Falsche Angabe im Inserat

  • Hallo Stefan,


    Was mich zB. interessiert hätte wäre die Vorauswahl des Käufers für deinen Golf. Natürlich nur rein fiktiv.


    Denn wenn ich zB. Xenon als Merkmal in der Verkaufsanzeige anklicke es aber zB. explizit nicht aufführe dann wäre ja dein EX- Golf einer von viel mehr vorhanden potentiell zu erwerbenden Kandidaten.


    Will heißen vielleicht war es ja zu dem Zeitpunkt der Einzige mit Xenon zu diesem Preis und deshalb interessant für den Käufer.


    Und mit Halogen zu teuer weil die Konkurrenz größer ist.



    An deiner Stelle würde ich mich verhalten wie Thomas es auch formuliert hat.


    zahl den Käufer die 600€ und persönlich haste etwas fürs Leben gelernt.


    Denn auch der Gebrauchtwagenmarkt in der Preiskalkulation ist im Poppo.


    Du schaust ja auch wenn du dich für einen bestimmten Typen entscheidest , welcher deinen Kriterien am nächsten kommt.


    Und vielleicht waren zu deinem Zeitpunkt die vergleichbaren GT Sport mit Xenon meinetwegen 3 Mille teuerer wer weiss das schon.



    Und Xenon sehe ich persönlich schon als ein wichtiges Ausstattungsmerkmal an einen PKW an.


    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von DirtyDoe ()

  • ...normal guckt man sich das Auto genau an oder frägt mal nach wenn einem dieses Ausstattungsmerkmal schon so wichtig ist.
    Normalerweiße kennt man sein Auto und schreibt nicht Xenon wenn es nur Xenonlook-Scheinwerfer hat!


    Bezahle dem Käufer einen Betrag zwischen 400 und 600 Euro und heul hier nicht rum!
    Nicht der Käufer hat einen Fehler gemacht, sondern Du! Steh dazu!


    Grüße
    Thomas

    Hart formuliert, aber wenn ich ehrlich bin habe ich genau das selbe gedacht, als ich gestern deinen 1. Beitrag hier las...


    Ich habe selbst vor ca einem halben Jahr meinen Ed30 gekauft, habe dafür ca 1 Jahr gesucht und bin fast 10 Autos probegefahren.
    Nicht nur einmal sind mir erhebliche "Fehler" in den Inseraten aufgefallen, über die ich mich später sehr ärgerte (z.b.: Bis nach Dortmund gefahren, weil der Wagen nur eine kleine Macke an der Felge hat, heraus stellte sich, dass eigtl alle 4 Felgen komplett hinüber waren...
    Ein anderer sagte mir, Auto ist VW Scheckheft gepflegt, weil aufm Scheckheft ja VW steht... :whistling: )
    - teilweise sicherlich auch vorsätzlich falsch inseriert!


    Vielleicht denke ich ja so, weil es mir selbst passiert ist, aber als ehrlicher Verkäufer, hättest du meiner Meinung nach auch dem Käufer sagen können, dass es sich hier lediglich um Xenon-Look SW handelt.
    Hast du denn keine Rechnung in deinen Unterlagen zum Auto gehabt? o. ist die auch verschollen? :P


    Lange Rede kurzer Sinn, ich gebe Thomas recht, ich an deiner Stelle würde zu meinem vermeintlichen Fehler stehen und eine Ausgleichszahlung bezahlen.


    LG
    Prilli

    Aktuell:

    Audi 80 Coupé 2.8 E

    Golf MK 5 GTI Edition 30 2.0 TFSI
    Skoda Kodiaq Sportline 2.0 TFSI

  • Lass dich doch einfach vom Anwalt beraten, dann hast du Gewissheit und kein fundiertes Halbwissen. ;)

  • Wie viel Geld ist denn für den GT überhaupt geflossen?
    Kommt der Verkaufspreis einem mit vergleichbarer Ausstattung mit echtem (:rolleyes: ) Xenon nahe, oder macht der Stefan nun erheblichen Verlust wenn er 600 Euro zurück gibt?


    Geld für einen Golf GT mit Xenon bekommen aber kein Xenon "ausgeliefert".
    Der Käufer wurde getäuscht - ob mit oder ohne Vorsatz sei mal dahingestellt - und möchte nun einen finanziellen Ausgleich zum Xenon. Für mich völlig verständlich!
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihr, die hier so tut als ob das fehlende Xenon für sie, die ein Auto mit vermeintlichen Xenonscheinwerfer gekauft haben, so einfach als "naja, Pech gehabt" akzeptiert werden würde! Ihr würdet Euch doch auch aufregen!



    Ein Anwalt möchte auch bezahlt werden!
    Meine Rechtschutzversicherung kommt nur im Streitfall für die Kosten auf, nicht aber für (Erst)Beratung.

  • Der Käufer wurde getäuscht - ob mit oder ohne Vorsatz sei mal dahingestellt - und möchte nun einen finanziellen Ausgleich zum Xenon. Für mich völlig verständlich!
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihr, die hier so tut als ob das fehlende Xenon für sie, die ein Auto mit vermeintlichen Xenonscheinwerfer gekauft haben, so einfach als "naja, Pech gehabt" akzeptiert werden würde! Ihr würdet Euch doch auch aufregen!


    Steht das mittlerweile fest?
    Denn das, was ich hier im Thread vom Threadersteller gelesen habe, ist nur, dass er nicht weiß, ob es drin stand oder nicht.


    Wenn das Inserat in einer Tageszeitung stand (der Threadersteller schreibt ja lediglich davon, den Kaufvertrag von mobile.de genutzt zu haben, den man sich auch für Offline-Verkäufe ausdrucken kann), ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass er das nicht mehr weiß bzw. nicht mehr kontrollieren kann.



    Damit kommen für mich hier mehrere Fehlerquellen in Frage.


    Es könnte beispielsweise sein, dass beim Inserat das "Look" unter den Tisch gefallen ist.
    Wenn man solche Inserate telefonisch übermittelt, können solche Fehler leicht passieren.
    Darum ist es bei sowas immer sinnvoll, das gedruckte Inserat zu kontrollieren, und die Anrufer gegebenenfalls gleich auf den Fehler hinzuweisen.


    Genausogut könnte es auch sein, dass der Käufer das "Look" nur übersehen hat, möglicherweise gab es ja zwischen "Xenon" und "Look" einen Zeilenwechsel.


    Vorstellbar wäre jedoch auch, dass tatsächlich überhaupt nichts davon im Inserat stand, und der Verkäufer im Vorbeigehen nur "Ach, sieh mal an, der hat ja Xenon" gedacht hat, und nun enttäuscht ist, dass es nicht so ist.



    Fakt ist jedenfalls, keiner von uns kann im Augenblick sicher aussagen, was nun Sache ist.
    Umso mehr finde ich es schade, dass der Threadersteller hier bereits für ein vermeintliches Fehlverhalten oder gar Vorsatz zerfleddert wird.


    Ich kann und will hier nun mit Sicherheit niemanden unschuldig sprechen, aber eine etwas sachlichere Herangehensweise wäre manchmal schon wünschenswert...

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Bumper,


    Steht das mittlerweile fest?
    Denn das, was ich hier im Thread vom Threadersteller gelesen habe, ist nur, dass er nicht weiß, ob es drin stand oder nicht.

    Genau das ist ja das was mich stutzig macht!
    Klar, mein "Verhalten" ist wenig Sachlich, aber dafür voller Menschenkenntnis!


    Die Generation Golf 5 Fahrer die hier im Forum vertreten sind, inserieren in Tageszeitungen und laden sich dann einen Mobile-Kaufvertrag zum Ausdrucken herunter? Glaubst Du das? :huh:
    Ich nicht!


    Auch glaube ich nicht, daß man nicht mehr weiß, ob man nun mit Xenon, ohne Xenon oder mit Xenon-Look geschrieben hat.
    Wenn ich ein Auto verkaufe, dann weiß ich, was am/im Auto verbaut ist und mache dann nicht versehentlich(!) falsche Angaben an die ich mich dann im Streitfall nicht mal mehr erinnere.


    Umso mehr finde ich es schade, dass der Threadersteller hier bereits für ein vermeintliches Fehlverhalten oder gar Vorsatz zerfleddert wird.

    Die Anonymität des Käufers wird hier aber ausgenutzt um diesem ein Fehlverhalten anzulasten.


    Der TE sollte in seinem Interesse nach seinem Inserat recherchieren, um entweder dem Käufer beweisen zu können, daß er Xenon-Look geschrieben hat und ihm dann erklärt was "Look" bedeutet, oder zu (s)einem Fehler stehen und dem Käufer einen angemessenen Ausgleich erstatten.


    Wegen jedem Sche*ß zum Anwalt zu rennen finde ich übertrieben! Man kann sich auch ohne Rechtsgelehrten einigen!

  • Die Generation Golf 5 Fahrer die hier im Forum vertreten sind, inserieren in Tageszeitungen und laden sich dann einen Mobile-Kaufvertrag zum Ausdrucken herunter? Glaubst Du das? :huh:
    Ich nicht!


    Warum nicht?
    Ich habe selbst auch schon mehrere Dinge über Inserate in der Tageszeitung verkauft, und für den Kaufvertrag auf irgendwelche vorgefertigten Schreiben aus dem Internet zurückgegriffen.
    Genauso wäre es auch denkbar, dass das Zeitungsinserat parallel zu einer Online-Veröffentlichung stattfand.


    So unwahrscheinlich ist das also bei weitem nicht.



    Auch glaube ich nicht, daß man nicht mehr weiß, ob man nun mit Xenon, ohne Xenon oder mit Xenon-Look geschrieben hat.
    Wenn ich ein Auto verkaufe, dann weiß ich, was am/im Auto verbaut ist und mache dann nicht versehentlich(!) falsche Angaben an die ich mich dann im Streitfall nicht mal mehr erinnere.


    In den Aussagen des Threaderstellers lese ich nirgends was, dass er wissentlich überhaupt etwas über einen Scheinwerfertyp angegeben hat.
    Die Verunsicherung darüber könnte somit schlichtweg daher kommen, dass der Käufer nun einfach behauptet, es hätte drin gestanden.
    Wäre also gut vorstellbar, dass er nun einfach nur wissen will, was passieren würde, falls er tatsächlich versehentlich doch sowas angegeben hätte.


    Mal im Ernst, wenn du ein Auto verkaufst, und der Käufer teilt dir später mit, dass das Fahrzeug anders ist als in der Anzeige beschrieben, und darum Geld von dir zurück will, wärst du dir im ersten Moment auch unsicher, ob du tatsächlich was falsches geschrieben hast oder nicht.
    Wenn du es Online verkauft hast, kannst du das vermutlich noch im Nachhinein überprüfen (wobei ich mir da auch nicht sicher bin, wie lange die Inserate dort nach einem Verkauf noch aufrufbar sind), wenn es tatsächlich über ein Zeitungsinserat gelaufen ist, wird es da hingegen schon schwieriger. ;)

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  • Ich habe in den letzten sechs Monaten drei Autos über mobile.de verkauft. Alle Anzeigen habe ich anschließend gelöscht und kann sie heut nicht mehr aufrufen - das ist also normal.


    Die Masche des Käufers ist billig. Er versucht es halt, weil er sich getäuscht fühlt. Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht. Im Inserat kann ich ein Schiebedach auch als Ufobeobachtungseinrichtung anpreisen....egal. Ein Inserat ist eine Einladung zur Besichtigung - mehr nicht.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Erstmal dankeschön an Bumper und Ralfer die mich nicht gleich als Betrüger hinstellen!!


    Also ja das Fahrzeug wurde erst vor kurzem verkauft. Jedoch war es schon eine Zeit lang inseriert, knapp 2.Monate wenn ich mich nicht täusche (Anfangs eher rein aus Interesse ob ich ihn denn zu einem Wunschpreis verkaufen könnte. Am Schluss jedoch mit dem Wunsch ihn bald loszuerden, damit was neues kommen kann). Somit weis ich es echt nicht mehr ob ich damals eventuell wirklich Xenon mit "angekreuzt" habe oder nicht, wäre nicht unmöglich da ich beim inserieren die App genutzt habe. (kann vorkommen das man etwas berührt und nicht merkt)
    Im Inserat's-Text selbst habe ich nichts weiter zur Ausstattung geschrieben. Warum auch Sachen wie Xenonlook-Halogenscheinwerfer oder etwas dunklere Rückleuchten werden ja eh nicht gezahlt, bzw. sind wie Originalteile zu werten.


    Auch weis ich garnicht ob der Käufer über mobile, autoscout oder Kleinanzeigen auf mein Fahrzeug aufmerksam geworden ist.
    Desweiteren wäre es auch nicht ausgeschlossen das er in seinem Suchfilter kein Xenon hatte oder seine Suche zurückgesetzt wurde, ja auch das könnte sein. (Ist mir selbst auch passiert, hatte immer ab 2008 im Filter, aufeinmal wars raus. War dann übrigens so, das ich so zu meinem ED30 gefunden habe :love: )


    Habe den Käufer dann nochmal gefragt ob er das sicher weis, dass da was von Xenon angegeben war, daraufhin war er sich auch nicht mehr sicher. :huh: Nunja bis jetzt hat er sich nichtmehr gemeldet. Vielleicht sieht er auch ein das es auch sein Fehler sein könnte.



    mfg Stefan

  • Ich habe in den letzten sechs Monaten drei Autos über mobile.de verkauft. Alle Anzeigen habe ich anschließend gelöscht und kann sie heut nicht mehr aufrufen - das ist also normal.


    Die Masche des Käufers ist billig. Er versucht es halt, weil er sich getäuscht fühlt. Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht. Im Inserat kann ich ein Schiebedach auch als Ufobeobachtungseinrichtung anpreisen....egal. Ein Inserat ist eine Einladung zur Besichtigung - mehr nicht.


    Ich gebe Ralfer zu 100% Recht.

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

  • Ein Inserat ist eine Einladung zur Besichtigung - mehr nicht.


    Gefährliches Halbwissen - siehe BGB.


    Zum Thema:
    Man kann sich darüber auch mündlich geeinigt haben. Jedenfalls steht ein schriftlicher über einen mündlichen Vertrag.
    Der Käufer hat Pech und der Verkäufer Glück.

    Golf Plus 122PS (UNITED + DSG + Xenon + Klimaautomatik)
    Golf Plus 80PS (TOUR + Winter- und Sitzpaket)

  • Vielleicht ist es auch möglich das der Käufer einfach nur nen golf 5 gesucht hat und dann seinen GT gefunden hat, als er die scheinwerfer gesehen hat hat er sich gedacht ey das sind ja Xenons drin und das für den Preis da schlag ich doch zu. Das ist das erste was mir da durch den kopf gegangen ist.


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden


  • Gefährliches Halbwissen - siehe BGB.


    Wo im BGB steht bitte etwas über Inserate? Der Kaufvertag ist entscheidend für die Beschreibung der Eigenschaften über die erworbene Sache.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Der Kaufvertag ist entscheidend für die Beschreibung der Eigenschaften über die erworbene Sache.


    Aber nur, wenn der entsprechende Punkt auch im Vertrag beschrieben steht.
    Wenn im Vertrag nicht alle Punkte, bzw. nur so etwas wie "gekauft wie gesehen steht", kann die Beschreibung des Inserats rechtlich herangezogen werden.


    Beispiel:
    Im Inserat steht etwas von Xenon, das Fahrzeug hat aber nur Xenonlook, was der Käufer jedoch erst nach dem Kauf bemerkt.
    Beides wurde weder im Verkaufsgespräch noch im Vertrag angesprochen.


    In diesem Fall kann das Inserat rechtlich herangezogen werden, und der Käufer kann Schadensersatz verlangen oder gar vom Kauf zurücktreten.


    Das Inserat ist praktisch gesehen ein Teil der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über die übereignete Sache.
    Aus dem selben Grund wirst du auch in jedem Werbeprospekt den Satz finden, dass Irrtümer oder Fehlangaben rechtlich ausgeschlossen sind.



    Aber wie gesagt, dies gilt nur, wenn die bemängelte Sache explizit NICHT im Vertrag beschrieben steht.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Mach es doch so.... sag ihm, du bezahlst es wenn er nachweisen kann das es ist wie es ist... wenn er nichts nachweisen kann, ist das doch sowieso erledigt...

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

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