Über den Tisch gezogen - Golf 5 GTI

  • Hallo,
    ich habe im Dezember 2014 einen Golf 5 GTI gekauft - privat.
    Da im vorderen Bereich (Fahrerseite) der Schweller total gammlig und rostet, sowie der linke Kotflügel vorne sogar schon durchgerostet ist, bin ich zu VW und wollte wegen Garantie fragen (Durchrostung).
    Nun gut, der Lack wurde geprüft (mit einem Lackdickenmesser) und ich hatte überall Nachlackierungen, teilweise war im Bereich des Schweller und Kotflügels hinten wie vorne sogar schon gespachtelt (> 600 Micrometer).
    Im Kaufvertrag wurde das Auto als unfallfrei verkauft. Auch via Whatsapp wurde nachgefragt ob das Auto Unfallschäden hatte, was damals verneint wurde. Den Verlauf habe ich schon gesichert.
    Nun muss ich einen neuen Koti machen lassen, sowie den Schweller richtig lackieren lassen. Die Kosten belaufen sich auf über 1000 Euro, was ich auf keinen Fall akzeptieren werde, selbst zu zahlen.
    Habe nun mit dem damaligen Verkäufe geredet, welcher meinte, dass er keine Schuld habe und von nichts wusste. Das ist doch arglistige Täuschung?
    Habe nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet (Rechtsschutz sei dank) und am Dienstag einen Termin vereinbart, mal schauen was raus kommt....
    Was denkt ihr, habe ich Chancen, dass ich nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleibe? Zudem hat das Auto ja durch den Unfallschaden eine deutliche Wertminderung.


    Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen!


    Mit freundlichen Grüßen Marius

    -Golf 5 GTI Edition 30 Optik
    -KW Variante 2
    -OZ Ultraleggeras 8x19 ET 45

  • Der Verkäufer hat in diesem Fall keine Chance.


    Du musst allerdings ein Gutachten machen lassen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte.


    Das stellst du dem Verkäufer per Anwalt einfach alles in Rechnung.

  • Kommt das Auto aus erster Hand oder gibt es einen weiteren Vorbesitzer?
    Wenn es aus erster Hand kommt, würde ich es machen wie schon von vwgolf_2004 geschrieben wurde.

  • Nein, Auto war aus zweiter Hand.
    Allerdings sagte mir der Freundliche dass es egal ist wie viele Vorbesitzer. Der letzte Verkäufer ist immer in der Verantwortung die Unfallfreiheit zu garantieren, auch wenn es ihm eventuell gar nicht passiert ist.
    Es könnte theoretisch so sein, dass es ihm vielleicht aber auch passiert ist, und es auf den Erstbesitzer schiebt.


    Gutachter wird über den Anwalt warscheinlich sowieso eingeschaltet werden. Wobei man unter dem Licht, welches mir der Freundliche hingehalten hat, schon deutlich sieht dass gespachtelt wurde, und das sicherlich keine leichten Ausbesserungen sind.

    -Golf 5 GTI Edition 30 Optik
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  • Daher meine Frage, vermutlich war der vorbesitzer von dir schon mit dem Problem, nur ihm ist es nie aufgefallen und ihn hat es ggf. nicht so interessiert wie dich.
    Aus diesem Grund wäre ich nicht arg brutal zu ihm :whistling:
    Natürlich würde ich aber sehen das du den Schaden bezahlt bekommst, oder evtl. sogar vom Kauf zurück trittst.
    Letzeres wäre denke ich meine Wahl gewesen.

  • Das Auto zurück geben wäre eig für mich echt blöde, die Ausstattung ist top und ansonsten bin ich ja auch zufrieden damit. Habe auch schon einiges an Geld reingesteckt. Inspektion, Zahnriemen, Kettenspanner, Fensterheber war kaputt, sowie das Thermostat.
    Hatte eig vor das Auto ne ganze Weile zu fahren.

    -Golf 5 GTI Edition 30 Optik
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  • Der Wagen gilt als Gebrauchtwagen mit mehr oder weniger starken Gebrauchsspuren!!!
    Dass der Kotflügel/Schweller schon bei Kauf ´gammelig´ war, hätte auffallen müssen.
    Wer sagt denn, dass bei Nachlackierungen oder sog. ´Smartrepair´ immer ein Unfall vorlag? Wie ist das Wort ´Unfall´ definiert?
    In den meisten KV steht auch, dass es im Besitz des Voreigentümers/Verkäufers keinen Unfall erlitten hat. Eventuelle Unfälle davor kann ich aus Unkenntnis verneinen(wenn es der Wahrheit entspricht).
    Die Beweislast liegt hier beim vermeintlichen Geschädigten.

    Golf Plus 122PS (UNITED + DSG + Xenon + Klimaautomatik)
    Golf Plus 80PS (TOUR + Winter- und Sitzpaket)

  • Machst du wohl auch immer vor dem Kauf die Radhausschalen raus, damit du unten drunter schauen kannst... dummes Geschwätz.

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  • Nein, Auto war aus zweiter Hand.
    Allerdings sagte mir der Freundliche dass es egal ist wie viele Vorbesitzer. Der letzte Verkäufer ist immer in der Verantwortung die Unfallfreiheit zu garantieren, auch wenn es ihm eventuell gar nicht passiert ist.
    Es könnte theoretisch so sein, dass es ihm vielleicht aber auch passiert ist, und es auf den Erstbesitzer schiebt.


    Gutachter wird über den Anwalt warscheinlich sowieso eingeschaltet werden. Wobei man unter dem Licht, welches mir der Freundliche hingehalten hat, schon deutlich sieht dass gespachtelt wurde, und das sicherlich keine leichten Ausbesserungen sind.


    Schwachsinn, hatte einen ähnlichen Fall damals bei meinem G4, da hatte das Auto aber wirklich einen richtigen Unfallschaden(komplette Front neu, Motor neu etc.). Der Verkäufer hat dann nur gemeint und auch in den Vertrag geschrieben, dass die vordere Stoßstange ersetzt wurde. Als nach ein paar Wochen alles raus kam war ich auch beim Anwalt, der hat dann gleich gesagt, dass es da keine rechtliche handhabe gibt(der Verkäufer hatte das Auto nie auf sich angemeldet).


    Im Endeffekt hab ich dann wegen fehlender Rechtsschutz alles reparieren lassen... :whistling:


    Aber einen neuen Kotflügel zu lackieren und den Schweller noch dazu sollte keine 1000€ kosten, maximal 6-700€ würde ich mal sagen...


    Noch dazu steht im Kaufvertrag sicher drin, dass der Verkäufer keinerlei Garantie etc. übernimmt...somit ist eh schon Feierabend. Und ihm nachweisen, dass er den "Unfallschaden" arglistig verschwiegen hat ist nahezu unbeweisbar(falls es denn überhaupt einen Unfall gegeben hat). Könnte ja auch nur ein leichter Parkrempler mit anschließender "Schadensbehebung" gewesen sein....Noch dazu sollte man Rost unten am Schweller auch als Laie erkennen(ich gehe mal davon aus, dass du auch unters Auto geschaut hast VOR dem Kauf).

    2 Mal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • Rechtsschutz hab ich, daher lass ich es drauf ankommen...

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  • Der Verkäufer hat in diesem Fall keine Chance.


    Du musst allerdings ein Gutachten machen lassen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte.


    Das stellst du dem Verkäufer per Anwalt einfach alles in Rechnung.

    Genau der wird ohne alles direkt an die Mauer gestellt und erschossen, ach aber vorher muss er die Rechnung bezahlen natürlich inkl. BigMac den man auf dem weg zum Anwalt hatte.


    Man wenn ich sowas lese wirklich. Wenn das so einfach wäre, würde die Welt untergehen und ich dir per Anwalt den Strom in Rechnung stellen den ich verbrauche während ich dir schreibe.


    In Deutschland läuft das so: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen.


    Der Verkäufer kann wirklich unschuldig sein und solange nichts anderes Bewiesen ist zählt man als unschuldig. Kann ja wirklich ein Parkrempler sein oder er hat den Wagen selber schon mit schaden gekauft.


    Gutachten muss man meist erstmal aus eigener Tasche bezahlen. Was dann aus den Kosten wird hängt vom Ergenis vor Gericht ab und auch von der Schadenshöhe. Wenn sich nichts geändert hat liegt die Bagatellschadensgrenze bei 750€ .


    Daher lege ich jeden ans Herz eine Rechtsschutzversicherung (Allgemein sowie für KFZ) abzuschliessen und den Anwalt fragen und nichts auf solche tollen Ratschläge zu geben. Sonst wird es teuer und dann für einen selbst.


    Marius hat alles richtig gemacht und ist erstmal zum Anwalt gegangen. Mich würde auch interessieren was dieser gesagt hat.
    Ich denke aber arglistische Täuschung dürfte schwer sein zu beweisen. Besonders weil da man keine Unschuldigen bestrafen will muss man es eindeutig beweisen.


    Um Marius mal Mut zu machen, falls es wirklich einen Unfall gab und dieser irgendwann mal eingereicht bzw. erfasst wurde bei einer Versicherung sieht es aber gut aus. Dann schätze ich könnte man vom Kaufvertrag zurücktretten oder eine Minderung verlangen. So wäre es bei einem Gebrauchtwagen bei einem Händler wenn es Mängel gibt.


    Falls alle Stricke reissen, würde ich den Schweller machen lassen und einen guten gebrauchten Kotflügel auftreiben in der richtigen Farbe.


    Also lass den Kopf nicht hängen!

  • Es wurde alles bei VW erneuert, linker Koti neu + Lakckierung und neuer Schweller sowie dessen Lackierung.
    Im Moment geht das alles noch über den Anwalt.


    Gutachten war nicht gerade billig, aber dank Rechtsschutz kostet mich der Anwalt sowie Gutachter nichts - ein Glück :)


    Das Auto ist jetzt wieder in tadellosem Zustand, alles fachgerecht repariert und lackiert. Nun geht es darum was an dem Auto war, und wer den Schaden verursacht hat.
    Vom Kaufvertrag zurücktreten werde ich nicht. Will lediglich die Minderung bekommen.

    -Golf 5 GTI Edition 30 Optik
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  • Es gibt Neuigkeiten, auf grund weiterer Recherchen vom Anwalt kam raus, dass der Verkäufer vom damaligen Autohaus (Vorverkäufer) über einen Unfall informiert wurde.
    Also handelt es sich nun um arglistige Täuschung, die von strafrechtlicher Relevanz ist.
    Die Karten stehen für mich besser als für ihn :P :P :P

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