Hey,
ich habe dunkel lasierte Rückleuchten verbaut und morgen einen HU Termin. Meint ihr mein Wagen wird trotz der Rücklichter durchkommen, oder ist es sinnlos sowas zu versuchen?
LG
Hey,
ich habe dunkel lasierte Rückleuchten verbaut und morgen einen HU Termin. Meint ihr mein Wagen wird trotz der Rücklichter durchkommen, oder ist es sinnlos sowas zu versuchen?
LG
Hallo,
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Kommt auf den Prüfer an... Ich hatte keine Probleme... Aber in der Regel darfst du die nicht fahren. Also wenn du einen hast der auf alles achtet hast du schlechte Karten
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Schließe mich meinem Vorredner an.
Normalerweise dürfte er dir mit dem lasierten Rülis keinen TÜV Stempel geben.
Aber wie die Prüfer manchmal so sind, es gibt auch welche die die Augen zudrücken
Ok, danke für eure Antworten. Dann werd ich mir gleich wohl nochmal die Zeit nehmen müssen und die eben tauschen^^
LG
Technisch gesehen liegt mit solchen Rückleuchten ein schwerer Mangel vor, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führt.
Nicht nur, dass die neue Plakette bei sowas verweigert werden müsste, rechtlich gesehen dürfen die dich damit nichtmal mehr vom Hof fahren lassen.
Aber selbst wenn der TÜV die Dinger nicht bemängelt (in dem Fall würde ich die TÜV-Lizenz der Werkstatt anzweifeln), in der nächsten Polizeikontrolle bist du damit genauso fällig.
Da zieht dann die allseits beliebte Ausrede "Der TÜV hat nix gesacht!" nicht.
Da kriegst du dann eine Anzeige wegen Fahrens mit erloschener Betriebserlaubnis und erloschenem Versicherungsschutz.
Also der TÜV Prüfer der einen Fahrer mit lasierten Rückleuchten vom Hof lässt, dem gehört die Lizenz entzogen...
Veränderungen der lichttechnischen Einheiten führen zum erlischen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs... So einfach ist das... Und wenn man solche leuchten verbaut hat, dann rüstet man halt eben schnell um auf Standard um die hauptubtersuchung zu vollführen... Rückleuchten wechseln dauert ja höchstens 15min...
Veränderungen der lichttechnischen Einheiten führen zum erlischen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs... So einfach ist das...
Ganz so verallgemeinern darf man das auch wieder nicht.
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt allgemein nur in drei Fällen:
Die lasierten Rückleuchten fallen unter den dritten Punkt, da durch die Lasur nicht mehr gewährgeleistet werden kann, dass die elementar wichtigen Leuchtfunktionen noch ausreichend von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.
Zu den wichtigen Leuchtfunktionen gehören Rücklicht, Bremslicht, Abblendlicht und Nebelschlussleuchte (Blinker und Fernlicht bin ich mir nicht sicher).
Wenn die Sichtbarkeit dieser Leuchten nicht gewährleistet werden kann, bedeutet das eben eine Gefährdung für andere, die sich auf diese Leuchtfunktionen verlassen.
Bei Leuchten wie Begrenzungsleuchte oder Kennzeichenleuchte hängt es letztendlich vom Einzelfall ab.
Wenn beispielsweise die Leuchtfarbe noch eingehalten wird und die Helligkeit oder Ausrichtung der Leuchtmittel niemanden blenden kann, wird auch niemand gefährdet und die Betriebserlaubnis bleibt erhalten.
Aus dem Grund interessiert sich auch kaum jemand für LED-Leuchtmittel in den zuletzt genannten Leuchten, auch wenn sie letztendlich unzulässig sind.
Man muss nur berücksichtigen, dass die Leuchten immer als Einheit gewertet werden.
Eine bauliche Veränderungen der Begrenzungsleuchten eines Frontscheinwerfers bedeutet gleichzeitig auch die Änderung des gesamten Scheinwerfers und betrifft somit wieder wichtige Leuchtfunktionen.
Wie wärs mal mit nem Bild von den Rülis?
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