Arbeitsvertrag mit unterpunkt "kündigungsverbot" rechtens?

  • hallo, also meine frage ist etwas kompliziert ich versuchs mal zu erklären..
    Also ich bin derzeit in einem Jahresvertrag beschäftigt als KFZ mechatroniker geselle welcher jetzt im Januar endet. Jetzt habe ich mit meinem chef gesprochen wies aussieht mit weiterbeschäftigung und ja... Also er bietet mir einen unbefristeten vertrag an. die eckdaten sind eig okay, da kann man nicht meckern.So jetz war dann das thema das pro jahr 3 lehrgänge belegt werden sollen die natürlich geld kosten. Und damit wir (mein arbeitskollege und ich bekommen beide das selbe angebot) nicht von der konkurenz abgeworben werden können nach ablegen der lehrgänge möchte er einen Kündigungsschutz von einem Jahr vereinbaren. Heißt ich bin gezwungen 12 monate da weiter zu bleiben sobald die lehrgänge gelaufen sind. Er möchte sich damit halt selber absichern das er nicht das viele geld investiert und wir dann gehen.
    Meine frage ist: ist sowas rechtens?
    Das ist mir wirklich ein dorn im auge - zumal wenn jedes jahr 3 kurse belegt werden sollen dann würd ich ja so eig nie da wegkommen. Zudem würde er ein Berufsverbot im umkreis 10km der werkstatt verhängen wollen sodass nicht die konkurenz uns abwerben könnte.. auch hierzu wieder die frage - geht sowas überhaupt ? Ich bin jetz nicht gewillt da alt zu werden, bietet sich eine alternative bin ich da weg - die vergangenheit also insbesondere das letzte jahr war nicht unbedingt immer das was wir uns so vorgestellt haben. Vllt kennt sich jemand ja mit der materie aus, google kennt diese art von "Kündigungsschutz" iwie nicht
    danke im vorraus
    gruß marvin

  • Ich hab sowas auch. Da ich ja aktuell berufsbegleitend studiere auf Staatskosten bin ich danach verpflichtet entweder 3 Jahre da zu bleiben oder das Studium zurückzuzahlen, wäre dann quasi ein Stipendium gewesen.


    Gibt es bei dir nicht so ein "Schlupfloch"?

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • nicht näher drüber geredet. heute erstmal nur die erste sondierung gemacht und das wars im grunde. Nur so beim drüber nachdenken is mir das dann wirklich echt negativ aufgefallen. Ich weiß nicht was wäre wenn ich sagen würde ich pass auf ich zahl dir die lehrgänge zurück und du lässt mich gehen.. ka was er dazu sagt. Mir gehts halt im grunde darum das ich da unzufrieden bin und eig mich da nicht viel hällt. Ich würd lieber auf die lehrgänge verzichten und dafür den punkt nicht haben aber weiß nich ob das hilfrei wär den vorschlag zu bringen.. das sagt ja einiges aus..

  • Also mir wurde vom Arbeitgeber der LKW Führerschein bezahlt.
    Dafür mußte ich unterschreiben das ich 3 Jahre bleibe. Hätte ich
    in dieser Zeit gekündigt hätte ich zu 1/36 zurückzahlen müßen.
    Hätte ich also nach einem Jahr gekündigt hätte ich noch 24 anteile
    zurückzahlen müssen.
    Da ich nicht vor hatte zu kündigen war das für mich kein Problem.

    Gruß


    Stev

  • Nunja ein Sonderkündigunsrecht muss eben von beiden Seiten bestätigt werden. Wenn du es streichen willst, wird er dir den Vertrag nicht verlängern? du musst halt das Gespräch suchen. Am besten immer offen sein, effektiv muss er ja auch Wirtschaftlich rechnen und einen Mitarbeiter zu beschäftigen der sowieso bei nächster Gelegenheit weg will würde für mich keinen Sinn machen.


    Ein Berufsverbot für einen anderen Betrieb im Umkreis kann er natürlich nicht verhängen.

  • Laut meiner kurzen Recherche gibt es wirklich so ein "Berufsverbot"...
    Das nennt sich dann Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und kann bis max. 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.
    Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/HGB/74.html und folgende.
    Wenn ich das richtig deute fehlt aber eine Entschädigungsklausel...
    Bei einer KFZ Werkstatt kann es schon sein das es Rechtens ist auf eine Umkreissperre zu bestehen, schließlich sind das ja die Mitwettbewerber....Leider finde ich dazu keine weiteren Informationen.


    Ich an deiner Stelle würde das mal von einem Fachmann checken lassen, geht schließlich um deine Zukunft.
    Ich hoffe mal das du dich 3 Monate vor Vertragsende Arbeitssuchend gemeldet hast, ansonsten bekommst du ne Geldsperre vom Amt...

  • Mein AG bietet mir auch an mir eine IHK Weiterbildung zu bezahlen (ca. 5k€), allerdings muss ich nach Bestehen mind. 24 Monate im Unternehmen bleiben oder es zurückzahlen.
    Das ist für mich vollkommen nachvollziehbar und ich würde es als AG nicht anders machen. Rechtens ist das Ganze auch.


    Bei dir ist es nun ein sehr spezieller Fall, der mich an meinen eigenen AV erinnert.
    Du kommst da ja "nie" raus, weil jedes Jahr Lehrgänge sind (wie viele Lehrgänge kann ein Mensch bloß vertragen :D ) und du dann ja immer noch diese 12 Monate hast.
    Bei mir ist es so, dass ich eine ganz "tolle" Kündigungsfrist habe. 3 Monate zum Halbjahresende. Das heißt bis 30.3. kündigen zum 30.06.
    Kündige ich am 1.4. komme ich erst am 31.12. raus.
    Mein Problem ist halt nur, dass wenn ich im März kündige, habe ich keinen neuen Job für 1.7.
    Welcher neue AG sucht schon so weit im Vorraus. Den Mut auf gut Glück zu kündigen hatte ich seit 2 Jahren bisher nicht, denn wenn ich selber kündige bekomme ich vom Amt (wenn ich nichts Neues haben sollte) 3 Monate kein Geld und danach nur 60%. Das wäre mein finanzieller Tod.
    Also bin ich auch "gefangen". :cursing:

  • Ich kann ihn verstehen das er sich in der richtung absichern will um nicht die kohle innen sand zu setzen, absolut nachvollziehbar.
    Dieses berufsverbot ist für mich eig garnicht so wild, da ist eh nur eine andere werkstatt in dem kreis und ja, konkurenz kann man das eher nicht nennen.
    Genau das was Whoeareyou sagt ist mein problem ich bin sogesehen ja gefangen in dem vertrag.
    Die sache hat ja 2 seiten einerseits gut das ich quasi was habe auf weitere 12 monate andererseits kanns ein fluch sein..


    Ich hab ja noch keinen vertrag das waren nur die punkte die er in einem gespräch unter 4 augen genannt hatte. Schriftlich hab ich noch nix.
    Werd mich mit ihm wenn was da ist nochmal deswegen unterhalten. Dieses Anteilsmäßige beteidigung an den kosten 1/12 würde ich als fairen kompromiss ansehen.

  • Wenn ihr die Verhandlungen führt, kannst du ja mal
    nachfragen, was ist wenn du mal kündigen willst!?!?
    Weil er kann dich ja nicht für immer an die Firma binden.

    Gruß


    Stev

  • Bei einer KFZ Werkstatt kann es schon sein das es Rechtens ist auf eine Umkreissperre zu bestehen, schließlich sind das ja die Mitwettbewerber....Leider finde ich dazu keine weiteren Informationen.


    Eine Beschäftigungssperre ist eigentlich nur dann rechtens, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes geschäftliches Interesse vorweisen kann.


    Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Know-How der Firma an die Konkurrenz weitertragen kann, oder Kontakte zu Kunden oder Lieferanten zum neuen Arbeitgeber mitnehmen könnte.



    Im Falle eines KFZ-Mechatronikers halte ich sowas jedoch für ausgeschlossen, da ein solcher in der Regel weder den persönlichen Kundenkontakt hat, noch spezielles Wissen einer Werkstatt an eine andere weitergeben kann.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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