Polizei will mich ärgern!! -> kleine Geschichte <-

  • Als ich in Gießen auf dem Mammuttreffen war kam eine Polizeistreife von rechts und wollte die Straße überqueren, dies konnte sie nicht weil ich dort in der Schlange gestanden habe wo es auf den Platz ging. Prommt hat mir einer der beiden Polizisten einen Mängelschein geschrieben den ich nach hause geschickt bekommen habe. Gut ok, war wohl zu feige oder zu faul mich direkt an zu sprechen. Hat mir dann eine Mängelkarte geschrieben das ich Folie auf den vorderen Scheiben hätte. Gut ok. Der Verkäuft und Wimmer RST die das Auto so umgebaut haben wie es jetzt ist haben mir versichert das alles eingetragen ist und alles erlaubt sei, da die Tönung sehr gering ist. Stimmt auch also die Scheiben sahen wie original grau anstatt blau getönt aus. Daraufhin weil der TÜV Prüfer gemeint hat das wäre trotzdem nicht erlaubt, hab ich die gegen blaue ausgetauscht. Wieder beim TÜV vorgefahren, war dann alles ok und hab dann die Mängelkarte zurück nach Gießen geschickt. Jetzt nen paar Wochen später kommt dann so was.


    HIER


    Ham die nix zu tun, als mich wegen so nem scheiss zu nerven?


    cu
    Steven

    Einmal editiert, zuletzt von StevenW ()

  • Du schreibst oben, Wimmer hätte die Folie eingetragen. War sie das nun oder nicht?

  • Ja, mag sein, aber wenns eingetragen ist haftet der Prüfer dafür, und nicht du. Das ist der springende Punkt.

  • Hallo Steven,


    Dein Bild ist breiter als 640 Pixel. Bitte verkleinern oder verlinken. Danke.


    Viele Grüße
    Euer GolfIV.de Board-Team


    /edit: Danke :D

    Einmal editiert, zuletzt von dj_chriz ()

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Ja, mag sein, aber wenns eingetragen ist haftet der Prüfer dafür, und nicht du. Das ist der springende Punkt.


    quatsch.
    du kannst die 10mal was eintragen lassen (siehe auch deine merkwürdige signatur)
    wenns verboten ist, bleibts verboten.
    fertig.

  • also ich denk auch mal, dass du das jetzt durch stehen musst.


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • Sehe ich leider ähnlich.


    Folie af den vorderen Seitenscheiben ist nunmal verboten!!
    Selbst die völlig klare FoliaTec SecurLux oder wie die heißt darf nr auf vom Werk nicht getöntes Glas drauf gemacht werden, weil selbst diese Folie etwas Lich schluckt.
    Die Folien der Hersteller sind alle nicht für die vorderen Seitenscheiben geprüft, um sie dort LEGAL einzutragen müsste man eine Lichtdurchlässigkeitsmessung für Gott weiß wieviele hundert Euro machen.

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Ja, mag sein, aber wenns eingetragen ist haftet der Prüfer dafür, und nicht du. Das ist der springende Punkt.


    Zitat

    Original von Rondras
    quatsch.
    du kannst die 10mal was eintragen lassen (siehe auch deine merkwürdige signatur)
    wenns verboten ist, bleibts verboten.
    fertig.


    Golf3_1,8T hat doch auch garnichts gegenteiliges behauptet, hier geht es doch nur darum wer haftet und das ist nach einer Eintragung der TÜV Prüfer und Golf3_1,8T wird das jawohl am besten wissen, oder? ;)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zitat

    Original von Alex@FFM
    Golf3_1,8T hat doch auch garnichts gegenteiliges behauptet, hier geht es doch nur darum wer haftet und das ist nach einer Eintragung der TÜV Prüfer und Golf3_1,8T wird das jawohl am besten wissen, oder? ;)


    Als gehen lassen, Diskutieren hab ich mich mir schon lange abgewöhnt... :D

  • Lass es. Gibt immer Leute die alles besser wissen und alles anzweifeln :D

  • Eh super - der Herr Franke!! Der hat mir auch mal geschrieben weil ich 40 km zu schnell durch eine 80 km Autobahnzone gefahren bin...!


    Als ob ich sowas wohl tun würde...! ;)

    ... Leistung? Kann man nie genug haben ....

  • Naja ich lass mir mal was einfallen was ich denen schreib.


    Was ist denn eigentlich wenn ich wieder eine Mängelkarte wegen getönten Scheiben bekomm?

  • Und was ist draus geworden ?


    PS: Dachte die stellen sich so an wegen dem Prozentgrad der Tönung und nicht weil Folie auf der Scheibe ist.



    Denn UV Schutzfolie und Einbruchhemmendefolien (beide ohne Tönung) sind doch erlaubt ?( Oder seh ich da was falsch ?( ?(


    Würd gern mal wissen was wirklich wahr ist. Der eine Tüver erzählt einem A, der nächste SCheibeneinbauer sagt B, ein Bulle hat mir Version C erzählt ... und die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo zwischen A,B und C :(

  • Zitat

    Original von DerAlex
    Und was ist draus geworden ?


    Würd gern mal wissen was wirklich wahr ist. Der eine Tüver erzählt einem A, der nächste SCheibeneinbauer sagt B, ein Bulle hat mir Version C erzählt ... und die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo zwischen A,B und C :(


    dass hast du schön gesagt Alex, :rolleyes:


    Also Ich denk sobald der TÜV etwas einträgt isser dafür Haftbar zu machn, BEISPIEL: GewindeFahrwerk trägt d. TÜV dass Tiefer als Erlaub ein isser wenn nen Unfall m. TodesFolge passiert und d. Unfall auf's Fahrwerk zurückzuführen is Haftbar zu machen (Anklage:Fahrlässige Tötung - EXTREMBEISPIEL) oder seh Ich dass Falsch ?( ?(


    stephan

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