Front LED Blinkerleiste wie beim Audi Q7

  • Hallo Freunde,


    Ich bin auf der suche nach Ideen wie mal die LED Blinkerleiste vom Q7 in Nebelscheinwerfer Blende vom Golf 5integriert bekommt. Hat einer Vllt irgendwo schon ein fertiges Plug and Play Teil gesehen oder bleibt mir keine andere Wahl es selber zu Basteln.



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  • Gute Idee. Ab sofort wird in weiss geblinkt! :rolleyes:

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • entspricht nicht ganz meiner Vorstellung mir weissen Blinkern :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    meine Vorstellung liegt doch eher in der Ansicht wie beim Q7 ( siehe link)


    jemand anderes eine Idee?

  • idee ist ganz gut finde ich . müsste mal mal sehen ob man die led´s umlöten kann .

  • Was ist mit den originalen Q7-Teilen? Die sollten sich doch sicher einpassen lassen, so wie die S6 TFL auch. Weil irgendwas plug 'n' play mäßiges gibts da wohl kaum .

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • selbst ist die frau... :thumbup:


    ...vll kann mans ja mit den s6 tagfahrlichtern realisieren...aber das wäre nen echter riesen aufwand zwecks umbau auf orange und dazu noch ar*chteuer!
    ansonsten hol dir nen paar gebrauchte gitter spachtel den raum zwischen zwei lamellen zu und dann bau dort orangene LED's ein...dann lackieren...^^


    ...dann fahr ma zum tüv :D

  • die frage ist nur was der TÜV dazu sagt !?!


    ich meine immer "Hauptsache es Blinkt irgendwo" oder was meint ihr?

  • Der TÜV sagt grundsätzlich garnichts zu lichttechnischen Umbauten, denn es liegt nicht in deren Zuständigkeitsbereich, sowas für zulässig zu erklären.


    Bei Beleuchtungseinrichtungen gibts eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
    Entweder wurde die Leuchte herstellerseitig geprüft und für zulässig erklärt, in diesem Fall kann die Leuchte dann ohne TÜV und Eintragung legal verbaut werden (die Beachtung der Einbauvorschriften vorausgesetzt).


    Oder die Leuchte hat keine herstellerseitige Zulassung (darunter fallen auch nachträglich veränderte Leuchten), in diesem Fall kann die Leuchte dann auf keinen Fall legal verbaut werden.
    Eintragungen sind dann definitiv nicht möglich, erst Recht nicht mit dem Zusatz "irgendwie" und "irgendwo".



    Wie auch immer, den TÜV interessiert sowas frühestens dann, wenn er dir bei der nächsten HU die neue Plakette verweigert. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • naja du kannst dir schon ein lichttechnisches gutachten machen lassen, kostet dann halt so um die 1800€ oder so xD


    was wenn du sowas in der art nimmst und einfach ein gehäuse baust, oder in die gitter einlässt, solange du an den blinkern an sich nichts änderst bleibt es legal.


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    Meine VW Historie:
    Polo 6n2 | 75PS -> Komplettumbau auf GTI Style
    Golf 3 | 90PS TDI -> RAT Style
    Golf MK3 US | GTI Automatik -> Komplett OEM
    Golf V Sportline | 105 ~ 140PS -> OEM GTI/R32 Style

  • naja du kannst dir schon ein lichttechnisches gutachten machen lassen, kostet dann halt so um die 1800€ oder so xD


    Ein E-Prüfzeichen ist für eine Privatperson so gut wie unmöglich zu beantragen.
    Und eine baulich veränderte Leuchte kann nur der Hersteller (nicht der Umbauer) erneut für zulässig erklären.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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