Rechtliche Frage zu Clean Car Gutschein

  • Moin moin,


    ich hab mal 'ne rein rechtliche Frage zu den Gutscheinen, die Clean Car hier bei uns regelmäßig im wöchentlich erscheinenden kostenlosen Wurstblatt unter die Leute bringt - hier kurz der Hintergrund:


    Der Gutschein (zum Ausschneiden) lockt mit dem Angebot, dass die Platin-Wäsche statt 19 € nur 6 € kostet. So weit so gut.


    Lass mich ja nicht zweimal bitten und fahre mit dem Gutschein und 6 € in der Tasche zu Clean Car.


    - Das erste was auffiel, war die Frage, ob ich die Felgen mitwaschen lassen will, obwohl die (im Nachhinein überlegt) im Platin-Programm mitgewaschen werden sollten. Als ich bejahte, wollte der 3 € extra haben (weshalb ich natürlich abgelehnt habe).


    - Das zweite was auffiel, war die tolle Anzeige bei denen: "Sie haben Leistungen im Wert von xx € erhalten" auf der komischerweise nur 6 € stand, meiner Meinung NACH aber 19 Euro stehen sollte, da der Gutschein mir ja das 19 € Programm für 6 € verspricht.


    Jetzt die Frage(n): Wie verhält sich das denn rein rechtlich gesehen, wenn die mir zum einen 'ne Extra-Leistung berechnen wollen, die eigentlich schon im angepriesenen Programm enthalten ist? Und muss auf der Tafel bei denen nicht eigentlich auch der tatsächliche Preis von 19 € stehen, den ich aber durch den Gutschein vergünstigt bekomme? Ich bin nämlich der Meinung, dass das auch keine Platin-Wäsche war, vor allem nicht nach der Frage mit der Felgenwäsche X(


    Kann ich mich berechtigt beschweren und die Leistungen verlangen, die der Gutschein verspricht? Ode gibt's da 'ne Ausnahme, weil der Gutschein ja kostenlos (und vermutlich auch umsonst) im Wurstblatt verschenkt wurde?

  • Kann ich mich berechtigt beschweren und die Leistungen verlangen, die der Gutschein verspricht? Ode gibt's da 'ne Ausnahme, weil der Gutschein ja kostenlos (und vermutlich auch umsonst) im Wurstblatt verschenkt wurde?


    Grundsätzlich muss man so eine Frage unabhängig davon beantworten, ob etwas inem Käseblatt verschenkt wurde oder nicht. Was relevant ist, ist das, was der Werkunternehmer/Dienstleister in diesem Falle verspricht.


    Der Gutschein (zum Ausschneiden) lockt mit dem Angebot, dass die Platin-Wäsche statt 19 € nur 6 € kostet. So weit so gut.


    Wenn es wirklich "die" Platin"-Wäsche gibt, dann ist es immer gut, wenn du darüber einen Nachweis hast, was in diesem Programm normalerweise enthalten ist. Zwar könnte man an dieser Stelle auch sagen, dass Platin halt nur so ein Lock-Angebot ist, andererseits liegt es nahe, gerade beim Vergleich mit den 19€, dass du dann auch genau die Leistung bekommen solltest, die dieses Programm normalerweise bietet.


    Ferner muss man rechtlich abgrenzen zwischen einer "invitatio ad offerendum", also nur der Möglichkeit des Interessenten (also dir), sich an den Dienstleister zu wenden, und ein Angebot abzugeben. Das ist üblich bei Schaufensterangeboten etc. Da würde es wenig Sinn machen, wenn das direkt verbindliche Angebote wären, denn da nur in begrenzter Stückzahl vorhanden, könnte sich der Dienstleister schadensersatzpflichtig machen, wenn er nicht mehr in dem Umfang liefern könnte, wie Leute das Angebot angenommen haben.
    Problematisch hier: Der Dienstleister könnte dir gegenüber dein "Angebot" ablehnen, und dann selbst den Vertragsinhalt der Leistung bestimmen, eben auch den genauen Inhalt der Leistung. Auf diesem Wege wären deine Chancen also eher gering.


    Daneben - was denke ich wahrscheinlicher ist - kann man diesen Gutschein auch als ein Angebot "ad incertas personas" - also eine unbestimmte Zahl an Personen - verstehen. Denn das ist es, was der Zettel anpreist: Du bekommst eben den Leistungsumfang einer Platin-Wäsche, nicht mehr, und auch nicht weniger. Alle Umstände, die für die bloße invitatio sprechen, sind hier eig nicht vorhanden, denn eine Gefahr, dass der Dienstleister die Leistung aufgrund des hohen Auflaufs nicht mehr bewältigen kann, ist wohl eher abwegig.


    So würde sich das zumindest aus meiner Perspektive darstellen. D.h. einfach mal vorbeifahren und sagen, dass er eine Platinwäsche angeboten hat, womit auch alle Dienstleistungen des 19€-Packetes beansprucht werden können. Klar wird er davon nicht sonderlich begeistert sein. Auch die Tatsache, dass dort steht "Sie haben Leistungen im Wert von xxx erhalten", und die 19 tauchen eher nicht auf, legt den Verdacht nahe, dass das ganze ein Lockangebot ist, was nur anhand des Namens auf Qualität schließen lassen soll. Genau daran muss sich der Dienstleister aber festhalten lassen! Denn er weiß u.U. genau, dass der Eindruck der Platin-Wäsche erweckt wird. Auf diesem Wege, viel Glück ;)

    Gruß Mirko

  • Nur so viel dazu: Alle Waschprogramme von Clean Car sind natürlich fein säuberlich aufgelistet bei der der Einfahrt in die Waschstraße. Und da steht auch, was bei welchem Programm durchgeführt wird. D.h. es existiert natürlich diese Ominöse Platin-Wäsche auch auf dieser Tafel...


    Also kann ich auch auf meine Felgenwäsche bestehen :D


    Na da bin ich ja mal gespannt, was die sagen, wenn ich mich das nächste Mal beschwere.

  • Ich würde mal dreist darauf bestehen. Denn die Masche ist ja klar: Den Kunden mit Sechs Euro locken, der wird sich dann schon nicht beschweren, wenn er für die Felgenreinigung was extra zahlen muss. Denke so läuft der Hase aber nicht ;)

    Gruß Mirko

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!