Kleinunternehmen mit Codierung & Co. ?!

  • Da hier ja sicher einige nebenberuflich ein Kleingewerbe o.ä. am laufen haben, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.


    Kann ich, wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, Codierungen und Nachrüstungen anbieten, auch wenn ich keinen Meistertitel im KFZ-Handwerk besitze? Ist das erlaubt? Weil der KFZ Bereich gilt ja bei Existenzgründung als meisterplichtig.


    ?( Wer kann mir da weiterhelfen von euch?

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  • Zitat

    Weil der KFZ Bereich gilt ja bei Existenzgründung als meisterplichtig.



    Wer hat das Gerücht gestreut? Ich habe auch keinen Meistertitel @ KFZ und trotzdem ein Gewerbe...

  • M;eister ist mittlerweile nur noch relevant um Azubis auszubilden.
    Wichtiger wäre für den Fall der Fälle ne Berufshaftpflicht, die dich abdeckt mit den Arbeiten die du machst.

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  • Vorsicht, Du wirfst jetzt schon mit Begriffen um Dich ohne deren Bedeutung zu kennen habe ich das Gefühl :!:


    Also: Ich denke mal, Du redest von einer Freiberuflichen Tätigkeit und willst KEIN Gewerbe anmelden, oder? Wenn Du von Gewerbe redest, dann bist Du auch verpflichtet Gewerbesteuer abzuführen und und und... Das willst Du aber sicher nicht, daher also eine Tätigkeit als Freiberufler, da Du damit nicht der Gewerbesteuer unterliegst ;)


    Wenn Du als Freiberufler angemeldet bist, DANN kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und das so beim FA anmelden, WENN Dein zu erwartendes Einkommen aus der selbständigen Tätigkei prinzipiell unter 17.500 Euro im Jahr liegt. In jedem Fall musst Du eine Einkommenssteuerklärung machen... Wenn Du mehr dazu wissen willst, hätte ich da noch ein paar Infos, da ich selbst mal Freiberuflicher Programmierer war.


    Nach der Klärung der Fachtermini nun zu Deiner Frage:


    Ob Du als Freiberufler arbeiten darfst hinsichtlich der Codierungen usw. das entscheidet letztendlich das FA. Wenn Du die entsprechende Fachkompetenz hast (bei Ingenieuren ist das immer sehr einfach :P ) dann kannst Du ohne Probleme solche Tätigkeiten auch als Freiberufler ausführen. Da musst Du kein Gewerbe anmelden o.ä. und auch keinen Meistertitel haben. Bestimmte Berufsgruppen können ohnehin problemlos als Freiberufler tätig sein:


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html


    Du solltest bei der Anmeldung beim FA nur darauf achten, dass Du den Tätigkeitsbereich möglichst "flexibel" und kreativ formulierst, sonst kann es passieren, dass das FA bestimmte später bei den Einnahmen angegebene Tätigkeiten nicht akzeptiert oder nachhakt ;) Also ruhig etwas ausschweifender sein bei der Angabe Deiner Tätigkeit.

  • Ich denke ein klein wenig weiß ich schon Bescheid.
    Anmelden möchte ich mich als Kleinunternehmer. Da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen werde fallen die Steuern vorerst sowieso für mich flach.


    Hatte heute Abend nur gelesen, dass für den KFZ Bereich bei Ausübung eines Gewerbes Meisterpflicht besteht.

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  • Sorry Mettwurst, aber praktisch in jedem deiner Absätze sind gravierende Fehler und Falschaussagen drin.


    Einer der Tatbestandsmerkmale für die Umsatzsteuer ist der Unternehmer als Solches, unabhängig von der Einkunftsart. Und jeder Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, solange die Einnahmen 17.500€ und im Folgejahr 50.000€ nicht überschreiten bzw. voraussichtlich überschreiten werden.


    Bekanntlich hat die Gewerbesteuer einen Freibetrag i.H.v. 24.500€, den die wenigsten Kleingewerbetreibenden überschreiten sollten und somit muss auch nicht jeder Gewerbebetrieb Gewerbesteuer abführen. Und bei einem tatsächlichen Gewinn über 24.500€ wäre entsprechend auch die Kleinunternehmerregelung wahrscheinlich hinfällig.


    Auch gibt es Ingenieure, die ein Gewerbebetrieb anmelden (müssen), da nicht ausschließlich durch die erlangte Bildung die Klassifizierung der Einkunftsart erfolgt, sondern auch die Wertigkeit der letztlichen Arbeit.


    € an den TE: Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, d.h. du weist keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen aus und musst sie auch nicht an das FA abführen, im Gegenzug dazu verzichtest du auf den Vorsteuerabzug. Du meldest bei deinem FA ein Kleingewerbe an (etwas wissenschaftliches, künstlerisches, schriftstellerisches usw. Tätigkeit sehe ich bei Codierungen noch nicht ;) ), beantragst im Fragebogen zur Betriebseröffnung die Kleinunternehmerregelung und erhälst dann eine (ggf. neue) Steuernummer. Ohne steuerlichen Berater hast du dann bis zum 31.05 des Folgejahres eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung für das vergangene Jahr einzureichen.

    Gruß Christoph

    2 Mal editiert, zuletzt von GolfV84 ()

  • € an den TE: Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, d.h. du weist keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen aus und musst sie auch nicht an das FA abführen, im Gegenzug dazu verzichtest du auf den Vorsteuerabzug. Du meldest bei deinem FA ein Kleingewerbe an (etwas wissenschaftliches, künstlerisches, schriftstellerisches usw. Tätigkeit sehe ich bei Codierungen noch nicht ;) ), beantragst im Fragebogen zur Betriebseröffnung die Kleinunternehmerregelung und erhälst dann eine (ggf. neue) Steuernummer. Ohne steuerlichen Berater hast du dann bis zum 31.05 des Folgejahres eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung für das vergangene Jahr einzureichen.

    Danke für die Zusammenfassung :thumbup:
    Über die steuerlichen Sachen etc. weiß ich bereits Bescheid. Es bestand ja nur die Frage ob ich das ganze ohne Meisterbrief anmelden kann, da ich gelesen habe, dass zur Ausführung von Arbeiten am KFZ mit eigenem Gewerbe ein Meisterbrief Pflicht sei.
    Gelesen unter anderem hier: http://sin-forum.de/steuern_bu…m_kfz_bereich_1830.0.html


    Das Ganze als Freiberufler anzumelden fällt ja aus, da der KFZ-Bereich nicht darunter zählt.

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    Einmal editiert, zuletzt von strange_guy ()

  • da ich gelesen habe, dass zur Ausführung von Arbeiten am KFZ mit eigenem Gewerbe ein Meisterbrief Pflicht sei. Gelesen unter anderem hier: http://sin-forum.de/steuern_bu…m_kfz_bereich_1830.0.html



    Da kann man lesen, das man den NICHT braucht.... :rolleyes:

  • Da kann man lesen, das man den NICHT braucht.... :rolleyes:


    Also alles was ich bisher gefunden habe bezog sich darauf, dass man ohne Meistertitel nur Fahrzeugpflege, Beklebung und einfachste Tätigkeiten wie Filterwechsel durchführen darf :(

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  • Wie ich geschrieben habe. Ich habe es auch - OHNE Meistertitel.


    Und das seit JAHREN. HK kam auch irgendwann zum "labern", kurze Aufklärung und alles war OK...

  • In welchem Bereich?

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  • Oh man, wieso komme ich da nicht selbst drauf :D

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  • Also, hab mal nochmal bei der Handwerkskammer bisschen nachgelesen.
    KFZ Gewerbe gehört definitv zu den Gewerben mit Meisterpflicht.
    --> http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/178


    Jedoch gibt es Arbeiten, die ohne Meistertitel ausgeführt werden dürfen:
    --> http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/462


    Fraglich ob codieren jetzt dazu zählt, oder nicht. Hab mal ein paar Leute der HWK angeschrieben und warte auf Antwort.
    Falls jemand noch ein Tipp hat, was ich als "Tätigkeitsbereich" des Kleinunternehmens angeben sollte, damit es klappt, nur her damit :D

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  • KFZ Gewerbe gehört definitv nicht mehr zu den Gewerben mit Meisterpflicht. Jedenfalls nicht in Sachsen-Anhalt und Brandenburg....

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