann MSD, Eisenmann ESD, MHV) stand das immer mit drauf.
    Nur hat der TÜV Prüfer nie was dazu gesagt :D

  • klink mich hier mal ein..


    fahrwerk wurde auch per 19.3 abgenommen.


    dann wollt ich zum amt um es in schein schreiben zu lassen, die meinten, es sei nicht nötig. ich meinte das man das immer müsste..


    darauf zum tüv nochmal nachgefragt. er ebenso. mit den neuen fzg-schein muss man das nicht mehr mehr machen, man KANN aber...


    edit:


    im gutachten (h&r) steht ebenfalls.. gutachten und abnahme des tüv reicht aus

  • Also um das alles mal zu Ende zu bringen:
    Ich war heute beim BürgerBüro.
    (2) muss in den Fahrzeugschein eingetragen werden
    (3) nicht!


    Der Spaß kostet 11,70€ und der neue Fahrzeugschein ist kacke, da man ihn schlecht knicken kann...


    schöne Grüße,
    Heiko

    Gruß Heiko.

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