Skandal !

  • Servus leute


    ihr glaub mir ja nicht was heute morgen passiert ist..
    fahr gemütlich durch die stadt nichts denkend werd ich von der rennleitung angehalten
    dachte das übliche alcohol drogen etc da mein golf noch so ziemich ori. ist
    aber falsch gedacht nach bestimmt 45 min suche hatte er eingesehn das die xenons ori.
    sind aufeinmal wurde er aufmerksam auf die felgen sind originale edition felgen
    da meinte er das des 18" und die sind eintragungsflichtig ich meinte das des originale sind und somit eintragungsfrei sind :D
    wer hat jetzt recht ?


    jetzt hab ich ne anzeige wegen erlöschen der betriebs erlaubnis

  • Das hört sich gar nicht gut an! Wenn die Rad/Reifenkombination nicht in deinem Schein steht, hat die Rennleitung definitiv recht.
    Auch wenn es originale Felgen vom GTI sind, muss du die bei deinem Normalo Golf eintragen lassen!

  • Das ist kein Skandal das ist eine ganz normale Sache.
    Auch wenn du Originalteile verwendest muss das ganze evtl. Eingetragen werden, wie wenn du zum Beispiel ein 1.4 Sauger fährst und du machst eine originale AGA vom GTI drunter ist das auch nicht legal weil die AGA eben nur für Turbomotoren bzw den GTI zugelassen ist :)


    Stell dir vor du fährst ein Fox und machst einfach weils Originale Felgen sind dir paar fette 19er Schlappen vom Phaeton drauf......


    Tut mir leidfür dich die Polizei hat recht.

    "Ein vorsichtiger Fahrer ist einer, der nach beiden Seiten schaut, wenn er bei Rot über die Kreuzung fährt."


    Ralph Marterie

  • Wenn du orignal Felgen in 7,5 x 18 et 51 und ein Serien-Sportfahrwerk hast gibts eine Unbedenklichkeitserklärung und somit nicht eintragungspflichtig.

  • Selbst wenn das Modell dasselbe ist, von dem die Felgen stammen - wenn es nicht im Schein steht, muss es eingetragen werden. Habe damals für meinen Polo 9N3 auch die originalen Polo GTI-Felgen gekauft, die ja quasi auf der gleichen Basis auch serienmäßig verbaut werden, eintragen lassen musste ich das ganze trotzdem, weil es eben so nicht im Schein stand.


    Was hast du denn für einen Golf und welche Räder hast du drauf?

  • Servus,


    dazu fällt mir nur eine Frage ein: Hast Du 'ne ABE für die Felgen, in der steht, dass die auch auf Deinem Golf gefahren werden können?


    Auch wenn die original VW sind, heisst das noch nicht, dass Du die einfach so fahren kannst - es gibt nämlich auch bestimmte Auflagen/Voraussetzungen, die Du ggf. erfüllen musst, wie z.B. ein Sportfahrwerk (orig. VW)... Ich kann auf meinem Plus auch nicht einfach bzw. ohne weiteres die Original 18 Zoll von VW fahren.


    Daher würde ich sagen, fahr zu VW, lass Dir die ABE für die Felgen geben (war bei meinen 17 Zoll ohne weiteres möglich) und geh damit zur Rennleitung. Spätestens bei VW sagen die Dir dann schon, ob die Felgen bei Dir erlaubt sind, oder nicht.


    BTW.: Geh mal in den Konfigurator bei VW und versuch mal auf 'nen einfachen Highline Golf 6 18 Zoll Felgen auszuwählen. Spätestens da kommt nämlich die Meldung, dass das nur auswählbar ist mit anderem Fahrwerk, das Dir dann auch noch passenderweise vorgeschlagen wird.

  • Kommt drauf an, was in Deiner COC/EWG-Bescheinigung steht. Wenn da die 18er nicht aufgeführt sind und die auch sonst nicht eingetragen sind, sieht's meiner Meinung nach schlecht aus.

  • Ja ... genau so ist es!
    Felgen müssen eingetragen werden, sofern die Dimension nicht im Schein stehen.


    lg
    Gerald

  • In den neuen Scheinen ist nurnoch eine Rad-Reifen-Kombi aufgeführt, sind also nichtmehr wie früher gelistet wenn nicht extra unten eingetragen. COC-Papiere besorgen und mitführen oder Eintragen lassen, der der Polizist kann ja nicht riechen das die Felgen original sind und in den COC Papieren stehen, das ist deine Aufgabe ihm das zu beweisen.

  • Das hört sich gar nicht gut an! Wenn die Rad/Reifenkombination nicht in deinem Schein steht, hat die Rennleitung definitiv recht.



    Nein, haben sie nicht. Mal lese einfach die letzte Seite in der Zulassungsbescheinigung unter Hinweis zu 15.1 bis 15.3.


    Und, was steht da? Genau.


    Ein ZUSÄTZLICHES GUTACHTEN und die ÄNDERUNG und NEUausstellung der Zulassungsbescheinigung ist NICHT erforderlich.



    Schönen Sonntag.

  • wenn du nen GTI fährst, muss da gar nix eingetragen werden!


    lg

  • Dann solltest du beim nächsten mal das auch früher erwähnen. :thumbup:
    Daten vom Auto sind nie verkehrt!!

    Gruß


    Stev

  • ja und wie mach ich das den sherifs verständlich ? ;) weil fahrzeug is momentan still gelegt

  • gehst zu VW, und holst die Unbedenklichkeitserklärung oder i-eine ähnliche Bescheinigung, und gut ist!

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