Golf Edition 30 Unfallfahrzeug als unfallfrei von vw Niederlassung gekauft

  • Hey Leute,
    Hab ein großes Problem. Hab vor 3 Jahren nen Edition 30 bei ner vw Niederlassung als Unfallfreies Auto gekauft. Nach ner zeit bröckelte der Lack an der Motorhaube und am rechten Kotflügel ab. Zuerst hab ich versucht es bei der Niederlassung zu reklamieren. Der sachverständige hat das Auto über eine Stunde begutachtet und konnte keine Mängel feststellen.
    Also hab ich alles auf eigene Kappe lackieren lassen. Mein Lackierer hat mir dann mitgeteilt dass das Auto anscheinend mal einen heftigen Unfall auf der rechten Seite hatte. Ne Woche später kam dann gleich ein Gutachter.
    Der stellte fest:
    Spaltmaße an der hinteren rechten Türe stimmt nicht.
    Schlechte Lackierung
    Mehrere Beweise für Unfall
    Usw....


    Also nahm ich wieder Kontakt zum Händler auf. Der wies sofort alle Schuld von sich und meinte der 1. Besitzer is der beste Kunde des Hauses und würde so etwas nicht verheimlichen.


    Jetzt muss ich natürlich Beweise dafür finden das der Unfall vor meinem Besitz passiert ist.
    Was kann ich tun????
    Vielen dank im vorraus.

  • nach 3 jahren? garnix

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
    Sommer 2: Kreidler F-Kart 170
    Winter: Audi A6 S6 4b C5 4.2 40V V8 quattro

  • wird schwer ich würde mal die freien werkstätten abklappern und frage ob sie den vorbesitzer und den unfallschaden kennen


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden

  • glaube ich kaum, der edition ist maximal 5 jahre alt, er ist 3 jahre in seinen besitz, also hat ihn der vorbesitzer nur 2 jahre gehabt, das sind idr ein bis zwei kundendienste und da war er sicher bei vw


    einziege möglichkeit bei vw im system schauen ob etwas gespeichert ist in der historie vom fahrzeug, aber wird sicher nicht so sein


    und ob eine lackiererei vor 3 jahren ein auto gemacht hat, das wird keiner mehr wissen

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
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  • Würde eventuell mal in die Historie vom Fahrzeug bei VW schauen, ob der Schaden vielleicht sogar mal bei VW repariert wurde. Dann mal versuchen Kontakt zum Vorbesitzer aufnehmen. Du wirst bewisen müssen das einer von beiden nicht ehrlich war.

    Gruß Axel

  • Wenn der schaden bei VW behoben ist kann man da in der Historie lesen was gemacht worden ist und und.

  • Du musst versuchen nachzuweisen, das der Schaden von irgendjemanden bewusst verschwiegen wurde, dann denke ich mal stehen die Chancen nicht alt zu schlecht denjenigen dafür zu belangen.

    Gruß Axel

  • Zitat

    Wenn der schaden bei VW behoben ist kann man da in der Historie lesen was gemacht worden ist und und.


    So ist es. Und dann ist es doch eigentlich kein Problem mehr zu beweisen, dass er es nicht verbockt hat, sondern der Vorbesitzer?
    Wenns nicht bei VW war dann ists dumm gelaufen :/

  • Aber wenn der Schaden bei VW im Computer steht, dann hätte ihn der Händler damals wohl kaum als unfallfrei verkauft - sowas wird nämlich normalerweise vom Verkäufer vorher geprüft und kann sich das AH auch nicht leisten. Und darüber hinaus, hätte der Verkäufer das auch nachprüfen können, als das Problem mit dem Lack aufkam, zumal man das dann nämlich auch bei jedem anderen VW-AH nachprüfen könnte ;) Der Vorbesitzer wird den Schaden wohl eher in einer freien nicht-VW Werkstatt repariert haben lassen.


    Weiterhin hat der TE leider schon damals bei der Feststellung mit dem Lack einen Fehler gemacht und das selbst bezahlt - das ist eindeutig ein SACHMANGEL und kein Verschleiß und wenn er es innerhalb von 6 Monaten nach Kauf festgestellt hat, dann muss der Händler das beheben im Rahmen der Gewährleistung.


    Hoffentlich sind noch die Quittungen und ggf. der Schriftverkehr (wenn denn überhaupt) zu der Sache mit dem Lack vorhanden, da das schonmal gute Ansätze wären mit dem Nachweis, dass Du den betreffenden Schaden nicht verursacht hast. Aber nach 3 Jahren kann ich jetzt auch nicht sagen, ob da überhaupt noch Ansprüche bestehen. Wenn Du das durchziehen willst, dann würde ich mal einen Anwalt kontaktieren.

  • Meine Freundin hat momentan genau das selbe Problem, aber wenn du sagst dass der Schaden relativ groß war, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch hoch, dass der Vorbesitzer ihn über die Versicherung reparieren hat lassen.
    Wenn dem so ist, dann ist der Schaden auch wieder in irgend so einer Datenbank von den Versicherungen festgehalten (so hat meine Freundin erfahren dass ihr Fzg schonmal ein wirtschaftl. Totalschaden war ;) )
    Wie oder ob man als Privater an diese Datenbank kommt, kann ich dir allerdings nicht sagen, aber da gibt es sicher jemanden der dir weiterhelfen kann

  • Habe das Thema mal verschoben, da es zum einen nicht um die Absicht eines Fahrzeugkaufes geht und die Frage ggf. auch Fahrer anderer Golf Generationen interessant sein kann.


    Denke auch nicht, dass die Reparatur in der Vertragswerkstatt erfolgte. Dass hätte das Autohaus dann beim Verkauf gewusst. Da das örtliche VW Autohaus den Vorbesitzer zu kennen scheint darf man annehmen, das der Vorbesitzer (der den Schaden vermutlich hat instandsetzen lassen) auch aus der Region stammt. Also wurde der Wagen vermutlich in der Gegend repariert. Der Tipp, die freien Werkstätten abzuklappern ist demnach nicht schlecht, vielleicht wirds überschaubarer wenn man bei den zahlenmäßig geringeren Lackierbetrieben anfängt?! Aber ob die sich nach mehr als drei Jahren noch erinnern können und bereit sind , einen Kunden in die Pfanne zu hauen.... :huh:

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Also ich würde erstmal da nachfragen wo man auch anrufen würde wenn man einen Unfall hätte


    z.B Polizei, Adac,VW, Versicherung


    Edit: Bei der Polizei würde ich persönlich auflaufen und Dich erkundigen.Mir sagte mal mein Rechtsanwalt das wenn man selber vor Ort ist die Sache schneller bearbeitet wird, als wenn man das über einen Rechtsanwalt machen lässt. Gut kommt halt immer auf die Sache drauf an, aber hier sollte das schon klappen.


    Den all diese haben eine Datenbank und müssen diese Klamotten bis XX Jahre aufbewahren ... frage ist nur wie lange die das machen.


    Natürlich dauert das alles seine Zeit, in der Zeit würde ich zu deinem Rechtsanwalt gehen und Ihm die Sachlage erklären.
    Hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung WICHIG


    Du hast doch schon mind. 1 Zeugen deinen Lackierer, hoffe Ihr habt Bilder gemacht :whistling: denke aber sowie ich das lese leider nicht ... das wäre sehr schlecht :thumbdown: ein Beweismittel weniger.


    Alles was Du hast Sammeln .... ob der ehemalige Besitzer ein guter Kunde ist soll Dir egal sein. Du bist auch ein guter Kunde :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von LaCoLLy ()

  • Wenn du eine Versicherungs kontakt hast, kannst du erfahren wenn für dieses auto schaden gemeldet war.
    Die versicherungen speichen die Daten namen der beteiligte und schadensmeldungen zentral und bei Jede unfahll
    können kontrolieren wenn eine vorgesichte gibt.(aus eigene interesse ,Totalschaden oder nicht reparierte schaden = versicherungsbetrug)
    Wenn da was gefunden wird ist das beste beweis das der Auto nicht unfall frei war bzw. verschwiegen.

  • Jede öffentliche (z.B. die Polizei) und private Institution (ADAC, GDV) welche zu eigenen Zwecken Daten sammelt, darf dies nur unter erheblichen Einschränkungen bzw. im Rahmen streng überwachter gesetzlicher Auflagen. Insbesondere die Herausgabe von Daten ist im Interesse der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen auf ein Minimum beschränkt. Als Privatmann wirst Du ungeachtet eines berechtigten Interesses an den Informationen vermutlich nicht weit kommen.


    Sonst könnte ja jeder X-beliebige Nerd unter Angabe meines Kennzeichen und meiner Fzg-Identnummer (gut ablesbar in der Frontscheibe) mal eben nachfragen, wann ich wo an wievielen Unfällen beteiligt war.

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    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
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  • Jede öffentliche (z.B. die Polizei) und private Institution (ADAC, GDV) welche zu eigenen Zwecken Daten sammelt, darf dies nur unter erheblichen Einschränkungen bzw. im Rahmen streng überwachter gesetzlicher Auflagen. Insbesondere die Herausgabe von Daten ist im Interesse der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen auf ein Minimum beschränkt. Als Privatmann wirst Du ungeachtet eines berechtigten Interesses an den Informationen vermutlich nicht weit kommen.


    Sonst könnte ja jeder X-beliebige Nerd unter Angabe meines Kennzeichen und meiner Fzg-Identnummer (gut ablesbar in der Frontscheibe) mal eben nachfragen, wann ich wo an wievielen Unfällen beteiligt war.

    Also ich kann nur bestätigen das man in so manchen Einrichtungen Sachen über eine Person heraus finden kann, die man eigendlich für vertraulich handelt.


    z.B " Habe das Fahrzeug XX berührt und will mich beim Halter melden " sowie andere Fragen


    Aber back to Topic ... hier gehts ja um eine Straftat oder vorteuchung falscher Tatsachen?


    Naja kenn mich da mit diesen Ausdrücken nicht so aus...


    Aber wenn man den ganzen Sachverhalt der Polizei schildert dann wird die auch aktiv, zudem kann man über die Versicherung Informationen erhalten. Beim ADAC oder einer anderen Stelle bekommt man zu mind. eine Info ab wann diese die Nachforschung der Unterlagen einleitet... Fragen kostet zum Glück in Deutschland nichts... also ich stell mich da immer gerne doof und Frage einfach überall.

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