Tieferlegung Österreich

  • Ist aber im Prinzip ja egal, weil die meisten drehn sich das Fahrwerk dann noch ein Stück runter (solang nicht unter 7cm in Ö passiert nix und die Taferl können sie einem auch nicht abnehmen. Unter 7cm schon).


    Also ob jetzt 1,5cm oder 3cm tiefer als eingetragen bleibt sich wurscht. Anzeige gibts sowieso :D


    stimmt so leider nicht, sobald ich ihn runterdreh .. egal wie weit, stimmt es nicht mehr mit den maßen welche im zulassungsschein stehen überein .. dadurch erlischt die betriebserlaubnis ... wennst nen sch....ß kiwara erwischt, der dich zur lareg schickt, kannst zfuß heimgehen ...

  • Habts ihr auch schon mal dran gedacht dass beim runter/rauf-drehen dann auch der Sturz neu eingstellt ghört ... deshalb schwör ich auf "static" :D

  • Keine Ahnung wie das bei euch ist. Wenn zu tief, bekommt man bei uns eine Anzeige und schriftlich einen Termin für die Landesregierung ~2 Monate später. Wenn nicht unter 7cm dürfen die Taferl nicht abgenommen werden, ist mein Wissensstand und wurde mir am Wörthersee von einem "Grünen" so erklärt. Wenn natürlich alles schleift usw schon :D aber davon geh ich im Normalfall nicht aus :)

  • im zulassungsschein stehen normal gar keine maße. deswegen hast ja dein kontrollblatt von der landesregierung bzw zivilingenieur.


    und wenn ich vom technischen aufgehalten werden, dreh ich ihn vorort rauf, krieg ne anzeige und fahr wieder weiter... dounk sche wiederschaun :D


    den sturz kann beim 5er vorne nicht einstellen (ausser mit sturzdomlagern), nur ausmitteln. die spur ändert sich minimal, was nicht wirklich nennenswert ist. somit, a wieder wuascht :D


    die taferl werden nur bei gefahr in verzug abgenommen, sprich erkennbare schleifspuren oder tiefer als 7cm. 8cm ist ein schwerer mangel und kein taferlriss. die kennzeichen können auch bei 11cm abgenommen werden, wenn irgendwas schleift.

    insta: rb_83

  • Ich habs grad in einem andren Bereich schon geschrieben.. Die 8cm haben uns eigentlich garnichts gebracht? :thumbdown:
    musste meinen mit 11cm beim tüv begutachten lassen, wäre er drunter gewesen hätte ich nach der alten Regelung eintragen müssen mit Abrissringen und keine 8cm bei max Achslasten.
    die Regelungen kotzen mich hier tw schon sehr an, vor allem, dass die LR Nö keine Fahrwerk&Felgen typisierungen ohne Gesamtgutachten macht, geschweige dem R-Felgen ohne Unbedenklichkeitserklärung.


    Ich wär ja stark für Air -> tief und überall hinkommen. ABER das gleicht ja einem Schwerverbrechen :D:thumbdown::thumbdown:

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