Fragen zum Winterauto (TÜV-Fälligkeit)

  • Hallo,


    wir haben mal kurz eine Frage an euch.


    Unser Winterauto ist von 01.10 - 31.03 angemeldet und hat nächstes Jahr im Mai TÜV.


    Wie läuft das ab, da dieses ja in dem Zeitraum abgemeldet ist. Muss ich den TÜV dann im März noch machen oder reicht es dann, wenn er wieder im Oktober angemeldet ist?


    Vielleicht wisst ihr da ja mehr :)


    LG Steffi

  • Wenn der TÜV ansteht, dann muss der auch gemacht werden.
    Ob jetzt 2-3 Wochen drüber interessiert auch niemanden.


    Aber du kannst ja auch schon vorher hin gehen. Das ist ja nur ne Richtlinie, wann spätestens der nächste TÜV sein muss.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
    Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.


    Quelle: Tüv Nord


    Niemand ist gezwungen extra den Wagen außerhalb des Saisonzeitraumes vorzuführen. Wenn du ihn früher vorführst, verlängert er sich auch auch nur ab dem Zeitpunkt um 24Monate. Wenn du ihn nach Inbetriebnahme dann vorführst wird Tüv aber auch nur auf das ursprüngliche Tüv Datum (+24M) verlängert.

    Gruß Christoph

  • Super danke, dann fahre ich erst nach einem halben Jahr zum TÜV


    Gesendet von meinem HTC One_M8

  • Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
    Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.


    Quelle: Tüv Nord


    Niemand ist gezwungen extra den Wagen außerhalb des Saisonzeitraumes vorzuführen. Wenn du ihn früher vorführst, verlängert er sich auch auch nur ab dem Zeitpunkt um 24Monate. Wenn du ihn nach Inbetriebnahme dann vorführst wird Tüv aber auch nur auf das ursprüngliche Tüv Datum (+24M) verlängert.

    Außerhalb des Betriebszeitraums darfst du dein Auto nicht mal zum TÜV bringen, man darf es doch überhaupt nicht fahren oder auch nur auf öffentlichen Straßen abstellen. Also solange der TÜV nicht zu dir kommst, kann er außerhalb des Zulassungszeitraums nicht durchgeführt werdne. ;) Aber im ersten Monat der Zulassung ist dann der TÜV angesagt.

  • TÜV bekommt der dann aber für 24 Monate ab dem Vorstellungstermin.
    Ist jetzt ne neue Regelung.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


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