Schicke Scheinwerfer :)

  • Ich zweifle nicht an, dass alle von dir verbauten Komponenten für sich gesehen zulässig sind.


    Der Knackpunkt ist ja, dass deine Scheinwerfer ihr Prüfzeichen nicht separat für fünf Leuchtfunktionen erhalten haben, sondern als gesamte Einheit im Scheinwerfergehäuse.
    Dieses Prüfzeichen erlischt unwiederruflich, sobald eine bauliche Änderung an dem Scheinwerfer vorgenommen wird, und dies gilt für alle in dem Scheinwerfer enthaltenen Leuchtfunktionen, unabhängig davon, ob diese von dem Umbau tatsächlich betroffen waren oder nicht.


    Es liegt auch nicht im Zuständigkeitsbereich des TÜV, das erloschene Prüfzeichen wieder für zulässig zu erklären.
    Mit anderen Worten, durch die erloschene Zulassung der Scheinwerfer erlischt auch die Zulassung deines Fahrzeuges.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ich kann dazu nichts mehr sagen ...
    ... die wurden von dem TÜV untersucht, geprüft, abgenommen und eingetragen ... das ist für mich das wichtigste.



    Gruß
    Christoph


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    Christoph



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  • Ich will mich ja auch nicht mit dir darüber streiten.


    Aber ich finde du solltest dir darüber im Klaren sein, dass dich diese Eintragung im Ernstfall nicht vor den Konsequenzen (Strafe für das Fahren ohne Betriebserlaubnis und damit verbunden auch ohne Versicherungsschutz) schützen wird.

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  • Das möchte ich auch nicht, wir beide haben einfach verschiedene Meinungen.


    Ok ... Wir reden darüber, was aber sollten alle anderen machen die nicht in Forums unterwegs sind. Es hat nichts mit Unwissenheit diesen Leuten zu tun sondern mit der Tatsache, dass man genau diesen Instanzen die für "Sicherheit der Fahrzeuge" zuständig sind (sprich: TÜV, DAKRA) vertraut. Wenn also etwas Amtlich bestätigt wird zweifelt niemand daran ob es richtig oder falsch ist ... oder?



    Gruß
    Christoph


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  • ....Doch die Polizei :!:


    Wie hier schon mehrfach geschrieben kann bei einer Polizeikontrolle JEDE amtl. Eintragung angezweifelt werden. Die können dich dann zu einen TÜV Prüfer ihrer Wahl begleiten und jede Eintragung nochmals prüfen bzw. bestätigen lassen. Wenn das alles OK ist.... gute Fahrt :D ..wenn nicht ;( (teuer).

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    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Warum soll das die Bullen stören?


    Die Lampen sind keine Gefährdung, sondern eher Vorteilhaft für die Verkehrssicherheit.


    Das "US-Standlicht" über Blinker codiert stört ja nichtmal jemanden, kenne Leute die damit übern Tüv gekommen sind...
    Und Chris seine Latüchten sind sogar eingetragen, selbst wenn das nicht unbedingt alles aussagen sollte. :rolleyes:


    Generell ist alles strittig.... mir gefällt deine Nase nicht, kann dich auch erstmal wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ankreiden... aber ob was bei rauskommt? :thumbup: 8o
    Wenn ne mit 20mm eingetragene Karre angehalten wird weil alles aufm Boden schleift is das was anderes... aber bei den Lampen ist doch alles im Rahmen...

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    Codierungen im Raum Unna/Werne/Hamm und umzu -> PN

  • FaTu
    Dito


    hani
    Das mit der Polizeikontrolle :rolleyes: ... stimme ich natürlich zu :cool:



    Gruß
    Christoph


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  • ich hab die heute gesehen und das TFl war ja mal sowas von bescheiden :S

  • Das "US-Standlicht" über Blinker codiert stört ja nichtmal jemanden, kenne Leute die damit übern Tüv gekommen sind...
    Und Chris seine Latüchten sind sogar eingetragen, selbst wenn das nicht unbedingt alles aussagen sollte. :rolleyes:


    Naja, beim US-Standlicht ist die Sachlage ein klein wenig anders.
    Der Scheinwerfer selbst bleibt davon unverändert und behält daher auch seine Zulassung.
    Hier wird lediglich eine Leuchte entgegen ihrem Bestimmungszweck verwendet, das kostet so um die 10-30€ und führt schlimmstenfalls zu einer polizeilichen Vorführung des Fahrzeuges nach dem Beseitigen der "Fehlfunktion".



    Bei einem aktiven Umbau eines Scheinwerfers, geht jedoch in jedem Fall die Zulassung des Scheinwerfers verloren.
    Ob durch den Umbau eine konkrete Gefährdung vorliegt oder nicht, spielt dafür eigentlich keine Rolle.


    Das Problem ist eben, der Gesetzgeber geht einfach prinzipiell davon aus, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, sei es nun durch Blendwirkung oder durch die mangelnde Sichtbarkeit für andere.
    Und das Gegenteil musst du erstmal beweisen können, und das kannst du nur, indem du ein lichttechnisches Gutachten durchführen lässt, sprich, Scheinwerfer nach Berlin oder Karlsruhe einschicken, per Vorabkasse den Inhalt des Bankkontos überweisen, und hoffen, dass sie nicht abgelehnt werden. ;)

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  • Aber optisch isses das gleiche... also wird nie auch nur nen Mucks kommen.

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  • .....mach dich mal Selbstständig als Hellseher.
    Und wenn du noch Zeit hast dann zeigt du noch der Polizei was die alles falsch machen. :thumbup:

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  • :rolleyes: ... Sarkasmus?


    Gruß
    Christoph


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  • Zitat

    :rolleyes: ... Sarkasmus?


    Gruß
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    :p:D ... so, jetzt ist alles wieder cool :cool:


    Gruß
    Christoph


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