H&R Monotube tiefe Version - Eintragung ausserhalb des Gutachtens

  • Hallo liebe Golf-Gemeinde :)


    Ich bin schon seit ner langen Zeit Mitleser hier im Forum..
    Fahre zwar keinen Golf 5, bin aber auf der selben Basis unterwegs - Seat Leon 1P..


    Momentan steht er auf 8x19 ET47 mit 225/35er Reifen und wurde mit einem tiefen H&R Monotube dem Boden nahe gebracht.. Dieses ist auf tiefster Stellung laut Gutachten..


    Jedoch reicht mir die Tiefe nicht mehr aus, am Montag werden meine Kotflügel gezogen, Kanten umgelegt und neu lackiert..


    Jetzt meine Frage an euch erfahrene Tiefflieger :P


    Wenn ich das Fahrwerk tiefer schraube als im Gutachten muss ich es ja per Einzelabnahme §21 eintragen lassen..


    Auf was ist da denn zu achten? Bzw. was sollte man im Vorraus alles machen?


    Negativer Sturz hinten ist eh klar das nichts schleift ( -3° hab ich in Erinnerung ) und vorne auch nur die Tiefe das beim schnellen Kurvenfahren nichts schleift..


    Was wird kostenmäßig circa auf mich zukommen?


    Vielen Dank schon mal im Vorraus :)


    Gruss Domi

  • hallo,

    §21 ist korrekt und deine frage hast du dir selber beantwortet ;)


    muss hinten sturz rein weil es sonst schleift oder wie? also bei deinen felgen müsste das doch so klappen, würde ich meinen.


    kostet halt ein bisschen mehr und da ja eh tiefer fahren willst, kommst du da wohl nicht dran vorbei :P

  • Danke für deine Antwort Stephan :)


    Ja also hinten muss der Sturz negativ, wenn ich jetzt hinten nur nen halben Zentimeter runtergehe, schleifts an der Verbindung zur Heckstoßstange.. Deswegen Reifen reinklappen um dem aus dem Wege zu gehen :P


    Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten, irgendwelche Maße oder Sonstiges?


    Gruss Domi

  • achso die lasche hinten. die kann man auch bearbeiten, dann versaust du dir mit dem sturz die reifen nicht ;)


    ich war gestern erst beim tüv mit fahrwerk am anschlag und der hat einfach alles so abgenommen. wie du schon geschrieben hast, die räder müssen ihren freilauf haben, es darf nichts schleifen oder ähnliches ^^

  • achso die lasche hinten. die kann man auch bearbeiten, dann versaust du dir mit dem sturz die reifen nicht ;)


    ich war gestern erst beim tüv mit fahrwerk am anschlag und der hat einfach alles so abgenommen. wie du schon geschrieben hast, die räder müssen ihren freilauf haben, es darf nichts schleifen oder ähnliches ^^

    Inwiefern kann man die denn bearbeiten? Diese dient doch als Halterung für die Heckstoßstange..


    Also komplett ohne Restgewinde abgenommen? Wie wurde das ganze dann eingetragen, Radmitte/Kotflügelmaß? Darf man fragen was du gezahlt hast?


    Gruss Domi

  • ich habe selber nur davon gehört, weiß nicht genau wie man die am besten bearbeitet. vielleicht die suche bemühen oder es meldet sich hier noch einer zu wort :)


    edit: hier mal ein zitat aus einer ähnlichen diskussion:

    Zitat

    Innenradlauf teilweise wegschneiden, umformen oder wegdrücken und mit Kleber fixieren. Lasche mit dem Dremel bearbeiten, oder einfach beim vermessen den Sturz ein bisschen negativer stellen (lassen)


    richtig, komplett ohne restgewinde. komischerweise hat er nur das sichtbare restgewinde gemessen und eingetragen. also hinten 30mm :thumbup: ganz komisch ... ich hab fahrwerk, stabilisatoren und felgen eintragen lassen. war ein bisschen teuer :D

  • Ich werds erstmal mit negativem Sturz probieren :)


    Vielen Dank für deine Antworten Stephan, bin schon gespannt was bei mir rauskommt :)


    Sonst noch einer irgendwelche Tipps oder so? :)

  • Also ich habe mein Fahrwerk jetzt auch per Einzelabnahme eingetragen..
    War eigentlich total easy, Prüfer hat wie bei normaler Eintragung Gutachten und die Bezeichnungen auf den verbauten Teilen verglichen.. Dann Scheinwerferunterkante/Boden gemessen und dann gings schon ans verschränken.. Hinten war nur minimal Luft aber er hst gemeint das passt schon so :P
    Er hat dann nur abschliessend festgestellt dass das vorherige Gutachterbüro mein Fahrwerk und meine Felgen gar nicht hätte eintragen dürfen, da im Gutachten extra festgeschrieben ist dass Nichtserienfelgen in Verbindung mit dem Fahrwerk immer als Einzelabnahme nach §21 eingetragen werden müssen..


    Alles in Allem hats super geklappt, innerhalb 30mins war alles erledigt :)


    Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

  • Ich bin Montag auch mal wieder beim TÜV, war schon 3 mal beim TÜV :cursing:
    Hoffe das klappt endlich mit meiner Eintragung, durch meine Rad- Reifen kombi habe ich auch das Problem das es eine Einzelabnahme wird, da ich aber eh tiefer fahren will muss ich das eh machen.


    Aber war beim TÜV Nord hier bei mir und da hat der Prüfer nur nen Klotz (geschätzt 8cm hoch) unter das Auto geschoben, der kam dann an den Unterbodenfahrschutz.
    Da meinte er direkt ne das geht nicht, kann ich nicht eintragen... :wacko: wat!? :wacko:
    Was ist das bitte schön für ein trottel, ich muss eh eine Einzelabnahme machen.
    Nur weil der Holzklotz nicht drunter passt geht das nicht!? :wacko:


    Montag bin ich dann beim Tuner in der Nähe, da kommt der TÜV Nord auch hin, da meinte schon ein Kollege das die recht tolerant sind und da ja eh immer die "Tuner" dahin kommen, kennen die veränderte Fahrzeuge ;)

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