unfall auf parkplatzeinfahrt, wer schuld?

  • hallo leute,
    mein bruder hatte heute mit seinem golf 5 einen unfall.
    genauere beschreibung:
    er fuhr mit seinem golf 5 in die einfahrt der tiefgarage, da sein auto so tief ist muss er immer auf der linken spur fahren und nach rechts über ein boppel ausweichen.
    er muss so oder so dann in der tiefgarage auf der falschen spur fahren weil er auf der rechten seite einparken muss!
    bevor er das tor der tiefgarage erreicht hat kam ein von links ausparkender vw golf ohne licht bei dämmerung, suchte was auf dem boden und fuhr in meinen bruder rein.
    mein bruder hat noch gehupt doch er hörte es trotzdem nicht.
    jetzt ist die frage gilt auf der garageneinfahrt noch die stvo wenn es nicht ausgeschildert ist?
    mfg

  • Hier wäre wichtig zu wissen, ob es sich um eine öffentliche oder um eine privat genutzte Tiefgarage handelt.


    Handelt es sich um eine öffentliche Tiefgarage, die jeder befahren kann, also zum Beispiel eine Tiefgarage eines Kaufhauses, dann gilt die StVO.


    Handelt es sich jedoch um eine privat genutzte Tiefgarage, die nur für bestimmte Fahrzeuge zu befahren ist, also zum Beispiel die Tiefgarage eines Mietshauses, dann gilt nicht die StVO, sondern das Hausrecht des Eigentümers, das sich aber durchaus an der StVO orientieren kann.


    Wer nun letztendlich Schuld hat, lässt sich mit diesen Angaben nicht klären.
    Das hängt davon ab, ob der Unfall hätte vermieden werden können, wenn dein Bruder die für seine Fahrtrichtung vorgesehene Fahrspur verwendet hätte, und inwiefern der Unfallgegner mit einem Fahrzeug aus dieser Fahrtrichtung hätte rechnen müssen.


    Viele Tiefgaragen sind beispielsweise so angelegt, dass man sie nur in einer Richtung durchfahren kann.
    In diesem Fall hätte der Unfallgegner nicht mit einem Fahrzeug aus der falschen Richtung rechnen müssen.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • So oder so, auf einem Parkplatz, das wird dir ein herbeigerufener Polizist dann wahrscheinlich erzählen, gilt in diesem Bereich gegenseitige Rücksichtnahme.
    Wie wird schon ein Richter urteilen können bei diesen Aussagen. Im Zweifel sagt der Ausparkende, dein Bruder sei auf der falschen Seite unterwegs gewesen, und dein Bruder wird sich darauf berufen, dass das andere Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet war :/ Denke, wer in diesem Fall schuld ist, wird sich kaum klären lassen. 50:50 triffts wohl ganz gut!

    Gruß Mirko

  • Hallo nochmal, jetzt melde ich mich selber zu Wort.


    Mein Airbrush-Lack ist versichert und ist begutachtet auf einen Wert von 7900,-.
    Außerdem ist im Versicherungsvertrag ausgemacht, dass der Wert des Tunings ca. 3000,- Euro wert ist.
    Gesamt 10.900 Euro.
    Ich habe Vollkasko.


    Wie ist es wenn ich die komplette Schuld am Unfall erhalte? Wie wird das geregelt.
    Meine Versicherung HUK Coburg arbeitet mit der DEKRA zusammen. Unfallgegner ist auch bei HUK.
    Vorgestern hatte sich ein Gutachter (beauftragt von DEKRA, denk ich mal) für KFZ-SChäden bei mir gemeldet. Es war einer aus unserer Stadt, der aber nur schäden begutachtet und leider keine Ahnung von Airbrush hat. Muss ich mich auf diesen Gutachter einlassen? Der hat doch keinen Plan von solchen Lackierungen...


    Man, son fu** X( !

  • Du kannst natuerlich selbst einen Gutachter beauftragen.
    Und zu dem Wertgutachten: Die Summe bekommst du natuerlich nie ersetzt.

  • meine Meinung wird dir zwar nicht gefallen, aber sieht wie folgt aus:


    selber schuld wenn die Karre so tief ist, dass man nicht normal in eine Tiefgarage kommt und auf der anderen Spur rumfahrn muss um irgendwie schräg drüber zu kommen. An Stelle von dem anderen Fahrer würde ich alle Hebel in Bewegung setzen, dass es mich nicht trifft, denn er hat sich ja vorschriftsmäßig auf seiner Fahrbahnseite befunden, oder?!...Wenn ja ist die Sache für mich eindeutig, sorry ;)


    EDIT:
    Das einzige was seltsam ist, ist dass er keine Beleuchtung an hatte...und dass er was im Fußraum gesucht hat und nicht auf die Straße geschaut, hat er zugegeben?!..dann sieht sie Sache wieder anders aus...dann wäre es für mich wie oben schon geschrieben 50:50.


    Aber das Rechtsempfinden eines normalen Bürgers muss sich ja heutzutage nicht mehr mit dem eines Gerichts decken ;)

  • Warum ? gilt da Die STVO? ich muss nirgends wo schräg drüber fahren! nur langsam rein, weils so steil war. ich hab mich ganz langsam rollen lassen. bin angehalten als ich ihn gesehen habe. da waren es noch 4 meter abstand zwischen mir und ihm. ich habe gehupt- er ist trotzdem weitergefahren. wie gesagt, weil er total abgelenkt war.

  • ob jetzt schräg drüber fahrn oder diesem "bobbel" ausweichen spielt ja keine Rolle, falsche Spur ist falsche Spur..so seh ich das...heißt nicht dass es rechtlich so sein muss aber das wäre meine Einschätzung...wenn der Unfallgegner zugibt dass er im Fußraum rumgekramt hat oder sonst was mags wie gesagt anders aussehn ;)

  • [Blockierte Grafik: http://img163.imageshack.us/img163/8334/attachmentnzr.jpg]


    So sah das ganze aus. ich bin . der ist in mich reingefahren und hat sich dann zurückrollen lassen. deshalb sieht das so aus. ich fahr immer auf der linken seite, weil mein parkplatz gleich auf der rechten seite ist und seine gleich auf der linken

    Einmal editiert, zuletzt von spudjd ()

  • sorry aber eigene dummheit,wenn du auf der falschen seite fährst haste pech,ganz einfach
    abgesehen davon ist das hier um sein auto vorzustellen,klär das kit der polizei und der versicherung,die meinung von den leuten hier bringt dich garantiert nicht weiter.

    braucht dringend restgewinde!

  • Zitat

    sorry aber eigene dummheit,wenn du auf der falschen seite fährst haste pech,ganz einfach
    abgesehen davon ist das hier um sein auto vorzustellen,klär das kit der polizei und der versicherung,die meinung von den leuten hier bringt dich garantiert nicht weiter.


    Stimmt, so ein Kommentar bringt ihn wirklich nicht weiter...





    Selbst schuld bist du schonmal nicht.


    Da du ja standest... gehupt hast und der trotzdem vermutlich auch noch langsam in dich reingefahren ist...


    Man darf ja auf der normalen Straße auch nicht einfach in irgendwen reinfahren nur weil der - falschrum - steht.


    Das wird vermutlich vor Gericht enden und dann wird enschieden.... wer mehr Schuld hhatte, bzw. welches Vergehen schwerer war... ( völlige Abwesenheit, oder Stehen auf der falschen Seite)...


    Oft endet das 50/50... kann natürlich niemand vorraussehen...


    Dann bekommst du die Hälfte des Schadens von ihm ersetzt... ( Deine Versicherung ersetzt ihm die Hälfte des Schadens) Die andere Hälfte kannst du bei deiner Kasko geltend machen...

  • ihoffe das geht 50/50 aus...


    so seh ich das nämlich auch... ich bin ja gestanden. man kann so viele unfälle verhindern in dem man vorrausschauend fährt und das habe ich auch immer gemacht. wie soll ich den in mein parkplatz reinfahren, wenn es gleich der erste auf der rechten seite ist?

  • also für mich sieht das so aus... der unfallgegner fährt von seinem parkplatz rechts rum hoch zur ausfahrt, wo du auf seiner spur langsam runtergeschlichen kommst.


    ich vergleich das einfach mal ... wenn ich inner stadt rechts abbiege muss ich auch nicht wirklich mit rechnen dass da wer aus der seitenstrasse auf meiner spur entgegenkommt. und ja ich würde auch bei dir die stvo zu grunde legen.


    ob der gegner licht anhatte oder nicht spielt glaub ne unwesentliche rolle, denn dadurch hätte er dich nicht früher gesehen (weil um die ecke) und du hast dann eh gleich gestanden hast du geschrieben. selbst wenn du den licktkegel von links hättest kommen sehen .... hupen hatte ja wohl auch nix gebracht.


    blöde situation ganz einfach .... etwas mehr rücksicht im strassenverkehr wäre vom unfallgegner schon wünschenswert gewesen. wenn man ihm nicht nachweisen kann dass er "im fußraum was gesucht hat" stehts schlecht für dich. (schlechte karten denk ich)

    1.4 TSI DSG 125 KW | MFL/Wippen | MFA+ | Leder |XENON| Licht/Sichtpaket | RNS 510 | PFSE | PDC | MAL | GRA | Ablagepaket |Spiegelpaket | Winterpaket

  • ganz so einfach ist es nicht....


    1. du bist auf der falschen seite gefahren, es interessiert nicht ob du anders nicht in deine parklücke kommst.


    2. Ist das dort Privatgelände? wurde schonmal gefragt..aber keine antwort...dann gilt wie schon gesagt Hausrecht des Eigentümers. Muss in deinem Mitvertrag zum Parkhaus/ parkplatz stehen.


    Hat der andere zugegeben das er am boden gekramt hat?


    Ich denke auch das wird auf eine Gerichtsentscheidung hinauslaufen...50/50 und jeder trägt seinen Schaden.
    Und deine VK würde nicht übernehmen da die nur selbstverschuldete Unfälle übernimmt, aber hier warst du ja nicht selbstverschuldet, denn du hast ja wie du schreibst alles getan damit es nicht knallt ( hupe, etc). . Und er ist dir reingefahren....


    schwierige kiste...


    *tante aus der schadensabteilung einer versicherung hat gesprochen* Ende ;) :D

  • der ist in mich reingefahren und hat sich dann zurückrollen lassen. deshalb sieht das so aus. ich fahr immer auf der linken seite, weil mein parkplatz gleich auf der rechten seite ist und seine gleich auf der linken


    Wie jetzt, ist er nun dir oder deinem Bruder reingefahren? ;)



    Aber egal, spielt ja in dem Fall keine Rolle.



    Wenn ich das Foto mal richtig interpretiere, ist er nicht beim Ausparken in dich reingefahren, sondern bereits beim Vorwärtsfahren aus der Garage hinaus, richtig?
    Wenn du, wie du sagtest, bereits angehalten hattest, bevor er in dich reingefahren ist, dann ist ganz klar er schuld, egal auf welcher Seite du gestanden hast, vor allem noch mit seiner Aussage, dass er abgelenkt gewesen wäre.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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