Beifahrertür auf dem Parkplatz beschädigt - Wie vorgehen?

  • Folgende Situation:
    Ich sitze auf einem Parkplatz einer Fastfoodkette mit meiner Freundin im Auto und warte bis eine andere Freundin fertig geraucht hat. In der Zwischenzeit parkt rechts neben mir eine Frau mit ihrem 15 Jahre alten Opel Vectra ein. Öffnet anschließend ihre Tür und *pääääng* voll gegen meine Beifahrertür. Ohne sich darüber ansatzweise Gedanken zu machen - so nach dem Motto ist halt passiert - stiefelt sie mit ihrer Tochter in die Bude. Während ich aus meinem Auto steige um nachzusehen ob was beschädigt worden ist, sagt sie zu ihrer Tochter: "Schau, da steigt er aus um zu gucken, gehen wir rein." Die Freundin die ja noch rauchte, stand ja direkt daneben als die Frau dies sagte. Hab mir also meine Beifahrertür angeguckt und einen Macken in der Türleiste festgestellt, der 100%ig nicht davor da war und vom Öffnungswickel genau an die Türkante vom Opel gepasst hat. Also die Frau dann wieder kam war ihr das alles vollkommen egal, ich soll mich doch nicht so anstellen, ist ja nur ein Auto und ist zu gefahren.


    Jetzt wollte ich mal für die Zukunft wissen. Kann ich in solch einer Situation einfach die Polizei rufen und ihr den Weg zum Auto blockieren wenn sie total uneinsichtig ist? Ist halt ein sichtbarer Macken nun drin. Ich kann damit Leben, nur wäre es halt was größeres, wäre dann solch ein vorgehen rechtens?


    Vielen Dank







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  • Also den Weg blockieren darfst du leider nicht (Nötigung). Aber ich hätte auf jedenfall die Polizei gerufen, Zeugen hattest du ja auch. Aber jetzt noch eine Anzeige zu machen ist sicher auch möglich.

  • Blockieren darfst du Ihr nichts. Dazu hast du meiner Meinung nach nicht das Recht. Kennzeichen aufschreiben oder merken, sofort Polizei rufen. Die sehen Fahrerflucht garnicht gerne. Das kann oder wird zum Führerscheinentzug führen. Hartnäckig bleiben, wenn die Frau sone Einstellung hat, und Ihr die Gegenstände fremder Personen egal sind, Anzeige machen und durchziehen. Irgendwie muss Sie es lernen. Davon mal abgesehen: MWofür ist denn die Versicherung da? Ich hasse solche Leute! :thumbdown:


    Also: Kennzeichen merken, Polizei anrufen, Sachverhalt schildern, Polizei erscheint nimmt den Schaden auf, Anzeige wird aufgenommen, Polizei fährt zur Frau und vernimmt Sie, vergleicht die Höhe und du bekommst deinen Schaden ersetzt und die Frau Ihre gerechte Strafe. (Im schlimmsten Fall Führerscheinentzug)



    Solche Leute beschädigen auch die Autos und verziehen sich dann. Ich kann sowas nicht fassen. Ich denke du kannst das immernoch der Polizei melden. Zeugen sind ja auch noch vorhanden.

  • Natürlich kannst du darauf bestehen, die Polizei zu rufen. Wenn sie dann unbedingt meint, abfahren zu müssen, machste schnell mit dem Handy ein paar Fotos und gehst am nächsten Tag zur Polizei mit deiner Freundin als Zeuge und erstattest Anzeige. Gerade wenn du sie darauf aufmerksam machst und sie dann noch abhaut, kann das nicht unerhebliche Folgen für sie haben. Die Schadensersatzpflicht mal außen vor gelassen.

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  • Danke! Angenommen die Person zeigt Einsicht, ist es trotzdem ratsam die Polizei zu rufen? Immerhin einigen sich manche ja auch direkt ohne Polizei. Falls nicht nötig, wie genau in solch einem Fall vorgehen´?

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  • In dem Fall würde ich mir zumindestens eine Unterschrift von ihr geben lassen, mit der sie bestätigt den Schaden verursacht zuhaben.

  • Wenn die Person vor Ort bleibt und sich anhand Ihrer Papiere ausweisen kann, tauscht Ihr die Daten aus. Besonders Anschrift, Name, Tele-Nummer, Versicherung und co sind zu vermerken. Am Besten mit Datum, Uhrzeit, Tatort, usw.. Da man mitlerweile immer Handys dabei hat wären Bilder nicht schlecht. Kann nicht schaden. Wenn die Person uneinsichtig ist, (kommt gern auch mal im Nachhinein vor) würde ich immer wieder die Polizei hinzuziehen, oder einen Anwalt. Besonders deiner Versicherung musst du den Schaden auch melden (direkt) damit die Bescheid wissen. Seidenn Ihr einigt euch Privat.


    Im Zweifelsfall immer Polizei hinzuziehen. Besonders, wenn die Person uneinsichtig ist oder versucht sich zu verkrümeln.

  • Was man nicht so alles erlebt.
    Mir auch schonmal passiert, ich saß im Auto, der Fahrer ist einfach weggefahren. Konnte ihm Nachhinein nicht genau sagen, ob die Macke schon vorher drinnen war.


    Grundsätzlich gilt, um auf deine Frage zurückzukommen, dass es ein Recht zur vorläufigen Festnahme aus § 127 StPO gibt, das jedoch nur, wenn die Person eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) begangen hat, und diese der Flucht verdächtig, sowie die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
    Vorliegend gilt jedoch, dass sich die Beschädigung gerade nicht aus der spezifischen Situation des Straßenverkehrs begeben hat, demnach auch keine Fahrerflucht im Sinne des § 142 StGB vorliegt, und damit auch eine jedwede Festnahme oder ähnliches ausscheidet.


    Vielmehr handelt es sich um einen einfachen Fall der Sachbeschädigung, das jedoch ohne Vorsatz, demnach vielleicht (grobe) Fahrlässigkeit. Das ist jedoch nicht strafbar, nur die vorsätzliche Sachbeschädigung ist von § 303 StGB umfasst.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Das ist genau der eine blöde Fall, wo einem - soweit bin ich informiert - nur die Wahl bleibt, sich auf seine Zeuge zu verlassen, sie genau zu merken, wer dort gehandelt hat, und dann auch die Polizei zu rufen. ME hast du kein Recht, die Person festzuhalten. Schlimmer noch, wenn sie dich anderfalls wegen Nötigung anzeigt.

    Gruß Mirko

  • Gut und die andere Person meldet das dann ihrer Versicherung, während sich diese wieder mit mir in Verbindung setzt Richtig?

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  • Normalerweise regeln das die Versicherungen untereinander. Bzw du bekommst evtl einen Fragebogen zum "Unfall"-hergang.

  • Klasse, dann sag ich mal Danke für eure Informationen in der Hoffnung das es mir und euch allen nicht passiert.


    In dem Sinne allezeit gute Fahrt :)


    Liebe Grüße

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  • Natürlich kann man eine Person daran hindern den "Tatort" zu verlassen bis zum Eintreffen der Polizei. Das gilt nicht nur für "Verkehrsunfälle"


    Voraussetzung sie will/oder kann sich dir gegenüber nicht Ausweisen. Natürlich müssen die Mittel dabei immer im angemessenen Rahmen sein. Welcher dies auch immer sein mag :D


    Im übrigen ist es so, selbst wenn sie bei einem Unfall ihre Personalien hinterlassen hat und man aber auf Polizei besteht, läuft man beim Verlassen des Unfallortes gegen den Willen des Unfallbeteiligten immer noch Gefahr sich ein Verfahren wegen Fahrerflucht einzuhandeln.

  • Ich hatte eine ähnliche Situation mit meiner Tür.
    Nur das sich bei mir der Verursacher einsichtig zeigte.
    Ich habe mal bei der Polizei nachgefragt. Die haben gesagt blockieren daf man nicht. Anrufen und melden schon. Wenn der Verursacher abhaut ist es halt Fahrerflucht. Ausserdem hattest du Zeugen dabei. Die meisten Fast Food Läden haben auch Kameras auf den Parkplätzen.
    Du darfst und musst bei sowas immer die Polizei anrufen damit die das aufnehmen.
    Dann hast du was in der Hand und der Verursacher bzw. dessen Versicherung bezahlt dann den Schaden.

  • mir ist auch letztens einer gegen meine hintere stoßstange gefahren,ich glaube während sie rückwärts rausfuhr!!!
    ne kleine schramme,leider keine zeugen ;(

    Fehlendes Tuning wird durch Charme ersetzt


    Gruß yaz67

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