Abmelden vor dem Verkauf Pflicht?

  • Servus,


    muss ich mein Fahrzeug vor dem Besitzerwechsel abmelden, oder kann ich den Käufer auch mit seinen mitgebrachten Schildern losfahren lassen und anschließend mit meinen Schildern abmelden gehen? Mir wurde heute erzählt, man müsse das Fahrzeug vorher abmelden - ja dann Überraschung, Karre abgemeldet und der Käufer überlegt sich's anders. ;)

  • Ein Fahrzeug hätte dann quasi 2 verschiedene Kennzeichen - für eine gewisse Zeit zumindest? Sorry aber wie stellst du dir des vor...
    Mach einfach nen Kaufvertrag wo alles geregelt ist wie und wann das Auto abgemeldet und abgeholt wird...
    :thumbup:

  • Moin,


    ging mir ähnlich: angemeldetes Fahrzeug verkauft, alte Schilder behalten, Fahrzeugbrief + Papiere dem Käufer ausgehändigt.


    Abmeldung nur mit den Schildern: Fehlanzeige! Und ohne Abmeldung erfolgt auch keine neue Anmeldung. Also musste ich meine Schilder an die Zulassungsstelle des Käufers senden, um endlich Ruhe zu haben. Hat mir viele graue Haare beschert.

  • Moin,


    ging mir ähnlich: angemeldetes Fahrzeug verkauft, alte Schilder behalten, Fahrzeugbrief + Papiere dem Käufer ausgehändigt.


    Abmeldung nur mit den Schildern: Fehlanzeige! Und ohne Abmeldung erfolgt auch keine neue Anmeldung. Also musste ich meine Schilder an die Zulassungsstelle des Käufers senden, um endlich Ruhe zu haben. Hat mir viele graue Haare beschert.

    also ernsthaft, dann könnte jeder mit 2 kennzeichen zur zulassungsstelle gehen und einfach mal wild drauf los abmelden :D das ergibt überhaupt keinen sinn ...


    im kaufvertrag festhalten, bis wann der käufer den wagen spätestens abgemeldet haben soll. versicherungstechnisch ist der käufer für die fahrt nach hause mit deinen kennzeichen noch abgesichert.

  • also ernsthaft, dann könnte jeder mit 2 kennzeichen zur zulassungsstelle gehen und einfach mal wild drauf los abmelden :D das ergibt überhaupt keinen sinn ...


    im kaufvertrag festhalten, bis wann der käufer den wagen spätestens abgemeldet haben soll. versicherungstechnisch ist der käufer für die fahrt nach hause mit deinen kennzeichen noch abgesichert.


    Stimmt schon - zu diesem Zeitpunkt wusste ich es leider nicht besser. Ich bin davon ausgegangen, dass es problemlos möglich sei, solange man sich als Halter des KFZs identifizieren kann (nicht nur anhand der Kennzeichen). Meine damaligen Bedenken gingen in Richtung Blitzerfotos, Kostenübernahme bei einem Unfall, etc.
    Aber das soll an dieser Stelle nicht das Thema sein.

  • naja okay da muss ich dir recht geben, im system ist man als halter drin und man könnte sich dementsprechend ausweisen. aber das wichtige ist halt auch die korrektur von brief und schein ^^


    ein gewisses risiko bleibt leider wirklich. der käufer wird geblitzt, meldet den wagen viel später ab usw.


    habe aber selber noch nichts dergleichen erlebt oder aus meinem bekanntenkreis gehört. die meisten sind halt seriös und wollen da keinen ärger, behaupte ich jetzt mal :D

  • Ein Fahrzeug hätte dann quasi 2 verschiedene Kennzeichen - für eine gewisse Zeit zumindest? Sorry aber wie stellst du dir des vor...


    So war das ja nicht gemeint, er bringt vorübergehende Kennzeichen zur Überführung mit. Aber ich seh schon, es wird stressfreier, wenn ich den gleich abmelde. Und weiß zufällig einer ob ich die Abmeldung nur in dem gleichen Landkreis machen kann, wo er angemeldet wurde, oder auch in einem anderen? Bin in Dresden und müsste dann ja erst nach Meißen karren.

  • Abmelden kannst du überall

    R32, langsam aber wenigstens Allrad

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