An alle mit nachgerüstetem Xenon-Kit

  • Öffentlich wurde es damit , dass es auf den Scheinis vermerkt wurde.....Es rechnet ja auch kein Hersteller damit, wenn er etwas öffentlich festlegt, das jemand ein Schriftliches Dokument dazu bekommen möchte, daher wurde auch eine verteilung ausgeschlossen, ich weiß nicht wann das mal hier verstanden wird und wie oft ich mich noch widerholen muss :D

  • Na dann wiederhol ich mich auch, damit die Diskussion weiter am Leben bleibt: :D
    Ja es ist ein Prüfzeichen drauf, ABER die Scheinwerfer haben einen H7 Sockel und nicht D2S für Xenon!
    Das ist Grund genug um sich NICHT sicher zu sein, ob es legal ist!


    Worst Case:
    Gutachter findet im Falle des Falles Xenonbrenner im Halogenscheinwerfer...da meinst du, dass ein Verweis auf das Prüfzeichen auf der Streuscheibe reicht?^^
    Genauso beim TÜV...glaub nicht, dass sich dieser damit abspeisen lässt. :P


    So selbstverständlich wie du das siehst, sehen andere es nicht! ;)


    Bestes Beispiel:
    GTI Auspuff hat ne OEM Tnr...deswegen darf dieser trotzdem nicht an jeden Golf geschraubt werden, nur weil die Tnr. aufgestanzt is. :P

  • Also weiter im text:


    Die Fassung wurde diesbezüglich H7 gewählt ,sodass eine weitere Verweundung der Halogenlampe gewährleistet ist,was umgekehrt bestimmt etwas schwieriger geworden wäre, und genau deswegen wurde bei der Linse auch eine Flexible Lösung gesetzt um beides in Erwägung ziehen zu können, also ist es wie von dir genannt kein Grund als illegal eingestuft zu werden, nur weil es aus Konstruktiver Sicht von Vorteil ist ;)


    Jetzt fährst du mit deinem OEM Xenon zum TÜV´ler, dieser fragt dich , ohne weiteres Eingehen auf die Technik , sondern nur Augenscheinlich, ob es sich bei dir um Originales Werkseitig verbautes Xenon handelt, auf was verweist du den Herrn/ die Dame?


    Im nächsten Schritt gehe ich weiter auf die umrüstung auf dein Originales Xenon ein, hat dieses jemand von A-Z begutachtet, dass dieses Vorschriftsmäßig verbaut und gepfrüft wurde, die Arbeitsschritte so abgelegt wurde , wie es der Fachmann nach Arbeitsvorlage macht? kannst du mir auch nicht entgegenbringen!


    Und das OEM Parts nicht gleich an einem anderweitigen Motorisierten Typ geschraubt werden, brauchst du mir nicht erzählen, nur man brauch auch es auch nicht übertreiben, oder wollen wir jetzt mit deinem Us standlicht anfangen? ^^

  • also um das us standlicht und den GTI ESD geht es hier ja auch nicht ;)


    also andre, ich glaube dir, dass es möglich ist die xenonlook scheinwerfer auf Xenon umzurüsten und dass das mit der linse auch so möglich ist.


    ich habe auch mal bei hella angefragt, deren antwort war, da es sich ja um die originalen gehäuse handelt stünde eben noch d2s drauf, was ich ein wirklich sehr schwaches argument finde.
    denn meiner meinug nach würde so etwas nie auf den deutschen markt kommen, wenn auf dem scheinwerfer eine falscge bezeichnung ist.


    ich habe vorhin mal ein wenig bei ebay rum geschaut und gesehen, dass 2 brenner 60€ kosten, dann frage ich mich, was bräuchste ich noch alles um auf original xenon umzurüsten?
    und du hast vorhin eine SWRA mit aLRW angesprochen, die von AL entwickelt wurde, kannst du mir da ein paar nähere infos zu geben, wäre echt super!



    mfg. chrischan

    MfG. Chrischan

  • Die Fassung wurde diesbezüglich H7 gewählt ,sodass eine weitere Verweundung der Halogenlampe gewährleistet ist,was umgekehrt bestimmt etwas schwieriger geworden wäre, und genau deswegen wurde bei der Linse auch eine Flexible Lösung gesetzt um beides in Erwägung ziehen zu können, also ist es wie von dir genannt kein Grund als illegal eingestuft zu werden, nur weil es aus Konstruktiver Sicht von Vorteil ist

    Das weißt augenscheinlich nur du!
    Weiß es der Gutachter/TÜV Mensch auch? Wenn ja, woher? ;)

    Jetzt fährst du mit deinem OEM Xenon zum TÜV´ler, dieser fragt dich , ohne weiteres Eingehen auf die Technik , sondern nur Augenscheinlich, ob es sich bei dir um Originales Werkseitig verbautes Xenon handelt, auf was verweist du den Herrn/ die Dame?

    Ich sags ihm wie es ist? Wüsste auch nicht wo das Problem diesbezüglich sein sollte?
    Verstoße ich in irgendeiner Weise gegen das Gesetz?


    Im nächsten Schritt gehe ich weiter auf die umrüstung auf dein Originales Xenon ein, hat dieses jemand von A-Z begutachtet, dass dieses Vorschriftsmäßig verbaut und gepfrüft wurde, die Arbeitsschritte so abgelegt wurde , wie es der Fachmann nach Arbeitsvorlage macht? kannst du mir auch nicht entgegenbringen!

    Ja wird im Herbst gemacht, wenn TÜV fällig ist.
    Dabei wird es auch keinerlei Probleme geben, wenn das Licht eingestellt, SWRA verbaut und aLWR funktionierend ist.
    Wäre etwas nicht vorschriftsmäßig verbaut, dann würde es auch nicht einwandfrei funktionieren.
    Von daher verstehe ich deine Argumentation in der Hinsicht überhaupt nicht!
    Wer schreibt mir vor, was und wo ich einzubauen + zu dokumentieren habe?^^


    Und das OEM Parts nicht gleich an einem anderweitigen Motorisierten Typ geschraubt werden, brauchst du mir nicht erzählen, nur man brauch auch es auch nicht übertreiben, oder wollen wir jetzt mit deinem Us standlicht anfangen?

    Hab kein US-Standlicht, wie kommst du drauf? ;)

  • Das weißt augenscheinlich nur du!
    Weiß es der Gutachter/TÜV Mensch auch? Wenn ja, woher?


    Warum sollte ich das nur wissen, das wurde so festgelegt! Ich bin nicht der Konstrukteur!

    Ich sags ihm wie es ist? Wüsste auch nicht wo das Problem diesbezüglich sein sollte?


    Also sage ich es ihm auch, ist doch kein Problem , oder? Das ist der gleich Ablauf also wie bei dir, da gibt es also keine Interferenzen!

    Ja wird im Herbst gemacht, wenn TÜV fällig ist.
    Dabei wird es auch keinerlei Probleme geben, wenn das Licht eingestellt, SWRA verbaut und aLWR funktionierend ist.
    Wäre etwas nicht vorschriftsmäßig verbaut, dann würde es auch nicht einwandfrei funktionieren.
    Von daher verstehe ich deine Argumentation in der Hinsicht überhaupt nicht!
    Wer schreibt mir vor, was und wo ich einzubauen + zu dokumentieren habe?


    Woher weißt du ,dass es keine Problem geben wird, denn der Prüfer kann nicht nachvollziehen wie du beim Umbau vorgegangen bist, oder bist du Eigenständiger TÜV prüfer, gelernter KFZ Meister? Ich Argumentiere genau auf deiner Wellenlänge, denn ich kann ebenfalls behaupten, dass es zu einer problematik kommen könnte, da es nicht von einem Fachpersonal montiert und Schriftlich festgehalten wurde, genauso hochgegriffen diese Aussagen also wie deine ,findest du nicht?


    Wie du siehst, sollte man aus einer mücke keinen Elefanten machen, ich weiß wovon ich rede, und du anscheinend auch von deiner Materie bei dem anstehenden Umbau, also belassen wir es dabei und ich werde hierzu jederzeit jeden auf Wunsch unterstützen, so, wie man es von mir gewohnt ist! ;)


    @ crischan: besorge dir entweder den kompletten Nachrüstungssatz der Fa. Phillips, oder die Originalen Brenner, STg´s usw von VW, dann wirst du keine Probleme haben und zu dem SWRA & ALWR Satz werde ich dir Morgen Infomaterial zukommen lassen, die ich noch von Hella bekomme ;)

  • GolfFANatiker


    könntest du mich auch mal mit CC nehmen, ich würde gerne mehr über die ALWR und SWRA von Hella wissen.


    MFg


    Kairos

  • Du gehst in keinster Weise auf meine Argumentation ein bzw. weichst immer nur auf deinen Standpunkt aus.^^
    Aber ok, wenn das Prüfzeichen an sich alles für dich ist und der Rest nicht entscheidend ist...gerade der Rest! :D


    Umbau nachvollziehen... :thumbup:
    Die haben ja sonst nichts zu tun den ganzen Tag als zu kontrollieren ob die Leitungen so verlegt wurden, wie vom Band...stark, ganz stark! :D
    Nochmal: Ich erfülle mit korrekt angeschlossenen Komponenten (+SWRA/ALWR) alle Vorgaben, die das Gesetz vorschreibt.
    Alles andere bzgl. Dokumentieren und schriftlichem Fixieren ist von dir dazu fantasiert und muss nicht weiter kommentiert werden. ;)

  • ist von dir dazu fantasiert und muss nicht weiter kommentiert werden.


    Ach und wie soll ich deine Argumentation auffassen? Es ist dieser Umbau genauso Gesetzmäßig ausgeführt wie deiner, der Rest ist frei von dir dazu gedichtet!
    Ich weiche auf keinen Standpunkt aus, sondern ich vertrete meinen nur, weil ich die Auflagen dafür genau kenne und die vollstens gedeckt werden, was willst du also noch von mir hören? Soll ich dir eine Konferenz mit AL einberufen? :P Langsam wird es lächerlich.....

  • Langsam wird es lächerlich.....


    ich find das hier schon seit na ganzen Weile lächerlich, und mittlerweile is das eh nur noch eine Diskussion zwischen euch beiden und es kommt nicht wirklich was dabei raus, viel. sollte man es jez einfach mal dabei belassen!

  • Meine Güte...glaubt das hat echt keinen Sinn mehr.
    Der Umbau ist nicht gesetzmäßig, solange im Halogenscheinwerfer ein D2S Brenner steckt!!!
    Genauso könnt ich sagen, dass das Prüfzeichen sich nur auf die Streuscheibe bezieht, weil ja offensichtlich eine andere Linse und andere Stellmotoren verbaut sind und wie gehts dann weiter?!


    Du vertrittst deinen Standpunkt aber ohne diesen auch in irgendeiner Weise belegen zu können!!!
    Was bringt mir eine mündliche Zusage?! :wacko:



    Wird langsam echt Kindergarten Niveau "nein du hast und du warst..."...


    Aber ok...für dich ist es legal, für andere wie mich NICHT, solange man nicht vom Gegenteil überzeugt wird!
    Oder muss ich dir den Paragraphen raussuchen, dass in einem Halogenscheinwerfer keine Gasentladungslampen verbaut werden dürfen (natürlich ausgeschlossen deiner Sonderregelung -.-)? :pinch:

  • Die Fassung wurde diesbezüglich H7 gewählt ,sodass eine weitere Verweundung der Halogenlampe gewährleistet ist,was umgekehrt bestimmt etwas schwieriger geworden wäre, und genau deswegen wurde bei der Linse auch eine Flexible Lösung gesetzt um beides in Erwägung ziehen zu können, also ist es wie von dir genannt kein Grund als illegal eingestuft zu werden, nur weil es aus Konstruktiver Sicht von Vorteil ist ;)


    Dann wundere ich mich eigentlich nur noch über eines:


    Warum dann dieser ganze Aufwand?
    Also ich meine, wozu auf der einen Seite "echte" Xenon-Scheinwerfer herstellen, wenn man das Ganze auch schon mit den Xenonlooks abdecken könnte?
    Da hätte sich der Hersteller doch eine Menge Geld und Arbeit in Sachen Entwicklung sparen können.
    Wozu also zwei unterschiedliche Produkte mit gleichem Aussehen und gleichem Nutzen?


    Die "echten" Xenon-Scheinwerfer hätte man doch dann komplett einstampfen können. ?(

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Also mal ganz ehrlich...


    Es ist letztendlich egal, wie und wo nd von wem der umbau gemacht worden ist.


    wenn bei der prüfung alles vorschriftsmäßig funktioniert und der prüfer keinen einwand hat, dann kann man die xenons ja auch zu hause in der garage einbauen.
    das wichtigste dabei ist doch, dass alles vorschriftsmäßig funktionert.


    ich frage mich aber auch ganz ehrlich, wie will ein pürfer zwischen xenons und xenonlooks mit derm besagten zubehör hier unterscheiden?
    es steht auf deinen scheinwerfern d2s drauf und wenn der prüfer in beide scheinwerfer reinschaut, wird er d2s brenner finden.
    ob ihm die lichtbrechkante überhaupt auffallen wird ?! schwer zu sagen und ob er dann noch beurteilen kann, ob diese eine relevante funktion darstellt für die lichtausbeute, meiner meinung nach noch unwahrscheinlicher.


    Der Prüfer wird seine richtlinien haben und die besagen, der scheinwerfer ist für Xenon zugelassen (D2S Kennung auf dem gehäuse), das fahrzeug besitzt eine funktionierende SWRA und eine Funktionierende alwr.
    nach den kriterien wird der prüfer den einbau des Xenons bewerten.
    So lange auf dem scheinwerfer eine zulassung für Xenonleuchtmittel ist, wird es damit sicherlich keine probleme geben.


    Das ist meine meinung zu dem ganzen thema und wenn der umbau nicht unmengen an geld verschlingen wird, wie der originale Xenon umbau, dann werde ich das vllt sogar in angriff nehmen.


    Andre: Danke, ich bin echt interesisert daran, wie ich am günstgsten eine SRWA und ALWR nachrüsten kann


    mfg. chrischan

    MfG. Chrischan

  • Der Umbau ist nicht gesetzmäßig, solange im Halogenscheinwerfer ein D2S Brenner steckt!!!
    Genauso könnt ich sagen, dass das Prüfzeichen sich nur auf die Streuscheibe bezieht, weil ja offensichtlich eine andere Linse und andere Stellmotoren verbaut sind und wie gehts dann weiter?!


    Du vertrittst deinen Standpunkt aber ohne diesen auch in irgendeiner Weise belegen zu können!!!
    Was bringt mir eine mündliche Zusage?!


    Oder muss ich dir den Paragraphen raussuchen, dass in einem Halogenscheinwerfer keine Gasentladungslampen verbaut werden dürfen (natürlich ausgeschlossen deiner Sonderregelung -.-)?


    Es handelt sich hier aber schlicht Weg nicht um einen Halogenscheinwefer, zum X-mal!!!!
    Ich brauche dir gegenüber auch nichts zu belegen ,weil du davon nicht betroffen bist, daher auch keine Bemühung um deiner Seits, ich kann und werde es denen belegen ,die daran Interessiert sind, sowas in die Hand zu nehmen. Und ich stehe zu keiner behauptung, dass dieses von meiner Seite aus ins Leben gerufen werden sollte, ich habe lediglich klar gestellt bzw es ist schon seitens des Hersteller klargestellt, dass sich eine Nachrüstung auf legalem Wege einräumen lässt, PUNKT!


    Da kannst du dich weiter auf den Kopf stellen wie du willst! Ich frage mich manchmal warum ich den ganzen Aufwand betreibe, wenn es zig Clowns und Nasen gibt, die eh alles besser wissen :D


    @ Crischan, so kann man das unterschreiben, solltest du den Weg gehen, werde ich dir seitens AL eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausstellen lassen, damit es für den Herrn ge-Steaksemmelten LEGAL genug ist :D:D

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