Autokäufer will von mündlichem Kaufvertrag zurücktreten

  • Es glaubt mir kein Mensch, jemand hat mein Golf gekauft und angezahlt und jetzt hat er kein Geld um den rest zu begleichen.
    Kaufvertrag würde müdlich gemacht und Schiftlich wollten wir es machen wenn der den Golf holt -.-


    Wie ?
    Was?
    Würdet Ihr machen ....?

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    Einmal editiert, zuletzt von Linx () aus folgendem Grund: Titel geändert von "Kaum zu glauben .........." in "Autokäufer will von mündlichem Kaufvertrag zurücktreten"

  • Hast du ihm denn schon die kompletten Papiere + Auto überreicht? :|


    Bzw. hast du Zeugen für deinen Mündlichen Kaufvertrag?

  • Was ist jetzt das Problem? Den Golf hast du ja noch, oder?
    Dann gib ihm doch das angezahlte Geld wieder zurück, und verkaufe den Golf an einen anderen.

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

  • Er hat gar nicht´s .


    Zeugen habe ich meine Eltern und gefühlte 324234 SMS aber die haben kein wert.

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  • wenn ihr den schriftlich machen wolltet wenn er den golf hat, hast du diesen dann noch !?


    was sollst du tun? Geld zurück geben und du bist raus was willste sonst machen dich weiter ärgern...
    such nen neuen Käufer

  • Ja, und wo liegt das Problem?


    Gib ihm sein Geld zurück, behalte den Rest (Lass dir ne Quittung geben oder so) Und dann verkauf nurnoch über einen schriftlichen Vertrag von Mobile oder ähnlichen Seiten oder an einen Händler.

  • du kannst ihn doch nicht zwingen den wagen zu kaufen...

  • Was ist jetzt das Problem? Den Golf hast du ja noch, oder?
    Dann gib ihm doch das angezahlte Geld wieder zurück, und verkaufe den Golf an einen anderen.



    Das Problem ist das ich alles mit der Bank abgesprochen habe/ Auto ist abgemeldet usw


    Soll ich auf den Kosten alleine sitzen bleiben .... ?

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  • Dann versuch halt ein Teil der Anzahlung einzubehalten als
    "Bearbeitungsgebühr", ob das Rechtens ist - keine Ahnung!!

    Gruß


    Stev

  • Aber Vertrag ist Vertrag oder nicht und deswegen könnte ich Ihn zwingen. Egal werde halt nen neuen Käufer suchen ....

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  • was hast du davon wenn du den zwingst??? nur ärger oder?


    find die idee gut etwas als "Bearbeitungsgeb." einzubehalten... du wirst ja die rechnungen haben und kannst sie ihm ja vorlegen, dann sollte das klappen denke ich


    vg

  • Ich finde solch ein Verhalten nicht in Ordung! Wenn man Privat einen Vertrag abschliest (egal ob Münldich oder Schriftlich) ist dieser wirksam! Wozu gibt es eigentlich Gesetze im Land, wenn sich keiner dran hält?!?!
    Ich hatte auch schonmal das Problem mit einem Käufer, doch ich habe meine Unkosten einbehalten, denn ich bleibe sicherlich nicht auf den kosten sitzen, die ein anderer Verursacht!
    Bei einem Kaufvertrag gibt es immer Rechte und Pflichten!!!

  • Ich finde solch ein Verhalten nicht in Ordung! Wenn man Privat einen Vertrag abschliest (egal ob Münldich oder Schriftlich) ist dieser wirksam! Wozu gibt es eigentlich Gesetze im Land, wenn sich keiner dran hält?!?!


    Bei einem Kaufvertrag gibt es immer Rechte und Pflichten!!!


    Danke so sehe ich es auch

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  • Klar ist ein Mündlicher Vertrag auch gültig aber auf den Rechtsstreit
    hätte ich keine Lust. Versuch einfach eine Bearbeitungsgebüh einzubehalten
    und dann mußt die leider nen neuen Käufer suchen. Ärgerlich aber willst
    dich jetzt auf nen Rechtsstreit einlassen!?

    Gruß


    Stev

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