Tieferlegung Österreich

  • Hallo alle miteinander!
    Seit Jahren wird die Regelung nun schon diskutiert und wir hoffen jedes Jahr auf's neue auf eine Änderung. Auch dieses Jahr ist ein Hoffen wohl wieder vergeblich. Hier ein aktuelles Schreiben der VDAT https://skydrive.live.com/redi…&authkey=!AC1AMdbhPCnyaKk
    Wie in dem Schreiben zu lesen gillt die neue Regelung lediglich für Fahrzeuge, die schon serienmäßig tiefer als 11cm sind. Sie müssen nun bei einem Fahrwerksaustausch, nicht mehr auf 11cm angepasst werden.


    LG David

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • ein spekulier Fred... :thumbup:


    Heißt aber nicht das sie nicht den Erlass der die 11cm vorgibt auch ganz ändern...


    in diesem Forum habe ich die Leidensgeschichte der Vorarlberger Rechtsanwaltsgehilfin gelesen --> BMW Syndikat


    ich bin juristisch jetzt kein Fachmann, aber hier ein Auszug von der Dame der mich optimistisch stimmt:

    Zitat

    Fakt ist, dass der Erlass, der 11 cm Bodenfreiheit fordert, 2000 datiert und aus dem damaligen Regelwerk des (deutschen) Merkblattes VdTÜV 751 abstammt. Österreich hatte sich die Regelung einfach von grossen Bruder Detuschland abgekupfert. Nunmehr, seit 2011, sieht das (deutsche) Merkblatt vdTÜV 751 (Stand 2011) zur Bestimmung der Verkehrs- und Bestriebssicherheit eines Fahrzeuges aber nicht mehr vor, dass es 11 cm Bodenfreiheit haben muss, sondern findet eine Achsvermessung statt. Bei dieser Achsvermessung soll nur gewährleistet sein, dass ein Minimum an Restfederweg vorhanden bleibt. Das ist seit 2011 dementsprechend auch für Österreich "state of the art". Achsvermessung, nicht irgendwelche cm- Angaben.


    Optimismus schadet ja nicht! :thumbup:

    Grüße
    da Roli
    [url=http://bf3stats.com/stats_pc/bergeroli]

  • Zitat

    Optimismus schadet ja nicht! :thumbup:


    So sehe ich das auch :D Aber wann das alles wird?!



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    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • So wie es aussieht ist es nun offiziell! Typisierung auf 8cm bei festen Teilen. Details kenn ich noch nicht.


    LG

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  • Ja, schaun wir mal. Auf der Homepage der KFZ Prüfstelle hier in Salzburg steht auch noch nichts

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • mein aktueller Stand ist (ein User eines anderen Forums musste vor ca. 2 Wochen in der Steiermark bei LaReg vorfahren) das die 8cm bei starren Teilen bei maximal zulässiger Achslast nicht unterschritten werden dürfen.
    Daher erwarte ich mir mal keinen legalen Tiefenrausch :thumbdown:

    Grüße
    da Roli
    [url=http://bf3stats.com/stats_pc/bergeroli]

  • Beim Tüv steht's schon auf der Homepage
    http://www.tuev.at/start/brows…sgruppen/Kraftfahrtechnik


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  • " 80 mm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist."



    War das bei den 11cm auch schon so daß das Auto bis zur max. Achslast belastet wurde ?(

  • Die Gerüchte mit der maximalen Achslast haben sich also bestätigt. War vorher nicht so.

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  • bringt wahrscheinlich bei vielen leuten nix, wenn's ganz blöd kommt is es für dem einen oder anderen vielleicht sogar noch schlechter.

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