Rechtsfrage ebay Verkauf

  • Moin werte Gemeinde,


    ich habe bei ebay eine fehlerhafte Auktion geschaltet und dabei ausversehen Sofort-Kauf für 85€ gemacht obwohl der Wert locker 200€ erreicht hätte. Nun hat jemand das produkt per Sofort-Kauf gekauft. Erst dann ist mir der Fehler aufgefallen. Ich habe bei ebay den Kauf abgebrochen und eine Bestätigung von ebay erhalten, dass der Kauf abgebrochen wurde und die Auktionsgebühren erstattet werden da der Käufer das Geld noch nicht gezahlt hat.
    Ich selber habe den Käufe direkt nach dem Auffallen des Fehlers angeschrieben, dass er nicht überweisen soll und sollte er schon überwiesen haben ich ihm das Geld zurück überweise.


    Nun erhielt ich heute diese Nachrichte von ihm.


    Es geht um einen Streitbetrag von 85€. Was meint ihr? Wie ist die rechtliche Lage?
    Ich glaube kaum, dass er wegen 85€ zum Anwalt geht. Schließlich habe ich das Produkt nicht mehr wäre mein Grund für die Annulierung.


    Ich würde jetzt erstmal warten und wenn ernsthaft was kommt meinen Anwalt kontaktieren.



    Zusatz:
    Es handelt sich Karten für eine Veranstaltung die Anfang nächsten Monats stattfindet.
    Bis er den bürokratischen Aufwand erledigt hat und alles seine Wege geht ist die Sache doch sowieso schon durch oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von Hagen ()

  • Schließlich habe ich das Produkt nicht mehr wäre mein Grund für die Annulierung.



    Dann hat er immer noch das Recht auf gleichwertige Ersatzlieferung.
    Und ich denke schon das er zum Anwalt geht, warum auch nicht.
    Im Zeitalter von Email reicht er/sie das in 2 Min weiter.


    Seine Chancen stehen im übrigen gut das er diese Aktion zu seinen Gunsten durch bekommt.


    Frage Deinen Anwalt, die Erstberatung sollte kostenfrei sein.


    Zitat

    Bis er den bürokratischen Aufwand erledigt hat und alles seine Wege geht ist die Sache doch sowieso schon durch oder?


    Auch das mag sein, dann hat er Anspruch auf Schadensersatz für die verpasste Veranstaltung.
    Erklärt Dir aber alles Dein Rechtsbeistand. ;)


    PS:


    und was hätte / würde / könnte / dürfte / müsste mit dem Preis passiert wäre, ist spekulativ.
    Ein Irrtum beim Einstellen wird bei 85 zu 200 kein Richter zwingend glauben.
    Irrtümer im Komma setzen, also zb 85,00 zu 850,00 schon eher.

  • Ein Rückerstattung des Betrages habe ich ihm zugesichert.
    Wie berechnet sich der Schadensersatz der Veranstaltungn.
    Habe bereits gelesen, dass es sehr gut war, dass ich ihm unverzüglich den Fehler gemeldet habe. Dort bin ich auf der guten Seite

  • Es geht nicht um die Rückerstattung oder ob Du einen Fehler gemeldet hast.


    Ihr habt einen Kaufvertrag. Und der ist gültig.
    Somit hat er Anspruch auf Lieferung oder gleichwertigen Ersatz.


    Schadensersatz bzw dessen Höhe wird wenn denn dann ein Richter festlegen.
    Der Käufer wird dann auch Sachen wie Verdienstausfall anführen (wenn er zb Urlaub nehmen musste).


    Aber, im Zweifel frag einen Anwalt. Ob sich das lohnt wegen 85€ eine Klage zu riskieren, musst Du wissen.
    Wenn der Käufer eine Rechtsschutz hat, leht der sich zurück und haut drauf.


    Verlierst Du, zahlst Du neben den 85€ noch ne ganze Ecke mehr.
    Sollte man überlegen. ;)

  • Der Robin hat alles richtig erklärt. Der Fehler liegt nun mal bei Dir, hättest Du vor dem Online gehen der Anzeige alles sorgfältig geprüft, wäre Dir der Fehler nicht unterlaufen. Sende ihm den Artikel zu und pass beim nächsten mal besser auf.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


    Instagram: mario_d22

  • Fällt der Fall nicht unter "Preisauszeichnungen wegen Irrtums" und kann somit vom Verkäufer storniert werden?


    Und muss der Käufer nicht ausdrücklich nachweisen, dass ihm ein Schaden dadurch entstanden ist, bevor er überhaupt auf Schadensersatz klagen kann?

  • Fällt der Fall nicht unter "Preisauszeichnungen wegen Irrtums" und kann somit vom Verkäufer storniert werden?


    Und muss der Käufer nicht ausdrücklich nachweisen, dass ihm ein Schaden dadurch entstanden ist, bevor er überhaupt auf Schadensersatz klagen kann?



    Er klagt nicht auf "Schadensersatz", sondern auf Erfüllung des Kaufvertrages.
    Sprich auf Lieferung oder gleichwertigen Ersatz.
    Den möglichen Schadensersatzanspruch kann man dann zusätzlich geltend machen.



    "Preisauszeichnungen wegen Irrtums" respektive "Irrtümer vorbehalten" müsste man quasi so vermerken.
    Ist im Fall Ebay aber eher nicht der Fall.
    Man wird vor dem erstellen / online gehen minimum 1 mal aufgefordert das ganze zu prüfen / Voransicht usw.
    Ebenso hat man nach OnlineStellen - VOR einem möglichem Verkauf - die Möglichkeit die Auktion vorzeitig zu beenden.
    Ist alles nicht passiert.


    Der Verkaufs- sowie Kaufwille ist also beiderseitig vorhanden gewesen.


    Irrtum kann passieren, dann muss die Auktion aber vor einem möglichem Kauf beendet werden und nicht hinterher, in dem Fall sind zudem wohl sogar noch Gelder geflossen. Sprich Bezahlung erfolgt.


    Da hier im Nachhinein aber eh über eine höhere Gewinnabsicht nachgedacht wird/wurde, ist das ganze schon recht heikel.
    Weil jetzt kommt man langsam in den Bereich Vorsatz.


    Zur Erinnerung:


    Zitat von Hagen

    ich habe bei ebay eine fehlerhafte Auktion geschaltet und dabei ausversehen Sofort-Kauf für 85€ gemacht obwohl der Wert locker 200€ erreicht hätte. Nun hat jemand das produkt per Sofort-Kauf gekauft. Erst dann ist mir der Fehler aufgefallen.


    Der Verkäufer erkennt er könnte mehr Profit draus schlagen und versucht das ganze per "Irrtum" zu canceln.
    Das, und das öffentlich zu posten ist eher ein gefundenes Fressen für den potentiellen Käufer / dessen Anwalt.
    Macht man nicht, aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.
    "Aus Versehen" ist aber auch keine Ausrede, da man diesen Punkt bei Egay explizit anwählen muss.


    Ab zum Anwalt. Aber ich würde mir da ehrlich gesagt nicht wirklich viele Hoffnungen machen.
    Man kann das sicher laaaaange raus zögern, aber am Ende wird es nicht besser. Und verlieren tun eh immer beide Seiten. ;)


  • Danke für den Exkurs ;)

  • Er hat das Recht auf den Artikel - Ja.


    Aber ganz ehrlich, wer so primitiv eine Email schreibt, ist entweder ein minderjähriger "Gangster", oder dumm. Ich denke nicht, dass er zum Anwalt geht.

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

  • Er hat das Recht auf den Artikel - Ja.


    Aber ganz ehrlich, wer so primitiv eine Email schreibt, ist entweder ein minderjähriger "Gangster", oder dumm. Ich denke nicht, dass er zum Anwalt geht.


    Nicht von Emails auf die Realität schliessen.
    Das kann schnell nach hinten los gehen. ;)

  • Angeblich hat er gleich Samstagabend überwiesen. Bis jetzt ist immer noch kein Geld eingegangen. Mal sehen wie es kommt. Zur Not muss meine Doofheit bestraft werden X(

  • Lass ihn doch machen, kommt eh nichts dabei raus...erst mal abwarten. Vermutlich hat sich die Sache eh schon erledigt bevor es überhaupt los ging. ;)


    Erst wenn was vom Gericht kommt, dann würde ICH aktiv werden.

  • Gibts was neues?

    Gruß
    Andi


    Ich hab ein fettes Traum... einmal auf den Auto trauf, weischt

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