Probleme mit dem Golf 5 1.6

  • Hallo Leute,




    ich habe mir einen guten gebrauchten Golf 5 1.6 "Unity" gekauft. Als ich diesen dann beim Händler abgeholt und die ersten Kilometer gefahren bin, ist mir aufgefallen, dass der Motor im unteren Drehzahlbereich "rasselt".


    Schaltverhalten und Motor spricht normal an, dennoch stört mich das "rasseln". Als ich zuhause ankam, öffnete ich die Motorhaube und startete im Leerlauf. Der Motor ruckelte regelrecht. Da ich vorher einen Passat fuhr (1.8 20V), von dem ich sowas nicht kenne, frage ich mich ob das Geräusch normal ist ??


    Ich habe ja 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie und will morgen mal zum Händler zwecks Prüfung fahren. Bin ansonsten mit dem Auto sehr zufrieden :(

  • Ist es ein FSI oder der normale 1.6er? Wenn es der FSI is, vermute ich, dass da der Kettenspanner defekt is. Evt hat sich da auch die Steuerkette gelängt. Da du aber noch die Gebrauchtwagengarantie hast, kannst es eh darüber laufen lassen. Muss aber gemacht werden. Wenn die Kette überspringt, is der Motor hin.


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    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Danke für die schnelle Antwort :)


    Es ist kein FSI. Der normale 1.6er mit 102 PS. Woran kann es dann liegen ? Nicht, dass ich mich da morgen beim Händler zum Affen mache und es normal ist

  • Ein rasseln ist nicht normal. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob der normale nicht auch eine Steuerkette am Nockenwellenversteller hat. Evt ist nur etwas locker.


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  • Ok, danke dir :)



    Mal gespannt, was der Händler morgen sagt. Werde da nicht eher wegfahren, bis der Fehler behoben ist. Sonst echt ein sehr schönes Auto

  • Hallo zusammen. Generell sollte man doch auf etwas antworten, wenn man Ahnung von etwas hat. Und nicht, "ich denke"-Antworten geben. So wird man doch nur verunsichert.


    Mich würde aber interessieren was raus gekommen ist? Soll das "normal" sein mit dem ruckeln? habe das Problem nämlich auch :S

  • Generell solltest du dir eher mal überlegen, ob es nicht besser wäre mal nichts zu sagen.
    Wie ein anderer User in deinem Thread schon geschrieben hat, sind Ferndiagnosen immer schwierig. Ich weiß nicht was in seinem Fehlerspeicher steht und kann über Tapatalk auch nicht sehen, was für einen Golf er hat (sofern er es angegeben hat). Ein Fehler hat nicht immer die gleiche Ursache.


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  • So..also war ja vergangenen Samstag bei dem VW Händler und der Service Leiter schaute sich das an. Auslesen über das Steuergerät brachte keine Einsicht. Keine Fehler quausi. Er fuhr den Golf an Probe und konnte ebenso das Schwungrad ausschließen. Morgen habe ich einen erneuten Termin und der Wagen bleibt bis einschließlich Donnerstag Mittag dort (oder Länger).


    Verärgert bin ich, da der Wagen erst letzte Woche Donnerstag abgeholt wurde, nach Kauf. 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie zum Glück.Ich halte euch auf jedem Fall auf dem laufenden.



    Ps Rico :) du hast ja sogar die gleiche Ausstattung wie ich :) United



    Gruß aus dem Norden

  • Hallo Leute :)


    Sorry, dass ich mich nicht eher gemeldet habe. Also der erste Fehler (Rasseln) wurde behoben. Getriebelagerschaden :/ (durch Gebrauchtwagengarantie abgedeckt). Aber jetzt ist mir heute auf der Heimfahrt aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht mehr funktioniert.
    Ich bin sauer und mich würde interessieren, welche Rechte ich habe, um diese bei dem Händler geltend zu machen

  • Hi


    generell steht der Händler in der Gewährleistung und muss innerhalb der ersten 6 Monate für eventuelle Probleme gerade stehen, hierbei gibt es die Option der "Nacherfüllung" in dem der Händler den schaden auf seine Kosten beseitigt, oder der Kaufpreisminderung, dabei
    akzeptierst Du als Käufer einen Mangel und der Händler erstattet dafür einen Teil des Kaufpreises zurück, dritte Möglichkeit der Händler nimmt das Auto zurück und Du bekommst Dein Geld wieder abzüglich einer gewissen Kostenbeteiligung für die bis dahin erfolgte Nutzung.
    Hierbei gilt jedoch die Verhältnismäßigkeit des Mangels, also z.b wegen eines defekten Blinker kannst Du nicht auf Rückgabe bestehen.


    Das sind die Rechte aus der gestzlichen Gewährleistung die kann der Händler auch nicht umgehen, die bestehen immer zwischen Händler und Endkunde. Verkauft der Händler an einen anderen Händler besteht keine Gewährleistungspflicht da beide Wiederverkäufer sind.


    Auch wenn der Händler mehrfach wegen der gleichen Sache nachbessern muss hast Du nach der 2. erfolglosen Nachbesserung ein Recht auf Wandlung(Rückgabe).


    Das ganze ist nicht zu verwechseln mit einer Garantie die der Verkäufer mit anbietet, diese ist eine freiwillige Leistung und alles was darin enthalten ist kann selbstständig von Ihm definiert werden, das machen alle immer gerne um im Gewährleistungsfall nicht selbst die Kosten für Reparaturen übernehmen zu müssen.


    In Deinem Fall ist also erst mal Gewährleistung angesagt, somit muss er auch die Klima wieder in Stand setzen ohne Kosten für Dich,was noch wichtig ist innerhalb der ersten 6 Monate spricht man von Beweislast Umkehr, das bedeutet dass immer der Händler nachweisen muss das ein Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.


    Fazit also hin und Klima reklamieren und bei Stress das Thema Gewährleistung auf den Tisch bringen.
    Ich hoffe es hat was geholfen, ach übrigens alle Kosten die Dir anfallen innerhalb der Gewährleistung muss der Händler in der Regel auch übernehmen.
    :)

    VCDS für Golf V Plattform vorhanden. Bei Fragen einfach PN senden.

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