VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich

  • Ist genau die gleiche Diskussion wie bei dem GTI Endtopf an nem normalen 5er Golf.


    Wenn man es genau nimmt, ist es nicht erlaubt, wenn nicht eingetragen.
    Aber wer macht das schon :whistling:


    Es gibt dahingehend so viele Sachen die sich in ner Grauzone befinden...


    Edit: Genau wie beim Frontumbau auf R, Vari, Jetta, GT oder GTI

  • Etz muss ich nochmals meinen Senf dazugeben. Eigentlich dürfte ich meine Edelstahlpedale nicht in meinem Auto haben, da sie standartmäßig nicht in mein Fahrzeug gehören. Eig. dürfte ich die Fußraumleuchten hinten nicht haben, das sie standartmäßig nicht für das Modell vorgesehen sind. Eigentlich dürfte ich auch keinen Aufkleber auf der Heckscheibe haben, da der Sichtbereich im untersten 2 cm Bereich verdeckt ist. Eigentlich interessiert das NIEMANDEN :D Wenns dir mulmig bei der Sache mit dem Lenkrad is, baus aus und lenk mit den Zähnen. Mal schauen was die Versicherung dazu sagen würde...



    Wenn Du jetzt von Deinen Pedalen abrutschst und ungebremst in 'ne Kindergartengruppe fährst ;( oder Du wirst von Deiner Fußraumleuchte geblendet, weil Du gerade guckst, wo das Bremspedal ist, von dem Du gerade abgerutscht bist, und überfährst die Nonnen bei auf ihrem Klosterausflug ;( , oder genau die 2 verdeckten cm in Deinem hinteren Sichbereich lassen Dich den Motoradfahrer nicht sehen, der dich gerade mit angepasster Geschwindigkeit ;) überholt und Du drängst ihn ab ;( ....... :D Teufel is'n Eichhörnchen :D



    Da sollte man aber mal schon noch differenzieren :P Zumal die gesetzlich und nach StvZO relevanten Teile schon abgenommen werden sollten, in welcher Art und Weise auch immer. Und ich glaube der Aufkleber auf der Heckscheibe zählt da nicht unbedingt dazu, da es für solche Fälle auch Regelungen gibt (obwohl, bin mir gar nicht so sicher, ob die 2 cm nich schon grenzwertig sind :P ) Bei Deinen anderen Teilen bin ich mir nich sicher, ob Du die nich eintragen musst :P


    Nein, mal im Ernst: es gibt Fahrzeugteile und Spezifikationen, die eingehalten werden müssen und die sollten natürlich überprüft und abgenommen werden. Weil: sollte es mal zu einem Unfall kommen und ein Gutachter stellt fest, dass Dein Lenkrad irgendwie nicht zum "restlichen" Fahrzeug passt, könntest Du Probleme bekommen. Da kannst Du noch so drauf bestehen, dass das in EINEM anderen Golf-Modell passt, das zufällig auch Baugleich ist mit Deinem, aber in unserem Regel-Staat interessiert den Gutachter und die Versicherung nur 'ne Zulassung oder Eintragung oder Abnahme.

  • Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
    In 90% der Fälle geht das sicherlich gut, aber kommt es bei dir zu einem Unfall und jemand stellt doch fest, dass es ein anderes Lenkrad ist, zahlt keine Versicherung und du bleibst auf den Kosten und dem ganzen Ärger sitzen.


    Entweder eintragen lassen nach dem Einbau oder es nach Möglichkeit sein lassen.
    Gerade bei einem so relevanten Teil wie dem Lenkrad mit Airbag sollte man es nicht drauf ankommen lassen.

  • Also ich wäre da vorsichtig: Wenn Du jetzt einen Unfall hast mit dem anderen Lenkrad ohne Eintragung, dann kann es ganz schnell passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, weil ein Gutachter feststellt, dass das Lenkrad eigentlich nicht in Dein Auto gehört :!: Und dann bleibst Du auf Deinen Kosten und dem ganzen Ärger sitzen, weil die Versicherung nicht bezahlt.....


    Uhhhh, Déjà vu 8|

  • Unglaublich, was hier für ein Fass aufgemacht wird, wegen einem Lenkrad wechsel.
    Beim :) einbauen lassen, inkl. neuer Schraube und fertig ist es. Der Airbag vom Highline passt doch auch beim R-GTI Lenkrad (berichtigt mich sollte es nicht stimmen.)
    Wer sich das nicht traut, soll es lassen oder sich ein Auto kaufen, wo ein solches Lenkrad schon drin ist.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


    Instagram: mario_d22

  • Genau so schauts aus ;)
    1. Wirds niemand merken ;)
    2. Zahlt die Versicherung nur dann nicht wenn dsie nachweisen können das das Lenkrad mit dem Unfall zutun hatte ;)


    Wie schon einige gesagt habn ist das mit dem Frontumbau das gleiche ;) Selbst wenn mit allen Trägern usw. umgerüstet ;)
    Ist halt nicht am Fahrzeug gepüft wurden ;)


    Wer damit nicht klar kommt sollte einfach nen Original Wagen fahrn und fertig :!:

  • Ich sehe das auch eher so, dass das eigentliche Problem der nicht aufs Auto registrierte Airbag werden könnte und nicht in erster Linie das andere Lenkrad.
    Nur so als Story: Zum 4er Golf gabs das R-Line-Lenkrad (R32 ohne Wippen) damals bei VW als Orginal-Zubehör. Dem lag dann auch eine Bescheinigung für den TüV zur Eintragung bei, womit das ganze kein Problem war (vorausgesetzt das Lenkrad wurde von einem VW-Betrieb umgebaut und der org. Airbag übernommen).
    Das Lenkrad ausm Rocco oder woher auch immer mag wohl passen und technisch auch funktionieren, es wurde eben halt nur nicht von VW vorgesehen, dass man dieses als Nach-/Umrüstteil einsetzt.

  • wenn wir gerade bei dem Thema sind, wenn ich jetzt ne original front z.b. vom gti an den normalen anpasse ohne trägerwechsel ist das ja dann illegal oder?! aber wenn mir das einer vom tüv absegnen würde wäre das ja dann kein Thema mehr. hat jemand ne Ahnung ob da der tüv mitspielt oder muss ich träger wechseln um das abgesegnet zu bekommen?


    Kann mich da dem Vorredner nur anschließen wenn man die teile im Zubehör bei vw kaufen kann sollte das alles kein Thema sein. z.b. die gti Pedale sollten keine Probleme machen da sie von vw für den normalen Golf freigegeben sind .....

    Wer Rechtschreibfehler finden darf sie behalten!

    Einmal editiert, zuletzt von sennahoj ()

  • Öhm dein TÜV hat doch bestimmt ein Telefon. Anrufen, fragen ob er das abnimmt und glücklich sein. Das sind oft sehr nette Menschen am anderen Ende der Leitung die teilweise nicht weniger Auto- bzw. Tuningbegeistert sind als man selbst.

    Golf 2 CL 1.6 PN, 1991, calypso metallic
    Passat 35i Variant GT 2.0 16V 9A, 1993, indianrot perleffekt

  • stimmt wohl .... hab gerade auch festgestellt das ich im März zum tüv muss da kann ich ja gleich mal nachfragen!

    Wer Rechtschreibfehler finden darf sie behalten!

  • Danke für die vielen Hinweise und Ratschläge.


    Also zusammenfassend ist zu sagen, die Betriebserlaubnis erlischt wenn man das Lenkrad drin hat, somit habe ich keinen Versicherungsschutz mehr und ich muss das Lenkrad auf jeden Fall eintragen lassen, auch wenn´s ein Original VW-Teil ist, das in einem Golf 6 R serienmäßig verbaut ist und sonst in keinem anderen Modell zulässig ist.
    Ist für mich zwar total irrsinnig aber was will man machen. Man muss sich´s eintragen lassen damit die Versicherung im Zweifel auch nichts beanstanden kann.

    Insofern, Grüße an alle Nachrüster und schnell ab zum TÜV zur Abnahme,
    Grüße
    te-75


    P.S.
    Wo bekomme ich denn die ABE oder das Gutachten her, wenn ich das Lenkrad nicht bei VW selbst kaufe sondern privat?

  • Es gibt keine ABE oder Gutachten für Original Lenkräder ;)


    Dann fahr mal schön zum Tüv damit ;) Man kanns echt übertreiben ;)
    Das wird nieeeeeeeeeeeee ein Gutachter beanstanden ;) Denn ich glaube nicht das die Gutachter wissen in welchen Modell welches Lenkrad drin ist ;)


    Aber naja so bist auf der Sicheren Seite ;)
    Ich bin gespannt wie der Tüb Prüfer schaut wenn du ihn sagst das du ein Original Lenkrad eintragen willst :D

  • Such Dir nen vernünftigen TüVer, der macht das dann schon. M.E. würden ja schon die Worte "mit Lenkrad VW-..TN.." als Eintrag in den Papieren reichen.

  • ...erkundige dich mal bei deinen VW Teilemenschen ob es das R- Line Lenkrad auch als ZUBEHÖR !! nicht als Ersatzteil gibt.


    Wenn dem so ist, liegt dann dem Lenkrad ein Zettel bei,auf den steht, daß es füe ALLE Golf 6 freigegeben ist.


    Die R GmbH beschäftigt sich mit sowas nicht und ihre Antwort ist dem zufolge auch richtig.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Schönen guten Tag,

    ich habe soeben eine Mail vom Tüv Rheinland mit folgendem Inhalt erhalten:
    "Wenn es sich um ein serienmäßiges Fahrzeugteil handelt ist eine Eintragung nicht notwendig."
    Er meinte weiterhin: "Wenn der Durchmesser und die Nabe gleich sind und die Fahrzeuge die gleiche Typgenehmigungsnummer haben, ist gegen die Verwendung nichts einzuwenden."
    Hat das R-Lenkrad die gleiche Typgenehmigungsnummer wie ein normales 3 Speichen-Lederlenkrad bspw. vom Highline? Nabe und Durchmesser ist ja gleich.

    Grüße te-75

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!