Hey, ich habe mir neue Felgen gekauft 8x18 ET 45 LK 5x112 und folgende Reifen 225/40R18 91V.
In der ABE steht das die Reifen dazu passen, aber unter Auflagen steht noch einmal 24C und 24D.
Für die die es nicht ausm Kopf wissen hier:
24C)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen
. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen de
r Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal mö
glichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Da heisst ja das ich sozusagen hinten und vorne an der Stoßstange was ändern muss bzw die Räder ja sonst zu weit raustehen.(Sie stehen aber eigentlich nicht raus)
Nun hat mir einer gesgat ich muss das nur machen wenn etwas schleift und der andere hat gesagt das muss man machen, auch wenn nichts schleift oder so.
Nun ist dir Frage wer Recht hat, muss ich diese Auflagen auch erfüllen wenn es keine Probleme gibt also nichts schleift oder so?
Danke im Voraus!
8x18 ET35 LK 5x112