Ärger mit Sony

  • Ich könnte kotzen,


    habe seit einem Jahr nen Sony Tv, dieser wurde 4x repariert durch Sony, wobei es schon diverse Aufreger gab, so wie im Rahmen der Toleranz, sie haben Ihren Termin doch stoniert etc.


    Vor 2 Wochen bekam ich dann nach dem letzten Reparaturversuch die Aussage, das ich das Nachfolgemodell oder den Kaufpreis zurück bekommen könne, ich solle mir das überlegen.
    Einen Tag später zurückgerufen und gesagt, Geld zurück, da wußte aber keiner mehr was davon. :cursing:
    Dann wurde ich etwas unfreundlicher und wurde weiterverbunden, der gute Mann sagte mir es befinde sich in der Prüfung aber zu 99% klappt das.


    Heute Morgen dann der Anruf, wir möchten Ihr Gerät abholen :D


    Aber von wegen..............es soll in die Reparatur :bonk: :evil: ?(


    Auf meine Aussage, das ich rein rechtlich ja schon beim zweiten gescheiterten Versuch vom Vertrag hätte zurücktreten können, sagte der gute Mann nichts außer das ich den TV reparieren lassen könne oder eben nicht. 8|



    DANKE SONY FÜR DEN SUPER SERVICE !




    Was für Möglichkeiten habe ich denn jetzt !?



    Weil laut § 439 und §440 bin ich ja im Recht ?!

  • Kam letztens noch bei SternTV oder so. Du hast Wandlungsrecht und kannst ihn gegen Geldumtauschen. Nach der zweiten erfolglosen Reperatur wird es unzumutbar oder so. Habs auch nicht mehr im Kopf, aber bin auch sicher dass du im Recht bist!

    braucht mehr low

  • Besteh einfach drauf das du ein Geld zurück haben willst, was Sony meint und will ist völlig egal!
    Hol dir dein Geld und lass von so einer Firma die Finger, ist eh alles teurer Schrott bei denen. Und Kundenservice sieht auch anders aus!



    MfG
    fraggl

  • Wende dich doch mal an deinen Verkäufer und sag dem, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest.

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  • Na entweder Du bekräftigst Deine Ausagen gegenüber SONY mit entsprechenden § des BGB oder aber Du erwähnst mal ganz schlank nen Fachanwalt für Vertragsrecht welcher mit Deinen Interessen vertraut würde.


    Lass Dich auch nie mit irgendwelchen Lakaien abspeisen sondern immer mit dem nächsthöheren sprechen, das wirkt, auch wenn die keine Zeit haben sollten, immer darauf beharren das Du die sprechen willst.


    Und auch immer schön erwähnen das Du ja auch Deine Erfahrung mit SONY im Internet kundtun würdest, was Du ja darfst, da Du im Recht bist.


    Ist schon ärgerlich - aber mal wieder ein Thread den man mal verfolgen kann

  • Zitat

    Besteh einfach drauf das du ein Geld zurück haben willst, was Sony meint und will ist völlig egal!


    Ja aber ich denke nicht das Sony sagt, Ok machen wir......habe denen schon mitgeteilt das ich das Geld will.





    Mein "Verkäufer" also MM war bisher sehr bemüht.


    Wer muss denn nun sagen jawohl Geld zurück, Sony oder MM ?

  • ...geh zur Verbraucherzentrale die haben für sowas Musterschreiben. Das schickst du dann an die Bude und die werden positv reagieren, glaub mir. ;)

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Nach dem BGB hast du den Anspruch gegenüber dem Verkäufer, deinem Vertragspartner und das ist MM.
    Außerdem haben diese Märkte ganz andere Kompetenzen bei Sony als der Privatkunde, ich würde es darüber probieren.

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  • Den Kaufvertrag hast Du ja wohl anscheinenend mit Media Markt getroffen, also stehen die in der Pflicht.
    Einräumen muss man denen eine Reperaturmöglichkeit, wenn es dann nicht funktioniert Geld zurück!


    Da hat dann SONY wenig mit zu tun.


    Der Verkäufer bei MM war nur bemüht, das aber mit vollem "Einsatz" weil die wissen das die das Geld zurück zahlen müssen.


    SONY ist ja nur Hersteller, MM der Anbieter und der Vertragspartner mit dem Kaufvertrag

  • Reparieren tut ja der in Home Service von Sony da hat MM nix mehr mit zu tun haben die gesagt. Und die haben schon zweimal das Display getauscht undwaren anschließend noch zweimal da immer der selbe Fehler und nun noch ein weiterer dazu.



    Bei MM habe ich direkt mit dem Abteilungsleiter gesprochen und der war wirklich bemüht. Hat mir auch den Mail Verkehr mit Sony gezeigt.



    Werde jetzt da mal anrufen und gleich darauf Rückmeldung geben.

  • natürlich geht der zu Sony selbst in die Reparatur, dennoch bleibt dein Vertragspartner in dem Falle MM.

  • Sony ist direkt zu mir gekommen. MM hat gleich bei der ersten Reklamation gesagt dafür ist Sony zuständig....

  • Zuständig ist der Händler. Und der darf 3 mal versuchen zu reparieren etc. :)


    Das im Falle der meisten Händler, der Händler nicht selbst repariert etc. ist eigentlich logisch. Fakt ist aber das der Händler der Vertragspartner ist.

    Buffer overflows are Mother Nature's little reminder of that law of physics that says: if you try to put more stuff into a container than it can hold, you're going to make a mess.

  • Das BGB sieht folgendes vor in so einem Fall:



    Nacherfüllung
    Vorausgesetzt wird der Abschluss eines Kaufvertrages.
    Wenn der Käufer einen Mangel an der Ware feststellt, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben. Der Käufer hat die Wahl zwischen zwei Formen der Nacherfüllung:


    * der Nachbesserung (Reparatur) oder
    * der Ersatzlieferung (aber noch nicht Geld zurück).


    Der Käufer muss sich nicht unbedingt vom Verkäufer auf eine der beiden Formen verweisen lassen; nur wenn dem Verkäufer durch die Wahl des Kunden ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entstehen würde, kann er sie ausschlagen.
    Auch der Verweis auf eine bestehende Hersteller-Garantie entbindet den Verkäufer nicht von seinen Pflichten. Weist die Kaufsache bereits bei der Übergabe einen Mangel auf, haftet der Verkäufer unmittelbar und darf dem Kunden nicht auferlegen, sich mit dem Hersteller-Service in Verbindung zu setzen, womöglich das Gerät einzuschicken und lange auf die Reparatur und Rücksendung zu warten.
    Der Käufer sollte dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und klar ausdrücken, dass er bei Fehlschlagen vom Vertrag zurücktreten und seine Ausgaben zurückverlangen wird. Dabei sollte ein genaues Datum gesetzt werden statt einer vagen Angabe wie zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen. Die Fristsetzung kann entfallen, wenn


    * der Verkäufer die Nacherfüllung ausdrücklich verweigert.
    * die Nacherfüllung bereits fehlgeschlagen ist (zwei erfolglose Reparaturen).
    * die Unmöglichkeit der Nacherfüllung feststeht (zum Beispiel individuelles Einzelstück).
    * ein genauer Termin zur mängelfreien Lieferung bereits Bedingung im Vertrag war.
    * dem Käufer eine Nacherfüllung nicht zumutbar ist (an diese Bedingung werden hohe Anforderungen gestellt).


    Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist.
    Wenn der Käufer selbst eine Mängelbeseitigung vornimmt, oder selbst eine Reparatur in Auftrag gibt, ist dies nicht durch das Gesetz abgedeckt. In einem solchen Fall hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten und kann sogar Ansprüche gegen den Verkäufer verlieren.
    Einleitung: Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), Minderung, Schadensersatz
    Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und die Frist abgelaufen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.


    Rücktritt
    Der Käufer muss dem Verkäufer den Rücktritt deutlich mitteilen, der Kaufvertrag wandelt sich dadurch in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Käufer sendet die Ware an den Verkäufer zurück, im Gegenzug erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis und die Transportkosten. Der Verkäufer kann auch auf die Rücksendung verzichten, wenn zum Beispiel die Rücksendekosten den Wert der Ware übersteigen würden.
    Hierbei handelt es sich um einen Rücktritt wegen nicht, oder nicht vertragsgemäß, erbrachter Leistung (§ 323 BGB), daher trägt der Verkäufer auf jeden Fall die vollen Rücksendekosten, die Einschränkungen nach § 357 BGB (der Käufer trägt die Versandkosten bei einem Warenwert bis EURO 40,00) greifen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels ist auch nicht das Gleiche wie das Rückgaberecht, welches von vielen Verkäufern rechtmäßig statt des Widerrufsrechts eingeräumt wird.



    Somit gilt, und das auch schon vorher:
    MM hat über SONY die Reperatur in Auftrag gegeben, die haben mittlerweile zum wiederholten Male versucht, und es nicht geschafft, den Vertragsgegenstand zu reperieren.
    Somit steht MM in der Pflicht gem. dem Bürgerlichen GESETZbuch Dir den Kaufpreis zu erstatten und die Ware zurückzunehmen.
    EIne Abnutzung,welche eine Wertminderung mit sich ziehen würde, ist wohl in diesem Fall nicht vorhanden, da das Gerät ja schon mehrmals nur bei SONY stand und weniger in Deiner Wohnung.


    MM versucht dich einfach nur hinzuhalten - mehr in meinen Augen nicht.
    Vertrag, sei es mündlich o. schriftlich, ist Vertrag, an den sich beide Parteien die den rechtskräftig unterschrieben haben zu halten haben - ansonsten gibt das Gesetz ganz klar Regelungen für so eine Sache vor welche mit Strafen geahndet werden.


    Aber der TIP mit dem Verbraucherschutz war schon nicht schlecht, oder halt der Anwalt, welcher ja dann von MM bezahlt werden müsste, da Du ja augenscheinlich im Recht zu sein scheinst :!:
    ******************


    Sehr interessant ist folgendes was ich gefunden habe, was sich jedoch mehr auf den privaten Bereich bezieht:


    Haftungsausschluss
    Jeder Verkäufer muss gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in dem vereinbarten Zustand ist. Auch ein privat handelnder Verkäufer von Gebrauchtwaren kann sich von dieser Pflicht durch allgemein gehaltene Hinweise in den Auktionstexten, wie zum Beispiel den folgenden häufig benutzten Satz, nicht befreien:
    Aufgrund der neuen EU-Richtlinien muss ich darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernehme.


    Diesen Satz sollten die die hier gerne mal bei EBAY verkaufen mal beherzigen und sich merken
    Auch bei EBAY wird im privaten gehaftet :thumbup::!:

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