Golf 4 GTI totaler Schrott!

  • Moin,


    Ich würd mit dem Auto erstmal zur Dekra/TÜV fahren. Dort können Sie dir schonmal eine Mängelliste geben und du siehst was sache ist. Da du scheinbar nicht viel selber machen kannst, kannst du wohl nur auf Freunde helfen, sonst wird sich das nie im Leben lohnen.


    Gruß bigfoot

    Codierungen/Fehler auslesen? --> PN me

    Hilfe bei diversen Umbauten, Nachrüstungen, Tacho Umlöten


  • Das beste was machen kannst jetzt ist in die Werkstatt fahren und eine Mängelliste geben lassen.
    Oder grob einen User suchen der VCDS hat der dein Fehlerspeicher auslesen kann.
    Kopf hoch es wird alles wieder ..

  • Habe hier mal ein wenig aufgeräumt. Der TE wird verstanden haben, dass er einen Fehler gemacht hat.
    Von nun an freut er sich sicher über weitere konstruktive Vorschläge.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Habe hier mal ein wenig aufgeräumt. Der TE wird verstanden haben, dass er einen Fehler gemacht hat.
    Von nun an freut er sich sicher über weitere konstruktive Vorschläge.


    Endlich mal einer der hier aufräumt! BTT und auf geht's zur Fehlersuche ;) Aus welchem Raum kommst du denn, vielleicht findet sich jemand, der sich deiner annimmt und dir hilft ;)


  • Kopf hoch es wird alles wieder ..


    Mit dem Kaufvertrag geht da nicht wirklich was.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Mit dem Kaufvertrag geht da nicht wirklich was.

    Allerdings können wir ihm helfen das ganze durchzustehen und ihm die bestmöglichsten Optionen bieten um sein Auto vielleicht noch zu retten, wenn es zu retten ist.


    Am besten du bewegst deinen IVer mal zur Dekra/TÜV und die sollen dir mal alle Mängel heraussuchen die dein Auto hat und sie dir detalliert ausgeben. Dann schauen wir mal ob man deinen IVer vielleicht noch retten kann, sofern es das Budget natürlich nicht so extrem sprengt, dass man sich dafür auch gleich ein neues Auto kaufen kann. Fahr am besten diese Woche noch dahin. Wenn die Mängelliste vorliegt und sich der Aufwand lohnt, schauen wir mal alle in unseren Garagen/Kellern nach ob es nicht doch das ein oder andere gibt, welches du dann benötigst und vielleicht lässt sich dein Auto mit unserer Unterstützung retten, wenn du bereit bist etwas zu investieren, damit dein Auto auch vernünftig läuft.

  • Die Lämpchen die unterwegs angingen kann man doch mal auf den weggeflogenen Keilriemen schieben, weil die Lichtmaschine treibt er ja an und wenn er wech ist eben nicht mehr. Wenn dann die Spannung in die Knie geht funktionieren eben ABS und ESP nicht mehr und melden das mit ihren Leuchten. Mach erstmal wieder nen Keilriemen drauf Batterie laden und einiges sollte sich erledigen. Und eben der Preis ist ja ziemlich niedrig, da hab ich für meinen 3er nicht GTI mehr gelegt.

    VCDS HEX-V2 vorhanden, für Codierungen oder Fehler auslesen im Raum Gera -> PN


    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

    Einmal editiert, zuletzt von kreysel ()

  • Soooo: Jetzt mal ganz ruhig mit den jungen Pferden und mal schön die Bälle flach halten :)


    Also, mal unabhängig davon, dass spätestens bei der Aussage mit "Servo kaputt..." + "... in den Graben gerutscht..." + "Airbag-Kontrolleuchte!!!" die Alarmglocken hätten läuten sollen, hat er wohl ohne Erfahrung (er wurde ja gerade 18) blindäugig ein Kfz gekauft und die Quittung bekommen, was allerdings in keinster Weise verwerflich ist, geschweige denn jemand das Recht hat ihn deswegen zu verurteilen ... ja, ihr seid alle perfekt :whistling:


    Und nun mal zu dem ganzen gefährlichen Halbwissen, dass hier schon wieder unters Volk gebracht wird:


    Sorry, aber: RIESIGER Blödsinn
    Nur weil irgendein Satz "da steht", kann der Anwalt nichts machen? Aha :pinch: Nur weil etwas in einem Kaufvertrag steht, ist es noch lange nicht gültig und schon gar nicht immer rechtskräftig :whistling: Woher ist denn die Weisheit? Wenn das so wäre, bräuchten wir keine Anwälte, die sich auf Vertragsrecht spezialisert haben und ganze Verträge aufgrund schwachsinniger Klauseln, durch die ein Vertragspartner unzulässig benachteiligt wird, für ungültig erklären lassen. Ich habe selbst schon mehrere Verträge (Kaufvertrag für Auto, Mietverträge) unterschrieben, obwohl ich genau wusste, dass dort Punkte drin standen, die unzulässig und sogar per Gesetz ausgeschlossen werden - das weiß ich dann aber auch und warum sollte ich dann nicht unterschreiben? Aufpassen sollte man da, wo man keine Ahnung hat oder unsicher ist!
    Der Satz, dass der Verkäufer für Schäden haftet, die nach der Übergabe passieren, ist sinnlos, da die Tatsache obligatorisch ist und keiner Schriftform bedarf - wenn es sich denn auf einen Schaden bezieht, der vom Käufer verursacht wird :!: Für andere Schäden, kann der Käufer auch schlecht HAFTBAR gemacht werden und für Schäden am Fahrzeug muss der VERKÄUFER nach der Übergabe TROTZDEM HAFTEN, nämlich dann, wenn er von ihnen wusste, aber sie arglistig verschwiegen hat ;)


    Und gleich zum nächsten Halbwissen... nein, die ganze Aussage ist so sogar falsch

    ...
    ein Privatverkauf geschieht ohne Garantie! und das steht sogar in deinem Kaufvertrag drin ,....
    ...


    Erstmal: EINE GARANTIE HAT NICHTS MIT DER ART DES VERKÄUFERS ZU TUN (Privat, Händler) - EINE GARANTIE IST IMMER EINE FREIWILLIGE LEISTUNG (oder bezahlte), EGAL, OB VOM HÄNDLER ODER VOM NACHBARN :!:


    Im dem Kaufvertrag steht an keiner einzigen Stelle, dass eine Garantie explizit ausgeschlossen wird ;) GANZ GENAU LESEN! Die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT - HAT NICHTS MIT DER GARANTIE ZU TUN - kann ausgeschlossen werden und wurde es hier auch , was auch NUR BEI PRIVATVERKÄUFEN zulässig ist :!: Wird diese nicht explizit ausgeschlossen, gilt sie ganz normal, wie auch beim Kauf vom Händler.


    So, und nun mal Butter bei de Fische:


    Obwohl die Gewährleistungspflicht hier ausgeschlossen wurde, haftet der VERkäufer trotzdem bei arglistiger Täuschung, wie dem bewussten Verschweigen bekannter Sachmängel :!: Allerdings sehe ich hier keinen Vorsatz :huh: Zum einen hat er Dir alle Mängel mitgeteilt - auch wenn er sie im Kaufvertrag hätte festhalten sollen (WINK ;) ) - und zum anderen ist das Reißen des Keilriemens kein Sachmangel, sondern Verschleiß, dessen Kenntnis Du dem Verkäufer nicht anlasten, geschweige denn nachweisen kannst. Und offenbar waren die ganzen anderen Probleme danach (mit den Kontrolleuchten) auf den fehlenden Keilriehmen zurückzuführen.


    Es wird daher schwer, mit dem Anwalt was zu erreichen, es ist aber nicht ausgeschlossen, da die von ihm mündlich mitgeteilten Mängel nicht schriftlich festgehalten wurden und wenn er keine Zeugen hat, dann kann er das auch nicht beweisen ;)

  • Das schwarze Gummiband heißt Riemen ohne "H" in der Mitte ;)

    VCDS HEX-V2 vorhanden, für Codierungen oder Fehler auslesen im Raum Gera -> PN


    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

  • Das schwarze Gummiband heißt Riemen ohne "H" in der Mitte ;)


    Upps :D Naja, einmal richtig und einmal falsch geschrieben... das hebt sich doch auf :P

  • habe gerade ne erstaunliche entdeckung gemacht.


    war im auto und hab halt bisschen durchgeschaut, handschubfach und so.


    und was finde ich???
    Den kaufvertrag von ihm damals vom Autohändler.


    -> Darin steht:

    Zitat

    "Das Fahrzeug wird als Defekt verkauft, da motor und getriebeschaden. weitere mängel vorhanden. Fahrzeug ist nicht Fahrbereit. Verkauf Ausdrücklich als Bastlerfahrzeug bzw Teilträger"

    In der Anzeige in Mobile steht aber:

    Zitat

    "Hallo verkaufe hier meinen geliebten Golf 4 1.8 Turbo, Motor und Getriebe sind Top ..."


    Er hat es am 07.01.2012 gekauft und zu mir gemeint er verkauft ihn nur weil er zu viel Verbraucht und er ein anderes Möchte.

  • ....schau mal lieber auch noch im Kofferraum nach. ( nicht das da noch der Erstbesitzer liegt) :D

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Lass dich mal lieber vom Anwalt beraten und hör nicht auf das Allerweltswissen hier ;)


    Laut Zivilrecht kann natürlich auch ein Privatverkauf einen Rückritt vom Kaufvertrag ermöglichen. Stichworte: arglistige Täuschung, Schadensersatz, Sachmangel.


    Dass der Karren damals defekt war spielt keine Rolle… er kann es ja repariert haben. Lass dich professionell beraten - und zieh deine Lehre daraus :) Passiert, 1500 Steine sind auch nicht der Weltuntergang

    [size=8][color=#000000]Golf GT Sport 2.0TDI

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