Hatte mal bezüglich diverser Umbauten und Fragen hier im Forum an VW geschrieben. das habe ich als Antwort bekommen... Vielleicht kann sich unser Dr. Tüv auch dazu äußern... wäre mal interessant zu höre...
Also hier die Antwort:
„die Allgemeine Betriebserlaubnis fuer Volkswagen Bauteile ist immer Bestandteil der Fahrzeug ABE bzw. der Typgenehmigung. Das Lenkrad des Golf R32 zum Beispiel, wurde im Rahmen der Typgenehmigung ausschliesslich fuer dieses Sondermodell geprueft. Wenn Sie das Lenkrad nun in Ihren Golf IV verbauen moechten, koennen wir Ihnen das nicht bescheinigen, weil dies von uns nicht vorgesehen war und die Machbarkeit damit auch nicht geprueft wurde.
Eine solche von Ihnen geplante Umruestung muss von einer amtlich anerkannten Pruefstelle, wie etwa TUeV oder DEKRA, geprueft und beurteilt werden. Dies geschieht nach den gesetzlichen Vorgaben der StVZO. Die Pruefstellen koennen zur Ermittlung der technischen Daten gegebenenfalls auf die, jeder Pruefstelle vorliegenden, jeweiligen Allgemeinen Betriebserlaubnisse bzw. EG-Typgenehmigungen zurueckgreifen.“
BK