Seitlicher Windschutzscheiben aufkleber erlaubt oder verboten?

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    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


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  • Es gibt Fälle, in denen solche Aufkleber bei einer Polizeikontrolle entfernt werden mussten.
    Ein Bekannter von mir musste sogar mal die über Jahre hinweg sauber aufgereihten Mautplaketten entfernen.


    In erster Linie geht es dabei darum, dass die Sicht des Fahrers an der A-Säule vorbei nicht eingeschränkt werden darf.
    Eine dünne Schnörkelschrift könnte bei sowas also eher noch durchgehen als eine fette Blockschrift.


    Prinzipiell besteht aber immer die Gefahr, dass es beanstandet wird.
    In der Regel dürften die Konsequenzen daraus jedoch kaum das Abkratzen des Aufklebers vor Ort überschreiten.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Des is auslegungssache der Polizei. Wenn nen aufkleber auf der beifahrerseite längst angebracht ist gibts aber seltener probleme. Wenn doch halt einfach abreißen.

    Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich eine Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe?
    Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.




  • Das is keine Auslegungssache der Polizei. Dafür gibt es einen Paragraph der das regelt.


    gesendet von meinem Sony Xperia Z1

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Dafür gibt es aber ganzschön verschiedens reaktionen der freundlichen helfern GodsSon. Der eine sagt es ist behindernt, der andere nicht. Selber erlebt.

    Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich eine Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe?
    Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.




  • Ich versteh dich. Ich habe seit 4 Jahren einen drauf. Mir hat man nur einmal gesagt, dass er nicht größer werden soll. Is halt ne rechtliche Grauzone. Streng genommen kann man auch sagen, dass es nicht erlaubt is. Kommt wie bei allem auf die Herren/Damen in blau an.


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  • Deswegen sag ich ja, is auslegungssache. Wenn du einem begegnest der schlecht geschlafen hat, haste halt auch mal pech gehabt. Naja aber so aufkleber is doch das kleinste problem. :D

    Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich eine Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe?
    Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.




  • Also im Sichtfeld des Fahrers ist der Aufkleber nicht, dennoch kann bei einer Verkehrskontrolle dahingehend argumentiert werden und dann heßt es, weg mit den Stickern...
    Ich finde hier könnte die rechtliche Lage durchaus etwas eindeutiger formuliert sein, so dass der normaler Autofahrer nicht den Polizisten immer so ausgeliefert ist.

  • Im Grunde ist eigentlich alles, was auf der Frontscheibe passiert, irgendwo im Sichtfeld.


    Wenn du an der A-Säule vorbei in eine Straßeneinmündung sehen willst, oder wo ein Fußweg auf einen Zebrastreifen mündet, dann wird deine Sicht durch einen vertikal angebrachten Aufkleber auf der linken Seite eingeschränkt.


    Prinzipiell sind die gesamte Frontscheibe, sowie die vorderen Seitenscheiben laut Gesetzlage "für die Sicht des Fahrers von Bedeutung".

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  • Kann man sich dann aber auch wieder drüber streiten, da man da ja auch den "bescheidenen" Umweltzonen Aufkleber hinkleben soll, der ja auf den deutschen Straßen bis auf in einer Hand voll Städten auch für die Katz ist. Genau so in Österreich und anderen Ländern mit den ganzen Mautplaketen :rolleyes:

  • Wie ich weiter oben schon schrieb, musste ein bekannter von mir die über mehrere Jahre hinweg angesammelten schweizerischen Mautplaketten tatsächlich abkratzen.


    Auch für die Umweltplakette existiert die Vorschrift, dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf.
    Allerdings ist die Beeinträchtigung durch eine einzelne Umweltplakette wohl kaum mit einem großflächigen, vertikalen Schriftzug zu vergleichen. ;)


    Wenn du stattdessen ein VW-Logo in der Größe einer Umweltplakette hinpappst, dürfte wohl auch kaum jemand was dagegen sagen.

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