Golf 4 GTI totaler Schrott!

  • Arglistige Täuschung hin oder her...Wenn ich doch nach nem Auto gucke dann vergleiche ich auch und dann muss es doch klick machen das man für so einen Betrag kein Intaktes Fahrzeug erwarten kann...Und wenn die Mutter auch dabei war... Welche Mutter schaltet da net auf Alarm wenn die Karre aufm Tacho leuchtet wien Weihnachtsbaum und die hälfte der Sachen schon bei der Probefahrt nicht funktioniert ?!
    Wehe einer kommt damit mir jetzt mit Penny von TBBT
    Versuchen kann mans mitm Anwalt, ich bezweifle aber einen Erfolg.

  • für die Leute die meinen für 1500€ zahlt es sich nicht aus zu "kämpfen", die können ihm ja einfach die 1500€ vorbei bringen und dafür den GTI mitnehmen.
    Hat er sicher nix dagegen, und die 1500€ tun denen ja sowieo nicht weg :thumbup:

    Grüße
    da Roli
    [url=http://bf3stats.com/stats_pc/bergeroli]

  • Leute lest doch mal richtig, der Weihnachtsbaum fing nach Kauf an zu leuchten nachdem der Keilriemen weggeflogen ist und die Spannung in die Knie ging. Airbag war an wurde aber gesagt muss nur gelöscht werden. Wenn man keine Ahnung hat hm lass ich wieder löschen und gut. Wenns einfach kommt ist es ne Steckverbindung unterm Sitz, wenns ganz schlecht ist waren die Säcke ausgelöst und joar dann is sch...

    VCDS HEX-V2 vorhanden, für Codierungen oder Fehler auslesen im Raum Gera -> PN


    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

  • Als ich weitere infos wollte, sagte er halt das an der Heckklappe Rost ist, und die Servo ausgefallen war nachdem er bei Schnee leicht in den Graben gerutscht war. Er versicherte mir auch (da die airbag leuchte leuchtete) das das nur ein fehler sei und er den fehler schon oft hat löschen lassen...


    Jetzt mal ehrlich...Ja die Servo geht nicht mehr seit dem ich mal leicht in den Graben gerutscht bin...Gott sei dank ich dacht schon die wäre kaputt .Ach die Lampe, das is nurn Fehler...Ja wenns nur ein Fehler ist, isses ja net schlimm. Muttialarm!?

  • ach jungs das ist doch nen fake :thumbup:
    da kauft sich ein 18 jähriger in Anwesenheit seiner Mutter (!) einen Bastlerfahrzeug (!) ohne auch nur annähernd eine Ahnung davon zu haben und wundert sich, dass irgendwas nicht in Ordnung ist?
    Ne halbe stunde später schreibt er hier ,,kann mir jemand einen guten GTI bei mobile raussuchen?"
    und dann findet er rein zufällig den alten Kaufvertrag im Handschuhfach ? also die Story ist ja wohl echt der kracher :D



    Aber falls es wirklich so abgelaufen ist hier 2 Tipps für deinen nächsten Autokauf:


    -An einem Auto, das 4000€ Wert ist und für 1500€ verkauft wird, ist IMMER was faul !
    -Man kauft kein Bastlerfahrzeug wenn man sich nicht auskennt !

  • für die Leute die meinen für 1500€ zahlt es sich nicht aus zu "kämpfen", die können ihm ja einfach die 1500€ vorbei bringen und dafür den GTI mitnehmen.
    Hat er sicher nix dagegen, und die 1500€ tun denen ja sowieo nicht weg :thumbup:


    es hat niemand gesagt, dass es niemandem weh tut... aber 1500€ sind nicht 150T€ die in ein Haus versenkt wurden, dessen Bauleiter insolvent geht...



    Diesen blöden Spruch mit: Kohle vorbei bringen kannste dir sparen... ich oder andere die die Meinung Lehrgeld vertreten, haben nichts zu verschenken...


    nur glauben hier wohl auch noch Leute außer mir, dass man nicht immer zum Anwalt rennen muss... bzw das es halt mal rausgeworfene Kohle war...


    Mies aber so ist das Leben

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • beraten lassen beim anwalt kostet ne kleinigkeit und damit hat man auf jeden fall gewissheit, ob es sich lohnt oder nicht... lass den wagen sonst nochmal durchchecken beim :) vllt finden sich versteckte mängel, die arglistig verschwiegen wurden oder derartiges halt.

  • Ich glaube hier wird gerade aneinander vorbei argumentiert....ich verstehe die Aussage dahingehend, dass bei einem (für einen Autokauf relativ geringen) Streitwert von 1.500 EUR die juristischen Mittel mit Augenmaß gewählt sein sollten. Schnell könnten die Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren in ein Ungleichgewicht zu dem finanziellen Schaden treten.


    Geld verbrennen will hier wohl niemand.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Ist es nicht so, dass in 98% der Fälle "wer billig kauft, kauft zwei mal" einfach zutrifft?


    Wenn ich mir Xenon Scheinwerfer für 150 € kaufe, oder einen 4er Golf für 1500 oder 19 Zoll Felgen für 300 € ... dann muss mir doch ein Licht aufgehen ?!?


    Will jetzt gar nicht so sehr auf den Kaufvertrag eingehen - Fakt ist, nur weil etwas im Kaufvertrag steht, muss es noch nicht rechtskräftig sein.


    Der Satz "Gekauft wie gesehen" entbindet den Verkäufer natürlich noch nicht vom Verdacht der möglicherweise arglistigen Täuschung, zeigt aber, dass du als Käufer das Auto gesehen, und die Möglichkeit hattest, es unter die Lupe zu nehmen.


    Zu der Sache mit dem Anwalt.... wer halbwegs einen Überblick über die Gehälter von Anwälten hat, der würde sich das zwei mal überlegen...


    1) Selbst wenn du mit Hilfe des Anwalts vor Gericht zu 100% Recht bekommst (wovon ich jetzt mal nicht ausgehen würde), dann bekommst du zwar dein Geld zurück, bist aber das Geld für den Anwalt los (falls du nicht in Sachen Verkehrsrecht eine Rechtsschutzversicherung hast).


    2) Solltest du (falls es so weit kommt) vor Gericht eine Teilschuld zugesprochen bekommen, dann bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen...wie es sich dann mit einer Rückerstattung verhält ...don't know.


    Fakt ist - du hast ja jetzt keine 1500 € verloren! Verkauf das Auto weiter (mit Angabe der bekannten Mängel) oder schlachte es und hol auf diesem Wege so viel wie möglich raus.


    Und beim nächsten Kaufvertrag vielleicht etwas genauer hinschauen. Schon alleine WIE der aufgesetzt ist ... gekritzelt, geschmiert, drüber, drunter ... :wacko:

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  • Mal unabhängig davon, ob das FAKE ist, oder nicht, ist das Thema nicht aus der Luft gegriffen, da solche Sachen tagtäglich passieren. Und es gibt nunmal Leute, die blauäugig und naiv sind und keine Ahnung haben, aber wie gesagt: Keiner hier ist perfekt und hat schon immer alles gewusst aber alle stellen sich hin und verurteilen solche Leute, die es nicht besser können. Und anstatt denen zu helfen werden immer wieder die selben sinnlosen Texte geschrieben, wie dumm er denn war. Ganz toll, ihr seid alle Helden :thumbdown:



    Dem kann man nur zustimmen aber manchmal muss man erst Lehrgeld bezahlen um das zu Lernen :| Um das mal zusammenzufassen: er hat genau das für sein Geld bekommen, was man dafür erwarten kann, oder? Und wie gesagt: er kannte alle Mängel und der Vorbesitzer hat auch nichts verschwiegen. Dass der Keilriemen kaputt geht, ist kein Sachmangel sondern Verschleiß und das Mäusekino ging offenbar auch deswegen erst an (mal von der Airbag-Leuchte abgesehen) - Kurz: jeder andere Mensch hätte da wohl die Finger von gelassen, ausser er hätte Ahnung von der Materie und die Möglichkeit und das Know How, um das Ding wieder flott zu machen :rolleyes:



    Zu der Sache mit dem Anwalt.... wer halbwegs einen Überblick über die Gehälter von Anwälten hat, der würde sich das zwei mal überlegen...


    1) Selbst wenn du mit Hilfe des Anwalts vor Gericht zu 100% Recht bekommst (wovon ich jetzt mal nicht ausgehen würde), dann bekommst du zwar dein Geld zurück, bist aber das Geld für den Anwalt los (falls du nicht in Sachen Verkehrsrecht eine Rechtsschutzversicherung hast).


    2) Solltest du (falls es so weit kommt) vor Gericht eine Teilschuld zugesprochen bekommen, dann bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen...wie es sich dann mit einer Rückerstattung verhält ...don't know.
    ...


    Da muss ich leider wi(e)dersprechen:
    Also erstmal: Eine Teilschuld kann er schonmal gar nicht kriegen, weil er nichts verbrochen hat... wessen soll er sich denn schuldig gemacht haben? :P


    SO, NOCHMAL: Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann kann man auch Beratungshilfe und schlimmstenfalls Prozesskostenhilfe (wenn es denn soweit kommt) beim Amtsgericht beantragen (da bei dem Streitwert eh nur das Amtsgericht zuständig ist) - das wissen nur viele nicht. Und er als Schüler/Lehrling(?) ein asureichend geringes Einkommen und Vermögen (na mind. 1500 Euro weniger :P ) haben, um die bewilligt zu bekommen. Und dann kostet der Anwalt NICHTS, NULL, NADA... :!: Weil das der liebe Steuerzahler dann nämlich zahlt :thumbup:
    Wenn Du 100% Recht bekommst vor Gericht (die Prozesskostenhilfe bewilligt übrigens ein Richter, der beurteilen muss, ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat, sonst wird die nämlich abgelehnt und dann kann man sich immer noch überlegen, ob man vor Gericht geht), dann trägt die gegnerische Parteil ALLE KOSTEN DES VERFAHRENS UND AUSLAGEN :!: Auch Deine Anwaltskosten ;)


    Anders ist das beim Vergleich: Da bleibst Du dann auf Deinen eigenen Anwaltskosten sitzen...


    Sollte keines von beiden bestehen - also kein Rechtsschutz und keine Beratungshilfe, dann liegt der Tarif für die Erstberatung beim Anwalt bei so ca. 100 Euro - das variiert zwar, ist aber so ungefähr mal 'ne Hausnummer ;) Da kann man sich dann wirklich überlegen oder beraten lassen und dann abschätzen, ob das Aussicht auf Erfolg hat und sich noch lohnt oder ob man es lieber lässt... aber manchmal reicht schon ein Schreiben vom Anwalt um Druck zu machen ;)


    ...
    Immer irgendwelche Versicherungen einschalten... Wenn was doof erlaufen ist...
    Aber beim Stammtisch dann über steigende versicherungspreise beschweren...
    ...


    Eigentlich war mir das zu blöd und auch zu offensichtlich, aber einige glauben wahrscheinlich doch an diesen Schwachsinn, deswegen nochmal kurz MEINE Meinung:
    Kannst Du mir mal verraten, wozu Du eine Rechtsschutzversicherung hast (wenn Du sie überhaupt hast)? Was denkst Du denn wozu die da ist? Nur für den Fall, dass DU Schei$$e baust? Mach mal die Augen auf. Ich bezahl doch nicht sinnlos Geld für eine Versicherung, wenn ich sie dann nicht in Anspruch nehme. Deine Aussage bestärkt nur weiter die Annahme, dass Du Geld nicht so richtig zu schätzen weißt, oder anders: dass Du offenbar ein bischen wenig Gefühl für die Relationen hier hast :huh:
    Im Übrigen: ich will ja euren Stammtisch nicht beleidigen, aber hat da überhaupt irgendeiner einen Plan von Versicherungen??? Hier geht es nicht um die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Dich bei Inanspruchnahme hochstuft und wo dann natürlich der Beitrag höher ist. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung, DIE AUCH FÜR DEN FALL GEDACHT IST, DASS JEMAND ANDERES DIR UNRECHT ZUFÜGT und Du dann Dein Recht erkämpfen musst, in Anspruch nimmst, dann steigen doch deine Beiträge nicht... Die Versicherung kann Dir höchstens irgendwann mal kündigen, wenn's denen zu bunt wird und Du öfters dumme Aktionen startest.


    Hast Du mal Deine Rechtsschutz in Anspruch nehmen müssen? Da sitzen auch Juristen, die die Lage einschätzen müssen und Dir dann Deine Möglichkeiten und Chance aufzeigen ;) Ich glaube nämlich, dass ihr an eurem Stammtisch nur über eure Kfz-Versicherungen heult und noch nie wirklich mit so einem Problem konfrontiert wart :thumbdown: Aber das ist nur eine Vermutung, die ich aus Deinem Beitrag ableite, jedoch keine VERURTEILUNG :whistling: .


    Fazit: Du kannst auch gern mir jeden Monat 50 Euro überweisen, da Du ohnehin ja keine Leistung erwartest oder je in Anspruch nehmen würdest wollen :D

  • Ja gut - keine wirkliche "Teilschuld", aber wenn der Richter sagt "das was im Kaufvertrag steht, hätte zumindest einen deutlichen Hinweis auf den Ist-Zustand gegeben ...blubb blubb" und hmm..ja dann gibts wohl nur keine Schuldzuweisung gegen den Angeklagten. ... und dann bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen.


    ...und hat den Spaß-GTI immer noch :D


    Vielleicht ist das so was ähnliches wie eine Strafe für die Naivität für 1500 Euro eine vernünftiges Auto bekommen zu wollen :rolleyes:

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  • ihm den Rat zu geben das Auto zu schlachten halte ich für genau so Naiv wie den kauf selber. Nimms nicht persöhnlich Threadsteller, aber er scheint nicht die leiseste ahnung von autos zu haben, ihm dann vorzuschlagen er soll den wagen einfach zerlegen und in teilen verkaufen ist doch humbug mal ganz im ernst. Ganz nebenbei hat halt nicht jeder die möglichkeiten ne halle oder so zu haben wo man den Karren lagern kann bis dann alles weg ist. Ein gewisses know how gehört ja schon dazu wenn man mal eben n auto zerlegt. Auch wenns "nur" n golf 4 ist. Ich denke die einfachste kiste ist wirklich die, wenn du einfach den wagen wie 2.0TDI schon schrieb als bastlerfahrzeug weiter verkaufst.


    Und wenn du dann halt eben nicht die 1500 bekommst, sieh´s als lehrgeld und gut ist. Strafe muss sein in meinen Augen.

  • Daren


    Ja, UND? Der Verkauf als "Bastlerfahrzeug" entbindet noch lange nicht von der Gewährleistungspflicht - da spielen noch andere Sachen eine Rolle. Aber ob das so ist, muss ggf. ein Gericht entscheiden. Es ist nicht immer gleich pauschal alles gültig :whistling: Er hat ein Kfz erwartet, dass noch fährt, und das wurde so ja auch in der Anzeige offeriert :!: ... die hoffentlich irgendwo gesichert wurde :!: Das heißt aber auch, dass er nicht davon ausgegangen ist, dass das Kfz nur noch zum ausschlachten taugt - und davon mal abgesehen: es war ja fahrtüchtig. Und wäre der Keilriemen nicht gerissen, wäre er auch bis nach Hause gekommen ;)
    Und auch wenn da steht "ohne TÜV", wird es trotzdem nicht uneingeschränkt "rechtskräftig"


    Da zeigt sich wieder, wie hartnäckig sich das Halbwissen hält - einige Leute sollten sich mal eingehender mit der Materie befassen und nicht Hörensagen, was es zumeist nämlich ist, verbreiten :huh:

    Ganz ruhig Daren :D , ich hab geschrieben "ich hab keine Ahnung wie die Rechtslage ist". Und bei solchen für mich Grauzonen halt ich mich mal raus. Hab auch nur ganz offen spekuliert.



    Wär trotzdem mal interessant was der TE erzählen würde wie die Sache ausgeht und ob er das Inserat bei mobile kopiert hat.

    Allzeit gute Fahrt.

  • hat er nicht geschrieben, dass er in den graben gerutscht sei und seit dem die servo nicht mehr geht?
    zählt das nicht als unfallschaden? weil im vertrag steht "kein unfallschaden"


    grüße

  • Und ... was ist jetzt bei rausgekommen?

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