Fahrzeugbrief vorhanden, Fahrzeugschein nicht - was tun?

  • Servusla Leute,


    ich bekomme von Freunden einen Golf 5 R32 verkauft und möchte diesen jetzt anmelden/ummelden usw.


    Das Problem ist, dass der gute(,alte) Vorbesitzer den Fahrzeugschein verschludert hat. Den Fahrzeugbrief habe ich bereits.


    Wie ist denn da jetzt die Vorgehensweise? Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein? Brauch ich da ne schriftliche Verlustmeldung vom aktuellen Besitzer?
    Bzw. eine Verlustmeldung des momentanen Besitzers (Kaufvertrag).
    Die "Problematik" ist folgende.


    Großvater ist im Brief / schein als Besitzer / Halter eingetragen. Sohn kauft von ihm das Auto und verkauft es mir.
    Wer von beiden müsste mir da jetzt was ausstellen, dass der Schein abhanden gekommen ist ?!
    Oder bekomm ich alleine mit dem Brief auch nen neuen Schein / Zulassung?


    Thema 2) Erst zum TÜV oder erst zur Zulassungsstelle?
    Ich nehm an dass ich erst mal ne Deckungskarte bekomme von der Versicherung. .. und dann? Erst aufs Amt ? Oder muss das Auto TÜV haben um zugelassen zu werden?


    Hatte das Prozedere noch nie & kann deshalb dazu gar nichts sagen.



    Danke schon mal,



    Sim.

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  • Es muss bei der Zulassungsstelle eine Verlustmeldung gemacht werden. Dies muss derjenige machen, auf den das Auto aktuell noch zugelassen ist.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


    Instagram: mario_d22

  • nabend,
    brauchst nichts anderes geh mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle die Stellen dir direkt den Fahrzeugschein aus.
    kostet ca.30€, solange du den Brief hast fragen die auch großartig nicht nach.
    Ich denke das du erst zum Tüv gehen kannst und dann zur Zulassungsstelle mit den Dokumenten vom Tüv, aber so genau kann ich dir das auch nicht sagen.


    Ich brauchte im Januar keine Verlusterklärung abgeben oder sowas.
    Das Auto ist auf mein Vater angemeldet, ich hab den Schein verloren, bin mit den Brief dahin und die haben mir sofort einen neuen ausgestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ronny1904 ()

  • Zwei Leute - zwei Meinungen :)



    Wenn der Schein wirklich vom Besitzer als Verlust gemeldet werden muss (bzw. von dem der im Schein eingetragen ist), dann wirds aufwändig.


    Werd ich wohl mal bei der Zulassung anrufen müssen.


    Also darf ich mit einer Deckungskarte zum TÜV fahren? Ohne Kennzeichne?

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