Metallgummilager der Hinterachse - Gewährleistungsanspruch

  • Hallo,


    vor einigen Wochen habe ich mir einen VW Golf IV Variant (Baujahr 2003, ca. 131.000 km) gekauft. Der Händler hat den TÜV extra neu machen lassen. Auf dem Prüfschein wurden keine Mängel festgestellt und HU/AU wurde bestanden.


    Nach Übergabe des Fahrzeugs bin ich zur DEKRA gefahren und habe den Gebrauchtwagen technisch prüfen lassen. Dabei wurden sieben Mängel festgestellt. Für alle bis auf einen Mangel übernimmt der Händler die Reparaturkosten. Dieser Mangel des DEKRA Sachverständigen heißt: "Hinterachse Metallgummilager teilweise abgelöst".


    Bevor ich mit dem Händler streite wollte ich gern wissen, ob es sich hierbei um ein normales Verschleißteil handelt, oder nicht. Meines Wissens kann ich für Verschleißteile keine Nacherfüllung im Sinne der Gewährleistung fordern. Besten Dank im Voraus.



    Roehre (KfZ-Laie)

  • Die Fahrwerkslager würde ich prinzipiell schon zu Verschleißteilen zählen. Gewährleistungstechnisch sollte da aber schon ein Anspruch bestehen, da es ja ein Mangel ist, der wohl schon beim Kauf bestand.

  • Das sind auch Verschleißteile wie das Fahrwerk auch. Der Händler will das nicht machen, weil es viel Arbeit ist die Teile zu tauschen(die Hinterachse muss komplett raus) :D


    Da würde ich aber trotzdem Druck machen, dass er ALLE Mängel behebt, sonst stell ihm den Hobel wieder auf den Hof ;)

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