Hallo!
ich hatte mitte November einen Unfall in Dänemark.
Ich habe in einer Ortschaft normal gebremst, weil vor mir ein Fahrzeug abgebogen ist, daraufhin ist mir ein dänisches Fahrzeug ins Heck gefahren.
Laut Gutachten ist mein Fahrzeug nicht betriebs- und verkehrssicher im Sinne der StVZO.
Die deutsche Vertreterversicherung der dänischen Versicherung hat bisher nur gemeldet, dass das gegnerische Fahrzeug wirklich bei Ihnen versicher ist und der Schaden abgedeckt ist.
Im gleichen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich den Schaden erst beheben darf, wenn die dänische Versicherung der dt. gegenüber den Schaden freigibt.
Mich würde nun interessieren, ob mir für die Zeit vom Unfalltag bis zur Freigabe eine Ausfallentschädigung zusteht?
Eigentlich hatte ich geplant, diese Angelegenheit ohne Rechtsbeistand zu klären, aber scheinbar bringt das wohl nichts....