Frontseitenscheiben tönen lassen

  • Hallo, was sagt ihr über Frontseitenscheiben tönen lassen ?

  • TÜV sagt nein.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Sieht super aus, ist nur leider verboten!

    „Am Anfang schaute ich mich um und konnte den Wagen, von dem ich träumte, nicht finden. Also beschloss ich, ihn mir selber zu bauen"





  • Kollege fährt seit en halben Jahr mit getönten Frontscheiben rum. Hat bis jetzt noch keine probleme gehabt. Hat glaub 50% drinnen. Mir wäre es nix. Fällt auf wie sau.

    Grüße aus dem Osten

  • Kollege fährt seit en halben Jahr mit getönten Frontscheiben rum. Hat bis jetzt noch keine probleme gehabt. Hat glaub 50% drinnen. Mir wäre es nix. Fällt auf wie sau.


    Bis er z.B. bei einem Unfall jemandem die Vorfahrt nimmt .Kommt richtig gut vor Gericht. Der Richter findets bestimmt volllll cooool !
    Viel Spass beim Löhnen.

  • Es gibt Firmen die die Scheiben vorne fluten. Und das ganze ist wohl per Einzelabnahme auch eintragbar. Am PC hab ich noch ein Lesezeichen im Firefox. Müsste ich morgen mal gucken ob die Seite noch aktiv ist.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003


  • Bis er z.B. bei einem Unfall jemandem die Vorfahrt nimmt .Kommt richtig gut vor Gericht. Der Richter findets bestimmt volllll cooool !
    Viel Spass beim Löhnen.

    Wie gesagt. : Ich würde so auch nicht rum fahren!

    Grüße aus dem Osten

  • Hier ist mal der Link. Klack

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • Kenne auch ein der das hat. Er bereut es jeden tag. Wenn es dunkel ist und er irgendwo abbiegen will muss er immerdas fenster runter machen.sonst sieht er nehmlich recht wenig.
    Finde es zwar auch geil. Aber es ist echt sau gefährlich.

  • An den vorderen Seitenscheiben sind maximal 30% Tönung erlaubt.
    An der Frontscheibe maximal 25%.


    Dabei ist jedoch anzumerken, dass die erhältlichen Tönungsfolien alle keine Zulassung für die vorderen Scheiben haben.
    Daher sind Folien auf den vorderen Scheiben absolut tabu.


    Das Eintragen von Folien auf den vorderen Scheiben ist nicht möglich.
    Es existiert sogar die dienstliche Anweisung, dass bereits erfolgte Eintragungen bei Erkennen sofort zu streichen sind.


    Da die vorderen Scheiben für die Sicht des Fahrers von elementarer Bedeutung sind, erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, falls Folien auf diesen Scheiben angebracht wurden.
    Gleichzeitig geht auch der Versicherungsschutz verloren.




    Die Möglichkeit, die Scheiben von z.B. Maboglas Fluten zu lassen, ist rechtlich in Ordnung, solange dieser mit einem zertifizierten Gutachten nachweisen kann, dass die vorgeschriebenen Prozentwerte noch eingehalten werden.


    Ohne dieses Gutachten erlischt wie bei den Folien die Betriebserlaubnis.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Hallo. muss das Thema nochmal auffrischen :)


    weiß jemand wie das mit einem Keil auf der Frontscheibe aussieht?


    erlaubt sind die doch auf jeden Fall oder? aber wie siehts mit nachträglichen Folien aus?


    bzw zu wie viel Prozent und wie lang?:)


    vlt hat ja jemand schon damit Erfahrungen gemacht :)



    Gruß Addi

  • Der darf, soweit ich weiß, 0,1 m² groß sein.
    Ob der nun transparent oder komplett Licht undurchlässig ist, ist egal.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Es gilt:
    Nicht mehr als 0,1m² Fläche der Frontscheibe dürfen beklebt sein.
    Nicht mehr als 8% der Frontscheibe dürfen beklebt sein.
    Nicht mehr als 10cm gemessen vom höchsten Punkt der Frontscheibe dürfen beklebt sein.


    Es gilt grundsätzlich immer das, was zuerst eintritt.
    Die 8% dürfen nicht überschritten werden, selbst wenn damit noch keine 10cm oder 0,1m² erreicht werden.
    Die 10cm dürfen nicht überschritten werden, selbst wenn damit noch keine 8% oder 0,1m² erreicht werden.
    Die 0,1m² dürfen nicht überschritten werden, selbst wenn damit noch keine 10cm oder 8% erreicht werden.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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