Quietschen beim Kuppeln, Mangel oder nicht?

  • Halli Hallo,
    eine Woche nachdem bei meinem Golf das Ausrücklager gewechselt wurde, quietscht es wieder beim Kuppeln, als würde man auf einer alten Federmatratze rumspringen.


    Der Verkäufer reagiert auf gut Deutsch "angepisst" auf mein Problem (Zitat in einem Gespräch "Nimm mal den Finger ausm A***") . Er behauptet fest: "Das gehört so, das ist ein normales Geräusch, dass beim Kuppeln auftritt".


    Jetzt meinte der Verkäufer, dass das Problem wohl die Druckplatte ist, an der durch das lange stehen wohl die Federn verrostet sind (was für ne Qualität). Ich muss das Teil aber selber bezahlen (fragt mich nicht wieso, des friedens Willen tu ich es einfach - Habe keine Lust mich mit so einem Idioten noch groß rumzuärgern).


    Ist es also bei VW "Stand der Technik" dass die Kupplungen quietschen ? - Irgendwie widerspricht sich der Kerl doch immer wieder selber.


    Würde bei dem ganzen Thema eventuell ein Anruf in Wolfsburg helfen? - Immerhin hab ich ja eigentlich eine Sachmängelhaftung und sollte für solche Fälle doch eigentlich nichts Zahlen müssen.

    Klein aber fein


  • ...
    Immerhin hab ich ja eigentlich eine Sachmängelhaftung und sollte für solche Fälle doch eigentlich nichts Zahlen müssen.


    Genau so sieht es aus. Jetzt ist natürlich nur die Frage zu klären, ob es sich um einen Sachmangel handelt, was es aus meiner Sicht aber tut, da das definitiv nicht "Stand der Technik" (Gott, wie hängt mir dieser Spruch zu den Ohren raus :thumbdown: ) ist. Bei mir quietscht keine Kupplung.


    Wenn dem so wäre, dass es wegen langer Standzeit quietscht, weil die Federn verrostet sind, dann sollte es sich doch mit der Zeit geben. Wenn es so einfach wäre (mit den quietschenden Federn), dann soll der doch einfach 'nen Tropfen Öl dran machen und das Problem wäre gelöst.


    Nochwas: Wenn mir ein Mechaniker so blöd kommen würde, wäre ich schon dreimal beim Cheff gewesen und hätte den sowas von angeschwärzt!!! Das kann's ja wohl nicht sein mit diesen Beleidigungen :thumbdown: Der Cheff kann sich ja dann auch gleich mal selbst reinsetzen und sich davon überzeugen, dass es Quietscht.


    Kommt halt drauf an: wenn es nur ein leises Knarzen ist, kann man nicht unbedingt gleich von Sachmangel reden - je nachdem, wie alt das Fahrzeug auch ist, kann das altersbedingt auftreten.

  • Hi
    Der Spruch kam vom Chef des Hauses persönlich, habe mich da wohl schlecht ausgedrückt. (Verkäufer = Chef)
    Der Chef selber hat diesen Spruch mit "Das gehört so" gebracht. Er meinte auch, dass man ja im Stand nicht dauernd die Kupplung tritt um das Geräusch zu provozieren (da hat er ja recht, trotzdem hört man es bei jedem kuppeln z.B. beim Rückwärts einparken so laut, dass sich teilweise Passanten zu mir umdrehen.).

    Klein aber fein


  • Hi
    Der Spruch kam vom Chef des Hauses persönlich, habe mich da wohl schlecht ausgedrückt. (Verkäufer = Chef)
    Der Chef selber hat diesen Spruch mit "Das gehört so" gebracht. Er meinte auch, dass man ja im Stand nicht dauernd die Kupplung tritt um das Geräusch zu provozieren (da hat er ja recht, trotzdem hört man es bei jedem kuppeln z.B. beim Rückwärts einparken so laut, dass sich teilweise Passanten zu mir umdrehen.).


    Also wenn es so laut ist: Sachmangel, da man dabei davon ausgehen kann, dass das bei einem Kfz gleicher Ausstattung und Modellreihe nicht normal, geschweige denn Stand der Technik ist. Dann soll der Cheff Dir doch mal an seinem vermutlich dicken Audi oder Benz vorführen, wie es da quietscht... oder der hat doch bestimmt noch einen G5 aufm Hof rumstehen - da kann er Dir das ja mal zeigen, ob das Stand der Technik ist.


    Wieder so ein Vollidiot, der um seine Gewährleistungspflicht rumkommen will :thumbdown:


    Ich war schon wegen weniger Sachen im Autohaus bei meinem Opel damals (da hatte der Schleifring im Lenkrad für den Airbag jedes Mal beim Lenken geknackt 8| ) und auch das wurde mir im Rahmen der Gewährleistung repariert... musste ja!!!


    Fahr da nochma hin und zeige den Fehler an - nimm noch einen Zeugen mit - und bestehe auf Ausbesserung im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht. Wenn der sich wieder quer stellt und anfängt beleidigend zu werden - ich würde wahrscheinlich gar nicht mit dem diskutieren, sondern gleich - mit dem Anwalt drohen und dazu sagen, dass sich das ja gern mal ein Gutachter anschauen kann, der dann zu Lasten des Händlers geht, da das mit Sicherheit ein Sachmangel ist und der Händler im schlimmsten Fall (also gerichtliche Einigung o.ä.) die Kosten zu tragen hätte. Manchmal hilft das schon, wenn man ein bischen Ahnung hat und den Händler damit konfrontiert.


    Sollte der auch dann nicht reagieren, dann sag ihm, dass er die Tage die schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung und dann ggf. den Bescheid vom Anwalt bekommt.

  • Moinsen,
    ich wühle den Thread nochmal nach oben.
    Ich bin jetzt einige Stressfreie KM mit einer neuen Druckplatte gefahren.
    Vor zwei Wochen ist dann das wundervolle Quietschen wieder aufgetreten. Anruf beim Händler ergab folgendes:
    (Nicht direkt so formuliert, aber grob die Essenz des Gespräches) "Gar kein Problem Herr ****, bringen Sie den Wagen vorbei, wir hören uns das Geräusch zusammen an. Dran machen werden wir aber wohl nichts, da das Problem sowieso wieder auftritt".


    Ich scheue mich wirklich sehr, meinen Anwalt auf die Sache zu hetzen. Schließlich haben die Jungs meinen Wagen dann dort und wer weiß wie die sich dann revanchieren. Trotzdem verzweifel ich bald an dem Verein...


    Bis dann ;)

    Klein aber fein


  • Moin,


    vielleicht schreibst Du erstmal wie es vor fast einem Jahr dann nun eigentlich weiterging 8|


    Nach dem kurzen Überfliegen des Threads hab ich auch nicht wirklich eine Angabe gefunden, wann das Auto gekauft wurde (Datum!!!) sondern nur, dass Du wohl noch in der Gewährleistung warst, die nun aber vorbei sein dürfte... zumindest das erste halbe Jahr, in dem der Händler nicht um die Reparatur kommt. Wenn Du jetzt im zweiten Halbjahr bist (wie gesagt, Kaufdatum wäre mal interessant und wie es nun eigentlich weiter gegangen ist letztes Jahr), dann gilt die Beweislastumkehr und DU musst beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand - allerdings dürfte das ja nicht schwierig sein, da der Mangel ja offenbar kurz nach dem Kauf aufgetreten ist...


    Schreib mal, wie es danach weiterging und wann Du das Kfz gekauft hast. :)

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