[ABE-Frage] muss an der Karosserie was geändert werden?

  • Hey, ich habe mir neue Felgen gekauft 8x18 ET 45 LK 5x112 und folgende Reifen 225/40R18 91V.
    In der ABE steht das die Reifen dazu passen, aber unter Auflagen steht noch einmal 24C und 24D.
    Für die die es nicht ausm Kopf wissen hier:


    24C)
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
    hinter der Radmitte herzustellen
    . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.
    24D)
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen de
    r Heckschürze und des Kotflügels oder durch
    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
    des maximal mö
    glichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Da heisst ja das ich sozusagen hinten und vorne an der Stoßstange was ändern muss bzw die Räder ja sonst zu weit raustehen.(Sie stehen aber eigentlich nicht raus)
    Nun hat mir einer gesgat ich muss das nur machen wenn etwas schleift und der andere hat gesagt das muss man machen, auch wenn nichts schleift oder so.
    Nun ist dir Frage wer Recht hat, muss ich diese Auflagen auch erfüllen wenn es keine Probleme gibt also nichts schleift oder so?
    Danke im Voraus! :)



    8x18 ET35 LK 5x112

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    Grüße Jonas

  • Weiß das wirklich keiner? :o

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    Grüße Jonas

  • Was denn nun? ET 35 oder 45?
    Grundsätzlich muss nur die Freigängigkeit gewährleistet sein. Wenn nichts schleift bzw. Beim Verschränkungstest alles passt, brauchst du nichts an den Radläufen bearbeiten.


    ET45 wird passen. ET35 nicht.

  • Bist Du sicher, dass Du ne ABE hast und nicht ein Gutachten ? Hab noch nie gehört, dass man bei Felgen mit ABE etwas verändern muß. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.

    Gruß Oli


    Es ist nicht wichtig woher man kommt, sondern wohin man geht..........

  • Das stand bei meinen Gutachten oder abe auch drin, bin ich auch nicht schlau draus geworden. Habe den TÜVer gefragt. Er kam mit etwas nuscheln und papelapap an, und meinte das ist doch alles okay.


    Das hilft dir aber grad nicht weiter.


    Bei mir ist alles was größer und breiter, also sollte's du keine Probleme bekommen.


    Habe 8,5x19et45 mit 215/35er reifen eintragen lassen
    Tieferlegung 50/45



    Mfg

  • Wenn deine Felgen ein ET von 45 haben, musst du nichts ändern.


    egal was da steht, das ist einfach nur der Standard-Text der da immer drin steht.

    MfG. Chrischan

  • Erstmal danke für eure Antworten, war heute beim TÜV in BS und der hat alles ohne Probleme eingetragen.
    Ja wie gesagt ET 45..
    Das Formular was ich habe ist eine ABE, zumindest steht es vorne drauf. :thumbup:

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    Grüße Jonas

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