Wie Unfallschaden im Kaufvertrag angeben?

  • Hi leute mir ist vor kurzem jemand beim rückwärtsfahren in meinen wagen gefahren! Mein kotflügel hat erheblichen blechschaden, die stoßstange wurde auch leicht verschrammt, aber kaum zu sehen!


    Mit mwst ein schaden von ca 2200 euro laut gutachten...kotflügel tauschen, stoßstange neu, alles neu lackieren incl. Außenhaut der tür wegen farbunterschied, montagesets, neuer reifen, achsvermessung usw alles im gutachten erfasst...


    Habe bisher nur die achse vermessen lassen, dabei wurde die spur noch neu eingestellt (ist weiter nichts dran)! Nun tausche ich noch den kotflügel und dann ist eigentlich nichts mehr vom schaden zu sehen, lediglich ein paar kratzer an der stoßstange, aber wirklich kaum zu sehen! Die restlichen arbeiten laut gutachten wie neue stoßstange, lackierung der tür usw werde ich nicht machen...


    Nun zu meiner frage:


    Wie sieht es beim verkauf des fahrzeugs aus? Natürlich gebe ich den schaden an, nur was muss ich angeben? Reparierter Unfallschaden, teilweise reparierter Unfallschaden oder irgendwas von instandgesetzt oder sowas?

  • einfach einen vordruck zum beispiel vom adac nehmen... da kannste da ein kreuz machen für unfall... unfallschaden ist wenn bauteile ersetzt werden mussten... instandsetzten wäre dann das ausbeulen und beilackieren...



    gruß thomas

    Wenn es mit Gewalt nicht geht dann geht's mit viel Gewalt...und wenn's mit viel Gewalt nicht geht dann geht es mit Feuer...

  • Instandsetzen ist Instandsetzen und macht keinen Unterschied zu Reparatur :pinch: Wo hast Du denn die Info her, dass das was anderes ist? Auch wenn Bauteile ersetzt werden, dann macht man das, um das Kfz, respektive den Unfallschaden wieder zu reparieren und nennt das dann Instandsetzen.


    Im Kaufvertrag muss irgendwo Unfallschaden stehen. Da der ja repariert wurde, würde ich schreiben "Blechschaden durch Fremdverschulden beim Rückwärts-Ausparken, der jedoch in einer Fachwerkstatt vollständig behoben bzw. instandgesetzt wurde" oder sowas in der Art.


    Noch besser, wenn Du Belege und Quittungen beifügen kannst. Aber angeben würde ich ihn an Deiner Stelle auf jeden Fall, da alles andere arglistige Täuschung und damit ein Wandlungsgrund für den Käufer wäre ;)

  • Natürlich gebe ich den Unfall an! Nur wie?


    Meine frage ist noch nicht beantwortet...


    Ich werde den schaden ja in geringerem umfang als im gutachten vorgesehen reparieren! Ich erspare mir ja das neulackieren der tür wegen evtl farbunterschied und ne neue stoßstange werde ich wegen den fast nicht sichtbaren kratzern auch nicht montieren!


    Jetzt stellt sich mir eben die frage, ob ich dies als reparierter unfallschaden angeben oder eben als teilweise reparierter unfallschaden! Es sind nach meiner reparatur noch ein paar kratzer an der stoßstange (welche eig nicht auffallen) und es besteht evtl ein minimaler farbunterschied zwischen neuem kotflügel und tür

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