Radfahrer hingelegt - wer hat Schuld?

  • Hallo,


    heute stand ich in einer 30er-Straße am Straßenrand und habe ohne in den Seitenspiegel zu gucken die Tür 5-10 cm geöffnet.
    Irgendein Trottel ist direkt an mir mit dem Rad vorbeigefahren und es hat ihn hingelegt. Ihm hat es irgendetwas in der Kette zerdeppert und bei mir ist eine Plastikleiste der Türverkleidung abgefallen (den Schaden muss ich mir morgen erst ansehen).
    Ich habe die Tür nicht ruckartig geöffnet, vielmehr hat der Kerl ganz offensichtlich geträumt. Ich habe ihm aber dennoch meine Daten gegeben. Wer hat bei dieser Situation Schuld? Trifft mich eine Teilschuld, weil ich nicht in den Seitenspiegel gesehen habe?


    Grüße

  • da du die Tür geöffnet hast trägst du die Hauptschuld da du deine Sorgfaltpflicht verletzt hast


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden

  • Seitenspiegelblick ist das mindeste. Zusätzlich Schulterblick! Wer den in der Fahrprüfung ganz am Schluss vor dem Aussteigen nicht macht, hat im Normalfall Pech gehabt. Sorry da wirste nicht drumrum kommen die Schuld auf dich zu nehmen. Aber solang er körperlich nicht verletzt wurde und NUR das Fahrrad und auch NUR die Leiste deiner Tür hinüber ist wenn überhaupt, ist das ja bei Weitem nicht tragisch!


    Gruuuß, Sebi

  • Aber iiiirgendwo war auch mal in der Fahrschule dran, das man mit min. 1,5 Meter Seitenabstand vorbeifahren muss, ganz egal ob man jetz aufm Drahtesel hockt oder mitm Auto unterwegs ist. Und wenns den bei ner Tür, welche 5-10 cm geöffnet war, schon auf die Waffel legt, kannst dir den Rest ausmalen wie nah der am Auto vorbei ist...

  • Isn berechtigter Einwand hatte ich ganz vergessen 8o
    Aber im Normalfall verliert der Autofahrer IMMER gegen Fußgänger/Radfahrer, wobei das jetzt natürlich kein Grund ist dass das hier auch so sein muss^^


    Aber der Einwand ist gut, da könnte man vielleicht was machen und sich auf Schuld beider Parteien berufen. Dann zahlt jeder seinen Schaden und gut is.


    Gruuß

  • Weil ganz ehrlich, in dem Fall würde ich mehr sorgen um meinen Seitenspiegel machen, wenn er die Tür nicht geöffnet hätte :D

  • Seitenabstand mag ein gutes Stichwort sein, oft reicht auch ein schlechtes Argument um im Verkehrsrechtstreit eine Teilschuld auf den anderen Unfallbeteiligten zu verschieben aber hier gelten mehrere Sprichworte:
    1. wo zwei sich streiten...freuen sich die Advokaten - in der Regel sparst Du nichts, der Radfahrer bekommt eine Teilschuld, oder man einigt sich im Rahmen eines Vergleiches, jeder trägt dann i.d.R seine verauslagen Kosten für den Rechtsbeistand...und am Ende ist es für beide teurer.
    2. auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand - wie solch ein Rechtsstreit - so er den zur Verhandlung kommt - ausgeht ist immer offen


    Mein Tipp: Zahl dem Radfahrer seinen Schaden, leg noch eine Flasche Wein dazu und sei froh dass keinem was passiert ist und er nicht die Rennleitung geholt hat, lass die Advokaten außen vor und lern aus Deinem Fehler (pass morgen beim Öffnen der Tür besser auf).


    Die Schuld beim Radfahrer zu suchen (der rechts gefahren ist um den fließenden Verkehr nicht mehr als nötig zu behindern und bei den Temperaturen gestraft genug ist) und einen Teil der finanziellen Folgen auf diesen abzuwälzen finde ich persönlich ein wenig unglücklich.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Also... ich kann so viel sagen. Ein Freund von mir dessen Dad (ja ich weiss wie das klingt^^) der hat schon 4 Radfahrer umgemäht und sonstiges... da steht es 50:50... Von wegen Schuldfrage... Rechtsbeistand ist der richtige Weg falls eine Rechtsschutz vorliegt

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Also... ich kann so viel sagen. Ein Freund von mir dessen Dad (ja ich weiss wie das klingt^^) der hat schon 4 Radfahrer umgemäht und sonstiges... da steht es 50:50... Von wegen Schuldfrage... Rechtsbeistand ist der richtige Weg falls eine Rechtsschutz vorliegt


    Ab dem fünften gibts den Rechtsschutz Gratis obendrauf hab ich mir sagen lassen ;)

  • Sollte man sowas nicht eventuell polizeilich aufnehmen? wenn so ein " unfall" wenn ich es mal so nennen darf passiert


  • Ab dem fünften gibts den Rechtsschutz Gratis obendrauf hab ich mir sagen lassen ;)


    Ja das hoffe ich;P das sie dem nicht schon den Führerschein entzogen haben... Ich habe mich so weggeworfen als die mir das erzählt haben...--> nie was tragisches passiert

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Danke erst einmal für alle Beiträge.
    Die Straße hatte nur einen beiderseitigen Fußgängerweg, sie war weder vereist noch kam dem Radfahrer Verkehr entgegen.
    Ich glaube auch, dass mein Seitenspiegel weg wäre, hätte ich ihn nicht "beschützt". Er ist wirklich sehr nahe an mir vorbeigeschrammt und ansonsten hätte ich ja auch nicht die Schuld bei ihm gesucht. Überhaupt weiß ich nicht, wie das passieren konnte. Ich schaue automatisch in den Seitenspiegel, nur dieses Mal merkwürdigerweise nicht. Ich fahre auch viel Fahrrad und ärgere mich über manchen Autofahrer, aber ich würde niemals so unaufmerksam an stehenden Autos vorbeifahren. Rechtlich gesehen mag er ja fein raus sein, aber in diesem Fall ist das alles andere als berechtigt! Noch hat er sich nicht bei mir gemeldet, mal sehen was da noch kommt. Solange er kein Schmerzensgeld anmeldet, bezahle ich ihm gerne den Schaden außergerichtlich.

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