Verstellbare Domlager eintragungspflichtig?

  • Ich liebäugle mit verstellbaren Domlagern und möchte daher wissen ob diese in Deutschland eintragungspflichtig sind?


    Domstreben sind ja z.B. nicht eintragungspflichtig. (Ja ich weiß, ich vergleiche gerade Birnen mit Äpfeln).


    Bitte nur sinnvolle Antworten posten, danke!


    Gruß, Bansi


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!

  • Verstellbare Domlager bekommt man normalerweise nicht eingetragen !


    Da diese im Normalfall nur im Rennsport eingesetzt werden.

  • Also sind diese eintragungspflichtig? Hätte ja sein können, dass diese erlaubt sind wie Domstreben....


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!

  • Wie willst du die denn eintragen, wenn es nicht mal Papiere zu den Domlagern gibt?


    Per Einzelabnabnahme sollte es vielleicht machbar sein! ;)


    Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk 2

  • Es geht mir ja nicht darum ob sie eintragbar sind... sondern lediglich ob sie eintragungsPFLICHTIG sind.


    Im Internet findet man wie so oft viel zu viel darüber. U.a. auch dass einige TÜV Prüfer sagen es ist nicht eintragungspflichtig weil es keine bauartbedingte/beeinflussende Änderung sei.


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!

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