wildunfall

  • Guten morgen,


    Ich hatte heute morgen einen wildunfall, bin in ein reh gefahren, kann ich das auch heute Mittag Nach der Arbeit noch der Polizei melden etc. Oder hätte ich des gleich heute morgen machen müssen?


    Danke, lg

  • normal dem Förster oder nicht? warum genau die polizei?

  • Google ist dein Freund :)



    Was ist bei einem Wildunfall zu beachten ?
    Ist es zum Unfall gekommen, sichern Sie bitte zuerst die Unfallstelle ab und verständigen dann sofort die Polizei (110) oder den zuständigen Jäger.

    Sollte angefahrenes Wild noch leben, halten Sie sich bitte fern, damit dem Tier kein zusätzlicher Stress durch die Nähe des Menschen entsteht.

    Nehmen Sie das verletzte oder tote Tier auf keinen Fall im Auto mit !

    Flüchtet verletztes Wild nach dem Zusammenstoß, merken sie sich bitte die Fluchtrichtung, damit der Jäger es später leichter finden kann.
    Und noch eine Bitte:


    Falls Sie Zeuge eines Wildunfalls werden, bei dem der Verursacher nicht anhält, informieren Sie bitte die Polizei, damit verletztes Wild schnell erlöst werden kann.



    Natürlich sche**** das du jetzt weiter gefahren bist, denn zuerst kümmert man sich um das verletzte oder evtl. tote Tier.

    [align=left]Gruß
    Flo

  • Shit, also das reh ist auf jeden Fall weiter gelaufen, dann bringt es nix wenn ich das heute Mittag der Polizei melde wegen der kaskoversicherung etc.?

  • Ich verstehe nicht wo ihr eure Führerscheine gemacht habt...


    Polizei anrufen und dann schauen wie bzw. ob man dem Tier helfen kann... Auch wenn es verletzt ist und wegläuft, kann man den zuständigen Förster anrufen....

  • Zitat

    Shit, also das reh ist auf jeden Fall weiter gelaufen, dann bringt es nix wenn ich das heute Mittag der Polizei melde wegen der kaskoversicherung etc.?


    Entschuldige... ist das so unverständlich?? DU MUSST ANRUFEN!!!!!


    Wenn bei dir ein Schaden am Auto entstanden ist, dann auch an dem Tier is ja wohl klar, wenn du das der Versicherung meldest wollen die ebenfalls die Daten von der Polizei wo du verpflichtet bist das umgehend zu melden.


    Ruf bei der Polizei an und geb denen bescheid, kannst ja sagen das es weiter gelaufen ist, gibts ne ungefähre Richtung an wenn sie nachfragen und gut ist. Da reißt dir schon niemand den Kopf ab. Schlimmer ist es wenn du gar nichts machst!!

    [align=left]Gruß
    Flo

    Einmal editiert, zuletzt von Flo5xx ()

  • normal dem Förster oder nicht?


    Aus Wikipedia:

    Zitat

    Als Förster bezeichnet man umgangssprachlich einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker.


    Der ist normalerweise fuer das Gruenzeug zustaendig. Fuer die Jagd kann er, muss er aber nicht zustaendig sein.

    Zitat


    warum genau die polizei?


    Die kennt den zustaendigen Jaeger. Oder weisst du, wer in welcher Gegend Deutschlands das ist? Ausserdem kann sie Spuren sichern (Haare, Blut usw.) Und moegliche Zeugen befragen. Das hilft bei der Versicherung und bei Haftungsfragen.
    Die Information des Jaegers ist Tierschutz. Es sei denn, es ist einem egal, dass ein verletztes Tier langsam und qualvoll verreckt.


  • :thumbup:

    [align=left]Gruß
    Flo

  • kann aus erfahrung sprechen, beweis mal das du heute morgen das warst mit dem reh! sofort Polizei rufen der dann den Jäger informiert. Kosten Übernimmt ja quasi die Versicherung des Jägers(quasi)... wenn du nicht anrufst bleibste ziemlich warscheinlich auf den Kosten sitzen.... so hats der Jäger mir damals erklärt!

  • Kosten Übernimmt ja quasi die Versicherung des Jägers(quasi)... wenn du nicht anrufst bleibste ziemlich warscheinlich auf den Kosten sitzen....


    Die Versicherung des Jägers hat damit nichts zu tun.
    Warum auch, der Jäger hat weder den Schaden verursacht, noch hätte er ihn auf irgend eine Weise verhindern können.


    Den Schaden am Auto zahlt die Versicherung des Fahrzeughalters.
    In welchem Umfang hängt davon ab, wie der Versicherungsvertrag beschaffen ist, gerade in puncto Wildschäden gibts da unterschiedliche Klauseln, die abhängig von der Art des Wildes greifen.


    Die Kosten für den Einsatz des Jägers übernimmt in der Regel die zuständige Behörde.
    Wobei es aber auch gut möglich sein kann, dass dir das auch in Rechnung gestellt wird.



    Neben der Polizei solltest du daher auch unbedingt deine Versicherung benachrichtigen.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Hab die ganzen Beiträge nich gelesen und vllt wurde es schon gesagt... Musst die Polizei anrufen (auch Tag später) und die informieren dann nen Jäger aus der nähe, der das Fieh abholt.. Wegen Seuchenschutz etc.


    Hab meine Karre vor 2 Monaten an nem Reh zerlegt -.- Deswegen folgt Komplettumbau!

    Gruß, Sanja !

  • nene das zahlt nicht die versicherung des fahrzeughalters, ich hatte damals n wildschaden am 3er golf und den hat der Jäger übernommen.... und der meinte hätte ich nich sofort die polizei gerufen wäre ich oder meine versicherung drauf sitzen geblieben.... je nach dem wie man versichert ist...

  • nene das zahlt nicht die versicherung des fahrzeughalters,


    aus Wikipedia:

    Zitat


    Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden. Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind zumeist nicht versichert.


    Das ist der Normalfall.



    Zitat


    ich hatte damals n wildschaden am 3er golf und den hat der Jäger übernommen.... und der meinte hätte ich nich sofort die polizei gerufen wäre ich oder meine versicherung drauf sitzen geblieben.... je nach dem wie man versichert ist...


    Das hoert sich sehr merkwuerdig an, das muessen aber sehr besondere Umstaende gewesen sein. Da muesste der Jaeger an manchen Strassen ja Geld rektal abgeben koennen (bloede Wortsperre), um die Schaeden zu bezahlen. Versicherungspraemien koennten auch recht heftig ausfallen. Wer soll sich die Jagd da noch leisten koennen?
    Dazu darfst du gerne deine Versicherungsunterlagen studieren und deinen Versicherungsmenschen befragen.

  • also ich hatte damals teilkasko, habe dem förster den Schaden gemeldet, und er hat von seiner Versicherung n Gutachter geschickt von dem ich dann Geld erhalten habe! Was das jetzt genau für eine versicherung war kann ich nachschauen wenn ichs finde.. aber so wars.. war übrigens ein hase!

  • Unter Wildschaden versteht man Schaeden, die durch das Wild angerichtet werden. Wenn z.B. ein Wildschwein deinen Kraeutergarten umdekoriert oder einem Bauern die Kartoffeln ausbuddelt. Dafuer gibt es den §§ 29 ff, Wildschadensersatzrecht und da sind die Leute normalerweise versichert.


    Wenn du das Wildschein mit dem Auto umsemmelst, ist das kein Wildschaden, sondern ein Unfall, fuer den deine Teilkasko zustaendig ist. In deinem Fall muss das dann irgentwie durch besondere Umstaende als Wildschaden ausgelegt worden sein.


    Eine Hasen schiebt man selber in den Ofen. Faellt aber unter § 292 StGB, also nicht erwischen lassen. ;)

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