Rechte NSL aktivieren. Fragen!

  • Hallo Leute!


    Hab jetzt ein paar Threads durchsucht und die Anleitung durchgelesen wie man seine rechte NSL aktivieren kann, aber keine passenden antworten gefunden.


    Also: Links sind am Stecker von mir alle 6 Pin´s belegt. Bei dem PIN für die NSL ist ein schwarz-blaues Kabel.


    Rechts (wo ja die NSL aktiviert werden soll) sind nur 5 PIN´s belegt. Rechts finde ich aber auch wieder das schwarz-blaue Kabel.


    Nun könnte ich doch das schwarz-blaue Kabel kappen, eine Klemme setzen und in den freien PIN legen. Dann müßte doch die NSL funzen oder?


    Folglich muss doch gar kein Kabel von links nach rechts verlegt werden oder?


    Helft mir bitte grüße alex

  • *push*


    Mal wieder nach oben geholt .... kann da jemand was zu sagen oder hat sich das Problem schon erledigt.

  • Das sw/bl-Kabel geht zum Rückfahrlicht, deshalb ist es auch rechts zu finden.
    Das Kabel für die NSL ist gr/ws. Da klemmst Du einen Abzweiger ran und legst ein Kabel von da nach rechts in den freien Pin. Glülampe rein -fertig!

  • Hallo!


    Vielen dank für eure Antworten!


    Dachte schon ihr vergeßt mich!


    hab das gleich erledigt und kann mich nun richtig gut freuen!


    THX euer Alex

  • Das dass laut StvO nicht zulässig ist, weißt du aber, oder???

  • Was soll nach StVO nicht zulässig sein? Wenn man das so anklemmt oder das man zwei hat?????


    SilentHunter

  • In der StVO steht dazu gar nix, wenn schon in der StVZO ;) - und kurzes Nachlesen ergibt:


    § 53d Abs. 2 StVZO
    "Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."


    Rechtlich also kein Problem!

  • Wollte auch schon sagen > Immerhin hat der A6 ja auch zwei Nebelfunzen :O

  • Wär mir persönlich aber etwas zu blöd, zum Lampenwechsel immer die Rückleuchte auisbauen zu müssen. ?(

  • stimmt, man sollte halt doch nicht alles glauben, was man vors Gesicht bekommt.


    Habe auch beim TüV nachgeschaut.
    Ist tatsächlich zulässig!!!


    Wie sieht es aus mit dem Tüv (Eintragen)???


    Ich verändere ja nachträglich die Beleuchtung des Fahrzeuges, oder???

  • Ich würde das nicht als Veränderung in dem Sinn bezeichnen. Man bestückt ja lediglich einen werkseitig vorgesehenen Einbauplatz mit dem entsprechenden Leuchtmittel!


    Michael
    Versteh' ich nicht ?( Oder war es gestern bei Dir noch viel wärmer als hier ;) :D

    Einmal editiert, zuletzt von mathias ()

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